Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Referenznummer der Bekanntmachung: ZVSt 2023/047
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Aroser Allee 72-76, Zentrale Vergabestelle
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Viktoria Weiß
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vivantes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung inkl. einer Vorsatzabsicherung sowie eines Bausteins gegen Datenverlust
Es wird beabsichtigt, für alle Gesellschaften des Vivantes Konzerns eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung inkl. einer Vorsatzabsicherung sowie eines Bausteins gegen Datenverlust zu beschaffen.
Versichert werden alle Vermögensschäden der Versicherungsnehmerin einschließlich sämtlicher Einrichtungen gemäß den Vergabeunterlagen sowie aller in der Anlage 1 aufgeführten Tochterunternehmen.
Mitversichert sind Tätigkeiten, die die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH in geringem Umfang für Dritte ausführt (z.B. die Gehaltsabrechnung für das Krankenhaus des Maßregelvollzugs Berlin).
Darüber hinaus sind Vermögensschäden mitversichert, die durch eine wissentliche Pflichtverletzung durch Mitarbeitende und Mitglieder der Organe verursacht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Auflistung aller mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen finden Sie im Formblatt 1.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y676TAM
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit (a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen gerügt hat, (b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (c) Verstöße gegen Vergabevorschriften,die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder (d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).