Baugrunderkundungen Str. 5600, km 19,800 bis km 65,800 zwischen Markt Schwaben – Ampfing Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52165
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Straße 5-11
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kessler, Marc
E-Mail:
Telefon: +49 89130872415
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Baugrunderkundungen Str. 5600, km 19,800 bis km 65,800 zwischen Markt Schwaben – Ampfing
Baugrunderkundungen, Baugrundaufschlüsse bodenmechanisches Labor umweltanalytische Untersuchungen
Kampfmittelfreimessung vor Ort an Aufschlusspunkten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Baugrunderkundungen Str. 5600, km 19,800 bis km 65,800 zwischen Markt Schwaben – Ampfing
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Markt Schwaben
9 - Planung Torsionsbalken an der EÜ Finsingerstraße
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Land: Deutschland
9 - Planung Torsionsbalken an der EÜ Finsingerstraße
Im Planfeststellungsabschnitt 1.0 der ABS 38 PA01 werden Drucksondierungen im geplanten Bereich des Überwerfungsbauwerks benötigt. Da Drucksondierungen vertraglich nicht erfasst sind, ist eine neue Nachtragsvereinbarung über die auszuführenden Leistungen notwendig. Bei den Baugrunderkundungen gemäß Nachtrag 9 handelt es sich zum Teil um Mengenmehrungen des HV und zum Teil um zusätzliche Leistungen, welche im Zusammenhang und als Grundlage für ein vollständiges Baugrundgutachten und damit als Teil einer vollständigen Baugrunduntersuchung zu erbringen sind.Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da der AN GBM im Rahmen seines Vertrages im Bereich Markt Schwaben mehrere Erkundungen für das Projekt ABS 38 durchgeführt hat und dementsprechend mit den örtlichen Gegebenheiten, Anwohnern und Behörden bestens vertraut ist. Bei einem Wechsel des AN würde diese Synergieeffekte verloren gehen. Für den AG wäre somit ein Wechsel des AN mit Mehrkosten verbinden. Wechsel des AN ist mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden, da für den Projektbereich sämtliche getroffenen Abstimmungen zwischen Baugrundgutachter, Planer und AG gesondert geführt werden müssten. Insbesondere die Schnittstelle zwischen dem Erkundungsunternehmen und dem Baugrundgutachter erfordert innerhalb eines Projektabschnittes Kontinuität, damit die notwendige Planungsqualität gewährleistet werden kann.