Rahmenvertrag Bauleistungen Außenbahnsteige BSK Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI67949

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Bauauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 186-582016)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Postanschrift: Potsdamer Platz 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Splinter, Christina
E-Mail:
Telefon: +49 3029755781
Fax: +49 6926553244
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag Bauleistungen Außenbahnsteige BSK

Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI67949
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Außenbahnsteige der Kat. 3-7 als komplette Bauleistung (z.B. Ersatz, Neubau, Verlängerung) einschließlich techn. Ausrüstung

Leistungen:

▪Konventioneller Bahnsteig

▪Bahnsteigausstattung

▪Wegeleiteinrichtungen

▪Wetterschutz

▪Zuwegung

▪techn. Ausrüstung (Elt, ITK)

Bauteile:

▪55er, 76er & 96er Bstg-Kanten

▪Beläge inkl. Bettung

▪Winkelstützelemente

▪Holm-/Füllstabgeländer

▪Fundamente

▪Schächte

▪Leitungen, Leerrohre

▪Abfallbehälter, Ascher, Vitrinen, Beschilderung, Uhren

▪Dynam. Schriftanzeiger und ZI, Beschallung (durch AG beigestellt, Montageleistungen sind enthalten)

▪Beleuchtungsmasten mit Kabeln, AVT

▪Erd- und Abbrucharbeiten mit Entsorgung

NICHT enthaltene Leistungen:

▪Ausführungsplanungsleistungen

▪Anlagen PÜ + PU inkl. Zugangstreppen

▪Bahnsteigdächer

▪Anlagen Fördertechnik

▪Gleisfeldbeleuchtung

▪Weichenheizung

▪Empfangsgebäude

▪Bahnstromanlagen / OLA (DB Netz AG)

▪Anlagen Leit-und Sicherungstechnik (DB Netz AG)

▪Anlagen (DB Energie GmbH)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/10/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 186-582016

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: I.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kommunikation
Anstatt:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/9796221a-ebec-45b2-b159-f147f327febc

muss es heißen:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/7f401256-e3ad-43fa-8d79-0bc5b01ed970

Abschnitt Nummer: IV.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:

Tag: 30.10.2023

Ortszeit: 13:00

muss es heißen:

Tag: 13.11.2023

Ortszeit: 13:00

Abschnitt Nummer: IV.2.7
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anstatt:

Tag: 30.10.2023

Ortszeit: 13:00

Ort:

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

muss es heißen:

Tag: 13.11.2023

Ortszeit: 13:00

Ort:

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Abschnitt Nummer: VI.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:

Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 vom 14.12.2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen („Foreign Subsidies Regulation“).

Bewerber/Bieter sind danach (gemäß Art. 29 Verordnung (EU) 2022/2560) ab dem 12. Oktober 2023 verpflichtet, in einem Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert von mindestens € 250 Mio.

a) bei Durchführung eines Verfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit ihrem Teilnahmeantrag und auch mit ihrem finalen Angebot bzw.

b) bei Durchführung eines offenen Verfahrens oder eines Verfahrens ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb mit ihrem Angebot

eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 28 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) 2022/2560 abzugeben.

Das vorliegende Vergabeverfahren weist einen geschätzten Auftragswert oberhalb des genannten Schwellenwertes von € 250 Mio. auf. Bewerber/Bieter unterliegen daher grundsätzlich Art. 29 Verordnung (EU) 2022/2560.

Bei losweiser Vergabe bestehen die Pflichten nur dann, wenn sich der Bewerber/Bieter auf ein Los bzw. Lose im Wert von mindestens € 125 Mio. bewirbt (Art. 28 Abs. 2 Verordnung (EU) 2022/2560).

Hinweis: Bewerber/Bieter sind für die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Verordnung (EU) 2022/2560 selbst verantwortlich. Die vorliegende Information hat nach Art. 28 Abs. 6 Satz 2 Verordnung (EU) 2022/2560 insbesondere keinerlei beschränkende oder anderweitige Wirkung für die Pflichten der Bewerber/Bieter aus der Verordnung (EU) 2022/2560.

Für Meldungen oder Erklärungen zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen ist das Formular gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 der EU-Kommission vom 10.07.2023 zu verwenden. Sollte es sich bei dem Bewerber/Bieter um eine Gemeinschaft mehrerer Wirtschaftsteilnehmer handeln, sind Meldungen oder Erklärungen von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben. Weitere Einzelheiten zur Verordnung (EU) 2022/2560 und den aus der Verordnung resultierenden Pflichten können Bewerber/Bieter der vorgenannten Durchführungsverordnung sowie der offiziellen Webseite der Europäischen Kommission entnehmen (z.B. Fragen und Antworten: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_21_1984).

Sollte trotz bestehender Verpflichtung vom Bewerber/Bieter weder eine Meldung noch eine Erklärung wahrheitsgemäß und vollständig abgegeben werden, kann das zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich

Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.

Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.

Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.

muss es heißen:

Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Der Korrekturzyklus beinhaltet folgende Änderungen/Anpassungen:- Ausgabe der Bieterangabenverzeichnisse in 2 Versionen (Los 4 - Region Süd (Bayern) und Alle übrigen Lose/Regionen)- Anpassungen in Einzelpositionen gemäß Bieterfragen Nr. 6 und 9- Anpassung Datum Angebotsfrist auf 13.11.2023 um 13:00 Uhr gemäß Bieterfrage Nr. 4