Schumannstr. 11-14 A_Deutsches Theater_Ingenieur:in - Technische Gebäudeausrüstung, Planung Inspizientenanlage Referenznummer der Bekanntmachung: B22055-30437000-001-742-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Alexanderstraße 3
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30901661785
Fax: +49 30901661668
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Schumannstr. 11-14 A_Deutsches Theater_Ingenieur:in - Technische Gebäudeausrüstung, Planung Inspizientenanlage
Die Aufgabenstellung beinhaltet Planungsleistungen für die Erneuerung der Inspizientenanlage des Deutschen Theaters und der Kammerspiele in Berlin.
Schumannstr. 11-14a, 10117 Berlin (Dt. Theater u. Kammerspiele)
Die bestehende Inspizientenanlage des Deutschen Theaters sowie der Kammerspiele wurde 2004 installiert. Seit 2016 kommt es zu vereinzelten Störungen und Ausfällen der Anlage, die den Proben- und Spielbetrieb einschränken und ein Sicherheitsdefizit für die Beteiligten darstellen. Wartungsarbeiten und die Lieferung von Ersatzteilen können zukünftig nicht mehr gewährleistet werden. Um weiteren Mängeln bzw. dem Totalausfall vorzubeugen, ist die Sanierung bzw. Erneuerung der Inspizientenanlage vorgesehen.
In einem ersten Schritt werden die HOAI-Leistungsphasen 1 - 4 (entspricht Leistungsstufe 1) beauftragt. Die stufenweise Beauftragung der HOAI-Leistungsphasen 5 - 9 (entspricht Leistungsstufe 2) wird vorbehalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schumannstr. 11-14 A_Deutsches Theater_Ingenieur:in - Technische Gebäudeausrüstung, Planung Inspizientenanlage
Ort: Kremmen
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist
fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist eine Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht mehr zulässig.
Ort: Berlin
Land: Deutschland