RV Rahmenvereinbarung Planprüfleistungen LST, EEA, OLA, Statik (Bahnstromanlagen) und TK Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI67215
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Potsdamer Platz 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frost, Andreas
E-Mail:
Telefon: +49 34123424012
Fax: +49 3412342399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Salomonstraße 21
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frost, Andreas
E-Mail:
Telefon: +49 34123424012
Fax: +49 3412342399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
RV Rahmenvereinbarung Planprüfleistungen LST, EEA, OLA, Statik (Bahnstromanlagen) und TK
Rahmenvereinbarung für kleinteilige Planprüfleistungen LST, EEA, OLA, Statik (Bahnstromanlagen) und TK für Einzelverträge bis 150 TEUR Netto-Honorar
Los 1 Planprüfleistungen Leit- und Sicherungstechnik (LST):
bundesweit
Planprüfleistungen Leit- und Sicherungstechnik (LST):
Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr
Zu II.2.5) Zuschlagskriterium 100 % Preis
Es werden Rahmenverträge nur mit denjenigen Büros abgeschlossen, deren Wertungssumme das 2,0-fache des Durchschnittswertes der Wertungssummen aller eingegangenen wertbaren Angebote nicht überschreitet.
Los 2 Planprüfleistungen Elektrische Energieerzeugungsanlagen (EEA)
bundesweit
Planprüfleistungen Elektrische Energieerzeugungsanlagen (EEA)
Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr
Zu II.2.5) Zuschlagskriterium 100 % Preis
Es werden Rahmenverträge nur mit denjenigen Büros abgeschlossen, deren Wertungssumme das 2,0-fache des Durchschnittswertes der Wertungssummen aller eingegangenen wertbaren Angebote nicht überschreitet.
Los 3 Planprüfleistungen Oberleitungsanlagen (OLA)
bundesweit
Planprüfleistungen Oberleitungsanlagen (OLA)
Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr
Zu II.2.5) Zuschlagskriterium 100 % Preis
Es werden Rahmenverträge nur mit denjenigen Büros abgeschlossen, deren Wertungssumme das 2,0-fache des Durchschnittswertes der Wertungssummen aller eingegangenen wertbaren Angebote nicht überschreitet.
Los 4 Planprüfleistungen Statik für Bahnstromanlagen
bundesweit
Planprüfleistungen Statik für Bahnstromanlagen
Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr
Zu II.2.5) Zuschlagskriterium 100 % Preis
Es werden Rahmenverträge nur mit denjenigen Büros abgeschlossen, deren Wertungssumme das 2,0-fache des Durchschnittswertes der Wertungssummen aller eingegangenen wertbaren Angebote nicht überschreitet.
Los 5 Planprüfleistungen Telekommunikationsanlagen (Tk).
bundesweit
Planprüfleistungen Telekommunikationsanlagen (Tk)
Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr
Zu II.2.5) Zuschlagskriterium 100 % Preis
Es werden Rahmenverträge nur mit denjenigen Büros abgeschlossen, deren Wertungssumme das 2,0-fache des Durchschnittswertes der Wertungssummen aller eingegangenen wertbaren Angebote nicht überschreitet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe nachfolgend sowie Punkt VI.3 .
Für die Erklärungen/Nachweise hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, welches aus dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG:
https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe nachfolgend sowie Punkt VI.3 .
Für die Erklärungen/Nachweise hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, welches aus dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG:
https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Los 1 – Planprüfleistungen Leit- und Sicherungstechnik (LST):
Los 2 - Planprüfleistungen Elektrische Energieerzeugungsanlagen (EEA):
Los 3 - Planprüfleistungen Oberleitungsanlagen (OLA):
Los 4 – Planprüfleistungen Statik für Bahnstromanlagen
Los 5 – Planprüfleistungen Telekommunikationsanlagen (Tk).
Die nachfolgend aufgeführten Kriterien gelten je Los gesondert!
a) Es ist vom teilnehmenden Unternehmen (Bewerber) mindestens 1 Prüfsachverständiger (PSV) zu benennen, der im Fachgebiet des betreffenden Loses gemäß Eisenbahn-Prüfsachverständigenverordnung (EPSV) in Verbindung mit der VV PSV-STE in einer EBA-zugelassenen Technik als Planprüfer anerkannt ist (mittels EBA-ID-Nr. & Urkunde zur EBA-Anerkennung).
b) Die Gültigkeit dieser EBA-Anerkennung muss dabei über den vsl. Leistungsbeginn dieser Rahmenvereinbarung hinausgehen und der PSV muss seine Tätigkeit gleichermaßen vsl. ausüben.
c) Zudem muss er über eine Haftpflichtversicherung gemäß § 16 EPSV verfügen. Sofern ergänzende Unterlagen des EBA (z.B. Verlängerungsschreiben, Erweiterungsschreiben, Nebenbestimmungen) zum benannten PSV vorhanden sind, sind diese in der aktuellen Fassung diesem Teilnahmeantrag beizulegen.
Die nachfolgenden Punkte gelten nur für Bieter, die weder über eigene, also festangestellte PSV verfügen, noch selbstständige Einzelunternehmen sind. Also jene Bieter, die Planprüfleistungen ausschließlich über durch Eignungsleihe verbundenen PSV anbieten.
d) Sofern das Unternehmen nicht über eigene PSV verfügt, kann mittels Eigenerklärung eine über abgesicherte Eignungsleihe eines PSV die Nennung erfolgen.
e) Es gelten die vorstehenden Bedingungen auch für einen geplanten Nachunternehmer.
f) Der Bewerber hat dies vor Abgabe seines Teilnahmeantrages geprüft.
g) Weiterhin sind in diesem Fall mindestens 2 geeignete Referenzen des Bewerbers der letzten drei Jahre (in 2019 oder später) beizubringen.
o Geeignet sind Referenzen, wenn sich das Unternehmen an Prüfaufträgen von Infrastrukturprojekten der DB AG im Fachgebiet Signaltechnik gemäß Eisenbahn-
Prüfsachverständigenverordnung (EPSV) in Verbindung mit der VV PSV-STE beteiligt hat.
o Geeignet sind auch Referenzen, wenn sich das Unternehmen an Planungsaufträgen von Infrastrukturprojekten der DB AG im Fachgebiet Signaltechnik beteiligt hat und
mindestens einen eigenen Prüfer zur Zertifizierung gem. EPSV vorbereitet.
Der Eignungsnachweis ist mittels "Nachweis PSV" Einreichung der Anlagen 3, 7 und 10 zu erfolgen und ggf. zzgl. der „Referenznachweise" nachfolgend zu führen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
Für die Erklärungen/Nachweise hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, welches aus dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG:
https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann. Die ergänzenden Unterlagen des EBA sind dabei als Anlagen entsprechend beizufügen.
keine
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abnahmeprüfungen im Rahmen von projektspezifischen Einzelaufträgen dürfen nur von Abnahmeprüfern (Prüfsachverständigen nach EPSV sowie in Verbindung mit der VV PSV-STE im Fachgebiet Signaltechnik oder fachgebietsübergreifenden Prüffeldern) mit gültiger EBA-Anerkennung in der erforderlichen Technik ausgeführt werden. Die zur projektspezifischen Ausführung vorgesehenen PSV müssen zudem eine gültige Haftpflichtversicherung nach § 16 EPSV besitzen.
Der Bewerber hat -sofern er für das weitere Verfahren zugelassen wird- als Bieter im Zuge der Angebotsphase erstmals die konkreten Teilgebiete anzugeben, für die er zukünftig Abnahmeprüfleistungen erbringt bzw. erbringen möchte. Dafür stellt der AG eine Übersicht der Teilgebiete zur Verfügung.
Die PSV sind dem Auftraggeber mit dem jeweils projektspezifischen Leistungsangebot (Einzelabruf) namentlich zu benennen. Ergänzend dazu kann jeder spätere Rahmenvertragspartner bereits im Rahmen einer Vorprüfung weitere PSV vorab benennen. Die erforderlichen Angaben und Nachweise sind gemäß der vertraglichen Regelungen zum jeweiligen Zeitpunkt zu erbringen. Dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmer im Rahmen der Eignungsleihe.
Die weiteren vertraglichen Regelungen sind ebenso zu beachten.
-Erklärung des Unternehmens, dass vorgenannte Bedingungen zur Kenntnis genommen wurden und entsprechend erfüllt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Durch den Bewerber ist nachfolgende Erklärung erforderlich:
Einhaltung von Sanktionen und Embargos:
a) Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
b) Wir versichern, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen.
c) Wir versichern,
- dass wir keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person sind bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
- dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält,
- dass wir bzw. unser Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt.
d) Wir versichern, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 Sekt-VO.
Hinweis: Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://
www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 ) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt,
einhalten wird.
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies
versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Bei den unter der jeweiligen II.1.5+II.2.6 (Geschätzter Wert) aufgeführten Werten handelt es sich um reine Schätzwerte und nicht um verbindliche Angaben. Diese wurde auf der Grundlage von Erfahrungswerten und Prognosen erstellt. Es besteht in Hinblick auf diese Werte kein Anspruch auf Beauftragung bzw. Vergütung.
Der Höchstwerte betragen:
Los 1 - 153.000.000,00 €, Los 2 - 6.000.000,00 €, Los 3 - 4.000.000,00 €, Los 4 - 800.000,00 €, Los 5 - 6.200.000,00 €
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.