Cloud-Transformation Referenznummer der Bekanntmachung: ITD1-0264-2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Cloud-Transformation
Es soll ein Cloud-Kompetenzzentrum im Bereich Informations- und Vertriebstechnologie gegründet werden.
Berlin
Das Ziel dieser Vergabe bildet die Identifikation des bestgeeigneten Auftraggebers (AG) für die Übernahme der Gesamtleitung und verantwortlichen Durchführung der Cloud-Transformation. Dabei müssen im Rahmen dieses Projektes die folgenden übergreifenden Ziele erreicht werden:
-Vorbereitung, Konzeption und Aufbau einer zur Cloud-Transformation passenden Organisation innerhalb des AG
-Ganzheitliche Analyse der bestehenden Systemlandschaft, Services und Applikationen gemäß Anforderungen dieser Ausschreibung mit Erarbeitung eines datenschutzkonformen Zielbetriebsmodells mit allen notwendigen Elementen im Rahmen einer Public Cloud Transformation
-Wirtschaftliche Analyse und Aufbereitung zur Vorbereitung einer Entscheidungsvorlage hinsichtlich des konkreten Vorgehens im Rahmen der Cloud Transformation
-Wirtschaftliche Gegenüberstellung in einer Entscheidungsvorlage zu den Varianten,
1. Keine Veränderung - der Betrieb wird im aktuellen Servicemodell fortgesetzt
2. Terminziel zum Rückbau des HRZ wird eingehalten
3. Das Terminziel wird nicht eingehalten und die Cloudtransformation erfolgt unter wirtschaftlicheren Gesichtspunkten.
-Migration der Systeme, Services und Applikationen in die Public Cloud auf Basis von Amazon AWS und gemeinsame Bewertung von alternativen RZ-Standorten zwecks Mig-ration nicht Cloud-fähiger Services in diese neu bewerteten alternativen RZ-Standorte, wobei die Erreichung eines höchstmöglichen datenschutzkonformen Public Cloud Anteil eine strategische Zielvorgabe bildet
-Vollständiger Rückbau und besenreine Übergabe des bestehenden Housing-Rechenzentrums (eines von insgesamt zwei Rechenzentren) bis zum 31.03.2025, da zu diesem Zeitpunkt der bestehende Servicevertrag endet.
-Der Auftragnehmende hat dabei profunde methodische, fachliche sowie operative Erfahrung im Rahmen der Leitung, Steuerung und Durchführung von Public Cloud Transformation Projekten zum gesamten Vorhaben beizusteuern.
Der maximale Gesamtauftragswert für die ausgeschriebenen Leistungen liegt tatsächlich bei 4988 Personentage. Diese Wertangaben umfassen alle Leistungen, auch die Kosten für etwaige technische Weiterentwicklungen während der gesamten Vertragslaufzeit, die der Höhe nach zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht feststehen und auch noch nicht vereinbart werden; insoweit ist der Vertrag partiell als Rahmenvereinbarung ausgeschrieben, auf deren Grundlage später Einzelvereinbarungen abgeschlossen werden.(Bei Rahmenvereinbarungen oder dynamischen Beschaffungssystemen - veranschlagter maximaler Gesamtwert über die Gesamtlaufzeit dieses Loses)
Die Auswahl erfolgt auf Basis der "Bewertungspunkte" (sog. "Kann-Kriterien").
Es können maximal 150 Punkte erreicht werden. Die fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zum Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei punktgleicher Bewertung können ggf. mehr als fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Bitte bestätigen Sie, dass Ihr Unternehmen über einen APN Partnerstatus für Amazon Web Services (AWS) verfügt.
Bitte benennen Sie die Gesamtzahl an Kund:innen, für welche Ihr Unternehmen Projektleistungen sowie Dienstleistungen in Zusammenhang mit einer Cloud-Transformation mit Amazon AWS als Zielplattform erbringt bzw. erbracht hat.
Bitte benennen Sie die Gesamtzahl an Kund:innen, für welche Ihr Unternehmen die Gesamtprojektleitung inkl. Projektmanagement für Cloud Transformation Projekte übernimmt bzw. übernommen hat.
Bitte benennen Sie die Gesamtzahl an Kund:innen, bei welchen Sie eine Public Cloud Transformation mit einem vergleichbaren Leistungsumfang bereits erfolgreich abgeschlossen haben (Abgeschlossen bedeutet hier: Migration der Systeme und Services in die Public Cloud ist abgeschlossen.)
"In Ergänzung zur Kennung 3.1.1 gemäß Teilnahmewettbewerb_BVG Cloud Transformation_Matrix Teilnahmewettbewerb ITD1-0264-2023 wurde bei den Referenzkund:innen in Ergänzung:
- 1. ein Application Assessment durchgeführt
- 2. der Aufbau eines Cloud-Kompetenzzentrumes und eines Schulungskonzeptes begleitet
- 3. die Tools AWS Migration Evaluator (vormals TSO Logic), dem AWS Migration Hub, sowie den AWS Prescriptive Guidance eingesetzt
- 4. Automatisierung, Standardisierung und Reproduzierbarkeit von Infrastrukturen innerhalb von Public Cloud mit dem Schwerpunkt Amazon AWS als Grundlage für agile Software-Entwicklungsprojekte konzipiert und umgesetzt"
In Ergänzung zur Kennung 3.1.1 gemäß Teilnahmewettbewerb_BVG Cloud Transformation_Matrix Teilnahmewettbewerb ITD1-0264-2023 verfügt ein/e genannter/e Referenzkund:in über die im Folgenden definierte Anzahl an IT-Anwendern (IT-Anwender = Mitarbeiter:in mit einem PC-Arbeitsplatz gemäß Active Directory). Bitte teilen Sie die Anzahl an IT-Anwendern der oben genannten Referenzkunden mit der Angabe der Referenzprojekte für eine Cloud-Transformation mittels Eigenerklärung zur Eignung mit. Die Bewertung dieser Anforderung erfolgt gemäß nebenstehender Tabelle "Bewertungspunkte".
In Ergänzung zur Kennung 3.1.1 gemäß Teilnahmewettbewerb_BVG Cloud Transformation_Matrix Teilnahmewettbewerb ITD1-0264-2023 verfügt ein/e genannter/e Referenzkund:in über die im Folgenden definierte Anzahl an physischen und virtuellen Servern, welche im Rahmen der Cloud Transformation migriert wurden. Bitte teilen Sie die Anzahl an physischen und virtuellen Servern mit der Angabe der Referenzprojekte für eine Cloud-Transformation mittels Eigenerklärung zur Eignung mit. Die Bewertung dieser Anforderung erfolgt gemäß nebenstehender Tabelle "Bewertungspunkte".
Für jedes Kriterium werden 0, 5 oder 10 Punkte gemäß den beschriebenen Bewertungspunkten im Dokument "Teilnahmewettbewerb_BVG Cloud Transformation_Matrix Teilnahmewettbewerb ITD1-0264-2023" vergeben
Die Cloud Transformation gliedert sich grundsätzlich in sieben verschiedene Phasen, die mit Ausnahme der letzten beiden Phasen, aufeinander aufbauen und nacheinander durchlaufen werden.
Dabei wird die Phase 1 im Rahmen dieser Ausschreibung verbindlich seitens des AGs beauftragt, wobei die Phasen 2 bis 7 optional anzubieten sind.
• Phase 1: Projektorganisation, Strategie & Grundlagen
• Phase 2: Konzeption & Design (optional)
• Phase 3: Vorbereitung (optional)
• Phase 4: Deployment Planning (optional)
• Phase 5: Deployment Ausführung (optional)
• Phase 6: Umzug & Neuunterbringung (optional)
• Phase 7: Rückbauphase & Projektabschluss (optional)
Phase 1: Im Rahmen dieser ersten Phase, welche verbindlich seitens des AGs abgenommen wird, steht die Analyse und Konzeption der Cloud Transformation im Vordergrund. Inhaltli-cher Schwerpunkt bildet vor allem die Durchführung des Application Assessments (siehe Zif-fer 5.1.4) sowie die Erstellung des Business Cases (siehe Ziffer 5.1.6) als fachliche sowie kom-merzielle Entscheidungsgrundlage für den AG.
Phasen 2-7: Im Rahmen dieser optionalen Phasen steht die nachfolgende Detail-Konzeption, die Umsetzung der Migration sowie die Durchführung des Umzuges und der Neuunterbrin-gung mit Abschluss des Projektes im Vordergrund. Diese Phasen sind optional ausgelegt und deren Durchführung steht in direkter inhaltlicher Abhängigkeit zur vorgelagerten Entschei-dung seitens des AGs nach Phase 1.
Die Preise der Optionen werden im Preisblatt als eigene Positionen abgefragt.
Der AG behält sich vor, aus wirtschaftlichen oder Gründen des Budgets nur eine Auswahl der Optionen zu bestellen oder auch gar keine.
Weitere Informationen zu den Optionen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern und Eignungsleihgebern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1.Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen, Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen des Unternehmens.
2.Eigenerklärung, dass mein Unternehmen zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs über eine IT-Vermögensschaden Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 5.000.000,00 € vorliegt.
3.Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
4.Eigenerklärung, dass alle Personen, die vom Bewerber und später vom Bieter mit der Bearbeitung des Teilnahmeantrags und später des Angebotes betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen des BDSG beachten und dass die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung aller an einer Angebotserstellung beteiligten Mitarbeiter (unabhängig von der Unternehmenszugehörigkeit) auf das Datengeheimnis im Falle der Aufforderung zu einer Angebotserstellung vor Übergabe der vom Auftraggeber übersandten Vergabeunterlagen an die Mitarbeiter erfolgt und dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird.
5.Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
6.Eigenerklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht vorliegen.
7.Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.
8.Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt.
9.Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
10.Übermitteln Sie einen aktuellen Handelsregisterauszug, welcher nicht älter als drei Monate sein darf.
Hinweis: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen
1.Benennen Sie den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2.Benennen Sie den durchschnittlichen Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar sind (Projektleitung und/oder Planung und/oder Konzeption und/oder Migration im Zusammenhang mit der Migration von onPremise Systemen in die Public Cloud).
zu 1.) Der sich hieraus ergebende Durchschnitt muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro pro Geschäftsjahr betragen.
zu 2.) Dieser sich hieraus ergebene Durchschnitt muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro pro Geschäftsjahr betragen.
1.)Bitte benennen Sie die Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter:innen in Ihrem Unternehmen zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs.
2.)Bitte benennen Sie die Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter:innen in Ihrem Unternehmen zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs, welche im Rahmen der Projektleitung und/oder Planung und/oder Konzeption und/oder Migration im Zusammenhang mit der Migration von onPremise Systemen in die Public Cloud beschäftigt sind.
3.)Bitte benennen Sie die durchschnittliche Fluktuationsquote (Anzahl der Personenabgänge durch den durchschnittlichen Personalbestand dividiert und mit 100 multipliziert) der festangestellten Mitarbeiter:innen ohne Auszubildende, Praktikanten und Aushilfen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
4.)Bitte weisen Sie nach, dass Ihr Unternehmen über eine gültige ISO/IEC 27001 verfügt.
5.)Benennen Sie mindestens drei Referenzkunden bei denen Sie eine Cloud-Transformation (Projektleitung und/oder Planung und/oder Konzeption und/oder Migration im Zusammenhang mit der Migration von onPremise Systemen in die Public Cloud) verantwortlich durchgeführt haben.
Die BVG behält sich vor, Kontakt zu den Referenzgebern aufzunehmen. Zur Erleichterung der Kontaktaufnahme haben Sie die Möglichkeit, der BVG Termine mit den jeweiligen Referenzgebern zu den Inhalten Ihrer Referenzen innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe des Teilnahmeantrags vorzuschlagen. Die BVG sichert nicht zu, vorgeschlagene Termine wahrzunehmen. Diese Gespräche werden ohne Teilnahme des Bieters stattfinden. Die BVG behält sich vor, die Ergebnisse der Referenzgespräche in die Bewertung einfließen zu lassen.
zu 1.) Die Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter:innen in Ihrem Unternehmen zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbswelche muss mind. 100 FTE (Full Time Equivalent) betragen.
zu 2.) Diese muss mind. 25 FTE (Full Time Equivalent) betragen.
zu 3.) Dieser Durchschnitt darf höchstens 25 Prozent über die drei Geschäftsjahre betragen.
zu 4.) Eine gültige ISO/IEC 27001 des bietenden Unternehmens wird mit Teilnahmeantrag vorgelegt.
zu. 5.) Für die Referenzkprojekte gelten die folgenden Voraussetzungen:
- Mindestens ein Referenzprojekt muss bereits vollständig abgeschlossen sein
- Mindestens ein Referenzprojekt muss Amazon AWS als Zielplattform aufweisen - Mindestens ein Referenzprojekt muss bei einem öffentlich-rechtlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechtes durchgeführt worden sein.
Die Referenzbeschreibung muss folgende Inhalte beinhalten:
- Referenzname, Ansprechpartner, Zeitraum der Leistungserbringung, Tätigkeitsbeschreibung, behandelte Systeme.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Der Auftragnehmer muss über die Laufzeit des Auftrags eine deutschsprachige Projektleitung zur Verfügung stellen.
Jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen sind in deutscher Sprache zu erstellen.
Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 22. April 2020 sind einzuhalten.
Der AG wird entsprechende Verpflichtungen des AN zur Einhaltung der Vorgaben des BerlAVG in den Vertrag aufnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs.1 Nr. 1 GWB und unterliegt darüber hinaus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2.Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) eröffnet, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme am EU-Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb bewerben können- mit dieser Auftragsbekanntmachung wird noch kein Angebot von den Teilnehmern abgefordert. Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei zu "Verfahrenshinweise"bzgl. dieser Vergabe bei. Die hierin enthaltenen Informationen beschreiben das EU-Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und die Besonderheiten, die zu beachten sind.
3.Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens ITD1-0264-2023 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu 6 Werktagen vor Abgabefrist der Angebote, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Es besteht kein Anspruch auf Beantwortung später gestellter Fragen. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. beantwortete Bieterfragen sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) veröffentlichen.Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Sofern der Bewerber/BewGe eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er/sie sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag einschließlich der Anlagen ausgefüllt eingereicht wird.
4.Mit der Benennung von Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
5.Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
6.Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) geforderten Angaben /Erklärungen sind bei der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular zu machen bzw. abzugeben. Die Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (III.1.2) sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(III..1.3) werden jedoch von allen Mitgliedern der BewG kumuliert bewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung abzugeben, dass die Bildung der BewGe keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BewGe zu erläutern, inwiefern für das jeweilige Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt für diese Erklärung ein Formblatt zur Verfügung.
Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
7.Beabsichtigt der Bewerber, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten andere Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so können die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) betreffenden Angaben unter Einbeziehung der Ressourcen dieser anderen Unternehmen (Eignungsleihgeber) im Umfang der Eignungsleihe gemacht machen. Dabei ist auszuweisen, welche Ressourcen sich auf den bzw. die Eignungsleihgeber beziehen. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der betroffenen Eignungsleihgeber vorzulegen, dass dem Bewerber/der BewGe die erforderlichen Mittel vom Eignungsleihgeber tatsächlich zur Verfügung gestellt werden im Auftragsfall. Von jedem Eignungsleihgeber sind darüber hinaus die geforderten Angaben bzw. Erklärungen gemäß Ziffer III.1.1) gefordert. Macht ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch, verlangt der AG schließlich für den Auftragsfall eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters und des jeweiligen Eignungsleihgebers entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
8.Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: siehe Allgemeine Verfahrenshinweise.
9.Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
10. Das Verhandlungsverfahren nach Teilnahmewettbewerb ist ein zweistufiges Verfahren. Nach Registrierung und Download des AI Bietercockpits ist es den Bewerbern/Bietern möglich, die vom AG veröffentlichten Unterlagen herunterzuladen bzw. die eigenen Teilnahme-/Angebotsdokumente hochzuladen und dem AG elektronisch zukommen zu lassen. Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist uneingeschränkt. In der ersten Stufe des Verfahrens, dem Teilnahmewettbewerb, muss der Bewerber anhand der bekanntgegebenen Kriterien seine grundlegende Eignung zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung belegen. Die Mindestanforderungen werden im Detail in dem Excel-Dokument "Teilnahmewettbewerb_BVG_Cloud Transformation_ITD1-0264-2023" definiert und beschrieben. Für eine Bewerbung um die Teilnahme am Verfahren hat der Bewerber einen Teilnahmeantrag zu stellen sowie die dazugehörigen Unterlagen auf der Vergabeplattform hochzuladen. Die Unterlagen sind in deutscher Sprache zu erstellen.
11. Der Auftraggeber prüft die fristgerecht eingegangen Teilnahmeanträge und lässt die geeigneten Bewerber zur zweiten Stufe des Verfahrens, zum Verhandlungsverfahren, zu. Alle zum Verhandlungsverfahren zugelassenen / geeigneten Bieter werden im nächsten Schritt aufgefordert ein unverbindliches Erstangebot einzureichen. Das Angebot ist in deutscher Sprache zu erstellen. Auf Basis der Bewertungsmatrix (03_BVG_Cloud Transformation_Bewertungsmatrix_ITD1-0264-2023) werden die Erstangebote bewertet.
12. Nach Prüfung und Auswertung der Angebote werden die drei besten Bieter ausgewählt und zur Teilnahme an einem Proof of Concept (PoC) aufgefordert. Die nicht ausgewählten Bieter scheiden allerdings nicht endgültig aus dem Verfahren aus. Die BVG behält sich vor, den jeweils nächstplatzierten Bieter zur weiteren Teilnahme am Verfahren zuzulassen, wenn einer der zunächst ausgewählten Bieter aus dem Verfahren ausscheidet. Ein Anspruch der Bieter auf eine solche spätere Zulassung besteht jedoch nicht. Rückt ein Bieter nach, wird das Verfahren mit dem betroffenen Bieter fortgesetzt; dieser hat grundsätzlich jedoch keinen Anspruch auf Wiederholung etwaig versäumter Verfahrensschritte, d.h. er steigt in den aktuellen Verfahrensstand ein. Ausnahme ist der PoC, der in diesem Fall mit dem nachrückenden Bieter durchgeführt wird. Der Proof of Concept wird anhand der Bewertungsmatrix (03_BVG_Cloud Transformation_Bewertungsmatrix_ITD1-0264-2023) bewertet und geht in die Auswertung der endgültigen Angebote mit ein. Mit dem PoC soll der Bieter nachweisen, dass das von ihm angebotene Produkt bereits über festgelegte Grundfunktionen entsprechend der Leistungsbeschreibung verfügt, um damit die prinzipielle Durchführbarkeit des Vorhabens zu belegen.
13. Es ist aktuell geplant, die Verhandlungen in einer Verhandlungsrunde durchzuführen. Der Auftraggeber behält sich jedoch bei Bedarf weitere Verhandlungsrunden vor; ebenso kann der Auftraggeber ggf. nach Abschluss einer und vor Beginn einer weiteren Verhandlungsrunde optimierte Angebote von den Bietern abfordern. Weiter behält sich der Auftraggeber vor, ausschließlich über die Preise zu verhandeln. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die im Verfahren verbliebenen Bieter aufgefordert, ein endgültiges und verbindliches Angebot einzureichen, das gemäß Bewertungsmatrix bewertet wird. In die Bewertung des endgültigen Angebotes fließt die Bewertung des PoC’s mit ein. Der Zuschlag wird nach Ablauf der Wartefrist gemäß § 134 Abs. 2 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot.
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.