13TEI03089_A_Gar_Neubau EG München Hauptbahnhof, Planung Referenznummer der Bekanntmachung: 13TEI03089
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Garbe, Markus
E-Mail:
Telefon: +49 89130872593
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
13TEI03089_A_Gar_Neubau EG München Hauptbahnhof, Planung
Neubau EG München Hauptbahnhof, Planung
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
13TEI03089_A_Gar_Neubau EG München Hauptbahnhof, Planung
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Neubau EG München Hauptbahnhof, Planung
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der gebundene AN ist hauptvertraglich mit der Generalplanung für den Neubau des Empfangsgebäudes am Hauptbahnhof
München in den Lph. 1-4 beauftragt. Die Abgabe des Entwurfsheftes für die Lph. 3 erfolgte am 09.09.2022. Fehlende
Planungsgrundlagen im Vorfeld der eigentlichen Entwurfsphase, zusätzliche Aufgabenstellungen während der laufenden
Entwurfsplanung (nach Abschluss der agilen Phase in der EP), sowie neue Prämissen für bereits fertig entworfene
Planungsthemen führten zu zwingend notwendigen Anpassungen im bereits übermittelten Entwurfsheft. Die Vielzahl an
Änderungen (im Nachgang zur
Abgabe des Entwurfshefts Lph 3 am 09.09.2022) führte zu einer Konsolidierungsphase, in Folge derer eine Konsolidierungsliste
mit allen notwendigen Anpassungen entwickelt wurde, die notwendig sind, um die EP qualitätsgerecht abschließen zu können.
Die Umsetzung bzw. Abarbeitung der Planungstehmen aus dieser Liste ist nunmehr Gegenstand der vorliegenden
Leistungsänderung.
In der Konsolidierungsphase werden Planungsthemen bearbeitet, die weder in der ursprünglichen Aufgabenstellung enthalten
sind, noch im Rahmen der sogenannten agilen Phase zu Beginn der EP in den Planungsprozess eingesteuert werden konnten.
Sämtliche Änderungen greifen daher direkt mit den hauptvertraglichen Leistungen ineinander, weshalb ein Auftrennen auf
mehrere AN nicht möglich ist. Der bereits gebundene Generalplaner schuldet eine gesamthafte und in sich konsistente
Entwurfsplanung, die er nur gewährleisten kann, wenn er selbst die entsprechenden Anpassungen aus der Konsolidierungsphase
vornimmt.
Über die gesamte Bandbreite der Planung hinweg entstehen eng verzahnte Überarbeitungen einzelner Planungsanteile, die
wiederum auch innerhalb der unterschiedlichen Gewerke verknüpft sind (Tragwerks-, Objektplanung, TGA, etc.). Ein Herauslösen
bzw. Überarbeiten einzelner Bausteine, wirkt sich stets auf das Gesamtsystem aus.