Übernahme und Betrieb einer Transplantationsregisterstelle
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Reinhardtstr. 28
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkv-spitzenverband.de
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesaerztekammer.de
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dkgev.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Betrieb einer Transplantationsregisterstelle
Der GKV-Spitzenverband K. d. Ö. R., die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. beabsichtigen, einen Vertrag zur Übernahme und zum Betrieb einer zentralen Transplantationsregisterstelle abzuschließen.
Die Einzelheiten zum Auftragsgegenstand und dem geplanten Leistungsumfang ergeben sich aus dem Lastenheft und dem Vertrag.
Der GKV-Spitzenverband, die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (TPG-Auftraggeber) sind durch die §§ 15a bis h TPG beauftragt, ein zentrales Transplantationsregister (Tx-Register) zu betreiben. Das Tx-Register wird von der Tx-Registerstelle geführt, zusätzlich wird eine unabhängige Vertrauensstelle eingerichtet.
Die Tx-Registerstelle ist eine zentrale Datenstelle, welche die transplantationsmedizinischen Daten (medizinische Nutzdaten) zusammen mit den von der Vertrauensstelle erstellten Pseudonymen erhebt, speichert und überprüft, die Registerdatenbank befüllt und Daten hieraus übermittelt. Auftragsgegenstand ist die sichere und fehlerfreie Übernahme der Tx-Registerstelle einschließlich des laufenden Betriebs.
Der exakte Aufgabenumfang und die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus dem beigefügten Lastenheft sowie dem Vertrag, die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind.
Die Auftraggeber weisen bereits jetzt darauf hin, dass der zukünftige Vertragspartner in der Auftragsdurchführung weisungsfrei, organisatorisch und wirtschaftlich unabhängig sein muss und frei von Interessenkollisionen handeln muss.
Eine vorformulierte Erklärung mit den genauen Inhalten und Anforderungen an die Unabhängigkeit des Vertragspartners findet sich in Formblatt 7 und ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Kann der Bewerber eine Erklärung zur Unabhängigkeit nicht oder nur eingeschränkt abgeben, hat er darzulegen, worin eine Abhängigkeit, Einflussnahme, bzw. ein Interessenskonflikt besteht und zu erläutern, welche Maßnahmen bzw. Vorkehrungen er treffen wird, um die Unabhängigkeit im Sinne der Anforderungen aus Formblatt 7 zu erfüllen.
Der Vertrag beginnt am Tag nach der Bekanntmachung der Zustimmung des BMG im Bundesanzeiger und hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Die Auftraggeber haben die Möglichkeit, den Vertrag im Einvernehmen mit dem PKV-Verband einmalig um weitere zwei Jahre zu verlängern. Der Vertrag endet spätestens nach sieben Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Einmalige Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre.
• Technische und berufliche Leistungsfähigkeit anhand der eingereichten Referenzen 60 %
• Projektskizze 40 %
Für die unabhängige Vertrauensstelle wird ein gesondertes Vergabeverfahren durchgeführt. Bieter können den Zuschlag nur für den hiesigen Ausschreibungsgegenstand oder die Vertrauensstelle erhalten (Zuschlagslimitierung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf, oder alternativer Nachweis.
Erklärung über den Gesamt- und den spezifischen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
Der Bewerber bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft stellt sein Unternehmen hinsichtlich des Leistungsspektrums und des Kerngeschäfts sowie der Organisation (z. B. in Form eines Organigramms) vor.
Er gibt an, welche wesentlichen Rollen und Prozesse im Unternehmen zur Sicherstellung der Qualität existieren, bzw. wie die Qualität der zu erbringenden Leistung sichergestellt wird (z.B. Existenz eines internen QM-Systems, Zertifizierung DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar).
Darüber hinaus ist darzustellen, welche wesentlichen Prozesse im Unternehmen zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit existieren, z.B. Existenz eines internen Datenschutz-/ Datensicherheitssystems, Zertifizierungen DIN ISO 27001 oder vergleichbar, insbesondere unter Darstellung der Einhaltung besonders hoher datenschutzrechtlicher Belange und der Datensicherheit.
Die Darstellung ist dem Teilnahmeantrag als formlose Anlage beizufügen.
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Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitenden, die in den vergangenen drei Jahren beim Bewerber bzw. beim jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Geschäftsbereich, der sich auf die hier zu vergebende Leistung bewirbt, tätig waren.
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Der Bewerber reicht geeignete vollständig oder überwiegend abgeschlossene Referenzen aus den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist ein, die belegen, dass der Bewerber für die hier ausgeschriebene Leistung nach Art und ggf. Umfang vergleichbare Aufträge (Betreuung von Datenbanken, Umgang mit Sozial- oder Gesundheitsdaten, Tätigkeiten mit besonders hohem Sicherheitsniveau, Abrufverfahren gemäß den Vorgaben der DS-GVO oder SGB X) erbracht hat.
Datenbanken mit einem besonders hohen Sicherheitsniveau
Es sind Referenzprojekte zu benennen, bei denen folgende Leistungen erbracht wurden:
• Erstellen von technischen Spezifikationen, insbesondere für Datenbanken und Datenaustausch,
• Entwicklung, Aufbau und Vorhalten von Datenbanken mit Datenauswertungstools,
• Datenübernahme und Migration von Daten aus bestehenden anderen Systemen,
• Anwendung der Datenauswertungstools, statistische Auswertungen und Erstellung von Berichten,
• Betrieb dieser Datenbanken,
• Erheben, Verarbeiten, Nutzen von besonders geschützten Daten gemäß DS-GVO (Erheben ist das Beschaffen von Daten; Verarbeiten ist das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen von Daten; Nutzen ist jede Verwendung von Daten; besonders geschützte Daten sind Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person),
• Einhaltung des BSI Grundschutzes für die Stelle, an der die Datenhaltung/ Datenspeicherung erfolgte (Rechenzentrum).
Umgang mit Sozial- oder Gesundheitsdaten
Es sind Referenzprojekte zu benennen, bei denen statistische Auswertungen von Sozial- oder Gesundheitsdaten erfolgt sind.
Der Bewerber muss nach ISO 27001 oder vergleichbar zertifiziert sein.
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Es müssen mindestens drei Referenzen über Aufbau und Betrieb von Datenbanken mit einem besonders hohen Sicherheitsniveau eingereicht werden. Eine dieser Referenzen muss zusätzlich den Umgang mit Sozial- oder Gesundheitsdaten beinhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +22 894990
Fax: +22 89499163
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.