Erstellung versicherungsmathematischer Gutachten über die Höhe der Pensions- und Beihilferückstellungen sowie der Rückstellungen für Verpflichtungen aus Sabbatvereinbarungen der Stadt Hamburg und einer Prognose der Erfüllungsbeträge für die Pensions- und Bei-hilferückstellungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021001558

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stuffer, Silja
E-Mail:
Telefon: +49 40428231386
Fax: +49 40427310686
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erstellung versicherungsmathematischer Gutachten über die Höhe der Pensions- und Beihilferückstellungen sowie der Rückstellungen für Verpflichtungen aus Sabbatvereinbarungen der Stadt Hamburg und einer Prognose der Erfüllungsbeträge für die Pensions- und Bei-hilferückstellungen

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021001558
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79200000 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Finanzbehörde - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Erstellung versicherungsmathematischer Gutachten zur Ermittlung der Höhe der Pensions- und Beihilferückstellungen sowie der Rückstellungen für Verpflichtungen aus Sabbatvereinbarungen zum 31.12.2021 zu beauftragen. Ferner sollen die voraussichtlichen Erfüllungsbeträge der Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen für die auf den Stichtag folgenden fünf Haushaltsjahre prognostiziert werden.

Die FHH richtet sich mit dieser Ausschreibung an etablierte Bieter mit einschlägiger Erfahrung in der Erstellung aktuarischer Gutachten im Bereich der Versorgung für öffentlich-rechtliche Auftraggeber. Die Bieter müssen über fundierte Kenntnisse beamtenrechtlicher Versorgungszusagen verfügen und diese hinreichend im Rahmen entsprechender Projekte nachgewiesen haben.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79200000 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Rechnungslegung der Stadt folgt im Wesentlichen den handelsrechtlichen Vorgaben. Einzelheiten und Abweichungen vom handelsrechtlichen Referenzmodell legen die Verwaltungsvorschriften für die städtische Rechnungslegung – VV Bilanzierung – fest. Die aktuelle Fassung der Verwaltungsvorschriften kann im Internet abgerufen werden. Die von der Stadt vorgelegten Jahresabschlüsse müssen diesen Vorgaben genügen. Sie werden durch den Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg einer umfassenden Prüfung unterzogen und auch testiert.

Dies erfordert, dass die von der Stadt zu bildenden Rückstellungen mit ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen sind (analog § 253 Abs. 1 HGB). Besondere Bedeutung haben in diesem Zusammenhang Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen. Die Versorgungsrückstellungen betrugen zum 31.12.2020 rund 36 Mrd. Euro. Die Zuwächse der Pensions- und Beihilferückstellungen müssen auch in der Haushaltsplanung berücksichtigt werden, da sie künftig erwirtschaftet werden müssen. Der für den jeweiligen Stichtag errechnete Erfüllungsbetrag ist daher für einen Zeitraum von fünf Jahren zu prognostizieren.

Grundlage des größten Teils der Versorgungsverpflichtungen der FHH ist das Hamburgische Beamtenrecht. Der Auftragnehmer (AN) muss folglich über fundierte Kenntnisse des hamburgischen Beamtenrechts verfügen. Auf dieser Basis hat der Bieter die unter 3.1 der Leistungsbeschreibung detaillierter beschriebenen Leistungspakete zu erbringen:

- Erstellung eines versicherungsmathematischen Gutachtens über die Höhe der Pensions- und Beihilferückstellungen zum 31.12.2021 und zum 31.12.2022 bzw. im Falle der unter 2.4 beschriebenen Vertragsverlängerungen zum 31.12.2023, 31.12.2024 und zum 31.12.2025.

- Prognose der voraussichtlichen Höhe der Erfüllungsbeträge für die Pensions- und Beihilferückstellungen zum jeweiligen Ende der Haushaltsjahre 2022 bis 2026 und 2023 bis 2027 bzw. im Falle der unter 2.4 beschriebenen Vertragsverlängerungen zum Ende der Haushaltsjahre 2024 bis 2028, 2025 bis 2029 und ggf. 2026 bis 2030.

- Erläuterungen zur jeweiligen Rückstellungsentwicklung und Prognoserechnung.

- Darüber hinaus sind auch die Rückstellungen für Ansprüche der Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit – Sabbatzeiten – mit ihren Erfüllungsbeträgen anzusetzen. Grundlage für die Inanspruchnahme von Sabbatzeiten sind überwiegend individuelle Vereinbarungen.

Einzelheiten über den Umfang und die Art der ausgeschriebenen Leistung sind insbesondere dem 3. Teil der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Die Leistung wird als Gesamtauftrag vergeben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzeption zur Auftragsdurchführung für die Erstellung eines versicherungsmathematischen Gutachtens über die Höhe der Pensions- und Beihilferückstellungen zum 31.12.2021 inkl. Darstellung der vorgesehenen Termin- und Projektorganisation. Die Vorgaben zu Inhalt und Umfang gem. Ziffer 1.8 und 1.10 der Leistungsbeschreibung sind zwingend zu beachten. / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Konzeption zur Auftragsdurchführung für die Prognose der voraussichtlichen Höhe der Erfüllungsbeträge für die Pensions- und Beihilferückstellungen für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026 inkl. Darstellung der vorgesehenen Termin- und Projektorganisation. Die Vorgaben zu Inhalt und Umfang gem. Ziffer 1.8 und 1.10 der Leistungsbeschreibung sind zwingend zu beachten. / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Konzeption zur Auftragsdurchführung für die Erstellung eines versicherungsmathematischen Gutachtens über die Höhe der Rückstellungen für Verpflichtungen aus Sabbatvereinbarungen. Die Vorgaben zu Inhalt und Umfang gem. Ziffer 1.8 und 1.10 der Leistungsbeschreibung sind zwingend zu beachten. / Gewichtung: 10
Kostenkriterium - Name: Es ist ein Festpreis (netto) für die Erbringung des gesamten Auftrags (in dem Vordruck Produk-te/Leistungen) für den Projektzeitraum p.a. zu nennen. / Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 176-457883
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Erstellung versicherungsmathematischer Gutachten über die Höhe der Pensions- und Beihilferückstellungen sowie der Rückstellungen für Verpflichtungen aus Sabbatvereinbarungen der Stadt Hamburg und einer Prognose der Erfüllungsbeträge für die Pensions- und Bei-hilferückstellungen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
29/11/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Heubeck AG
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

- Die Angebote und Anträge sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.

- Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.

- Fragen von Bewerbern/Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.

- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es ist zwingend die Erklärung der Bietergemeinschaft (Vergabevordruck Nr. 12) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.

- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer. Mit Angebotsabgabe ist im Vordruck 05 – Angebotsvordruck – anzugeben, welche Teilleitung an einen Unterauftragnehmer vergeben wird.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40427923080
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/10/2023