Rahmenvereinbarung Neues Berliner Straßenbahngleis (NBS) Referenznummer der Bekanntmachung: INF3-0589-2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Neues Berliner Straßenbahngleis (NBS)
Rahmenvereinbarung Neues Berliner Straßenbahngleis (NBS)
Berlin
Lieferung des Systems "Neues Berliner Straßenbahngleis" (NBS), Vermessungstechnische Überwachung, Systemüberwachung
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben in den letzten Jahren eine Vielzahl ihrer Straßenbahnstrecken mit einer sogenannten "Festen Fahrbahn" ausgestattet. Das dabei zur Anwendung gekommene System NBS (Neues Berliner Straßenbahn-gleis) ist eine Variante des Systems "Rheda City" und erfüllt die besonderen Anfor-derungen an die Gleisanlagen der Berliner Straßenbahn
Detaillierte Angaben zu Schätz- bzw. Höchstmenge sowie zur Leistungsbeschreibung sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung muss durch I. Erklärung zu III.1.1 der Bekanntmachung - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister erfolgen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von
den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch
für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von
jedem Mitglied der BewGe sowie von allen Eignungsleihgebern
vorzulegen.
Für die Angaben sind grundsätzlich die von der BVG zur
Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht
ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage
vergleichbarer Nachweise gestattet.
Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber
auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind Erklärungen zu
folgenden Themen abzugeben:
1.) Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB
in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe
vorliegt.
2.) Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
(AEntG) nicht vorliegen.
3.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Voraussetzungen
für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht
vorliegen.
4.) Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
usschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht
vorliegen.
5.) Eigenerklärung, dass keine Eintragung im
Wettbewerbsregister des Bundes i.S.d. § 2 WRegG vorliegt.
6.) Eigenerklärung, dass weder der Bieter selbst, noch eine
mittelbar an der Auftragsausführung beteiligte Person bzw.
Unternehmen unter das Verbot des Art. 5k Abs. 1
VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über
restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands,
die die Lage in der Ukraine destabilisieren fällt.
7. ) Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung, dass das
Unternehmen über eine Haftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme in Höhe
•EUR 2.000.000,00 für Personen- und Sachschäden je
Schadensfall
•EUR 1.000.000,00 für Vermögensschäden je Schadensfall
verfügt.
Hinweise: Für die Angaben sind grundsätzlich die von der BVG
zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden
Hinweis:
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben
der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den
zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB
berücksichtigen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich: II. Erklärung zu III.1.2 der Bekanntmachung - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung zu Umsätzen - Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar sind.
Vergleichbare Leistungen im Sinne des vorstehenden Satzes Lieferung von Gleisbaumaterial wie im Lastenheft beschrieben.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
zu 1.a) Es gilt folgende Mindestanforderung für den Gesamtumsatz: Mindestumsatz [Betrag gelöscht] Euro im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert
zu 1.b) Es gilt folgende Mindestanforderung für den Umsatz für vergleichbare Leistungen: Mindestumsatz [Betrag gelöscht] Euro im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung
Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben:
1) Zu Referenzen über die Ausführung von Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, die Leistungen zum Gegenstand haben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vergleichbare Leistungen).
Vergleichbare Leistungen im Sinne des vorstehenden Satzes sind Herstellung, Lieferung von Gleisbaumaterial wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben.
2) zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter, gegliedert nach Beschäftigte gesamt, Führungskräfte, gewerbliche Kräfte, kaufmännische Kräfte, sonstige Kräfte.
3) Anzahl beschäftigter Mitarbeiter mit entsprechenden Fachkundenachweise über die Qualifizierung.
Die zu berücksichtigenden Mindestanforderungen sind:
zu 1.
a) Es sind mindestens 3 Referenzen, die mit der ausgeschriebenen
Leistung vergleichbar ist, nachzuweisen.
Vergleichbare Leistungen sind die Erfahrungen mit Arbeiten
über
• die Lieferung von diversen Gleisbaumaterialien wie im Lastenheft beschrieben
ACHTUNG:
Sollten mehr als die geforderte/n Mindest-Referenz/en
eingereicht werden, ist eine Anlage mit Referenzangaben nach
dem vorliegenden Muster beizufügen.
Aus den insgesamt eingereichten Referenzen muss die
Erbringung der vorgenannten Mindestanforderungen
hervorgehen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass diese
vollständig in jeder eingereichten Referenz nachgewiesen
werden.
Sollte jedoch nur die geforderte (Mindest-)Referenz
eingereicht werden, ist darauf zu achten, dass mit dieser
(Mindest-)Referenz alle v. g. Mindestanforderungen erfüllt,
werden müssen!
zu 2.
a) Für das mit der Leitung vorgesehene Personal gilt:
Es muss mind. 1 Mitarbeiter*in (MA), eingesetzt werden.
b) Für das mit der mit der Ausführung vorgesehene Personal gilt:
Von den insgesamt einzusetzenden Personalen sollte mind. 1 Mitarbeiter*in eingesetzt werden.
Qualifizierung für das einzusetzende Personal sind vom AN
vorzuhalten und dem AG nach gesonderter Aufforderung
vorzulegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung des Angebotes folgende Unterlagen einzureichen:
1. Eigenerklärung zur Eignung
2. Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft im Falle einer Bietergemeinschaft
3. Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer NU
4. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe
5. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
zu1) wie obern beschrieben.
zu 2) Bewerbergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften müssen eine Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß dem zur Verfügung gestellten Formular abgeben ("Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung"). Dort werden insbesondere folgende Angaben gefordert:
-Angaben zu den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft
-Angaben zur Aufgabenteilung
-Bestimmung eines Bevollmächtigten der Bewerbergemeinschaft
-Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung.
zu 3) Eignungsleihe:
Beruft sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, ist eine Verpflichtungserklärung einzureichen, in der sich das eignungsleihende Unternehmen verpflichtet, dem Bieter/der Bietergemeinschaft im Auftragsfall die die Eignungsleihe betreffenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die Verpflichtungserklärung ist das vorgegebene Formular zu verwenden.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd
Frauenförderverordnung abzugeben.
Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG und der BVB VwVBU zu
berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ablauf des Verfahrens:
Das Vergabeverfahren wird wie folgt durchgeführt:
Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung Ziff. I.3) angegebenen Link abrufbar.
1. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme bewerben - "kein Angebot".
2. Die Übermittlung von Bewerberfragen/Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens INF3-0589-2023 zu erfolgen.
3. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 04.10.2023 (Bewerberfragen) an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor verspätete Fragen nicht zu beantworten. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern/Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerber/-Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen.
Die Bewerber/Bieter müssen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/ BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
6. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen.
BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
7. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise / Angaben / Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Nachunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
9. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
10. Der AG behält sich vor, ohne Verhandlungen den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen.
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.