EU-Konzessionsvergabeverfahren HORIZN BER City - Part 1 Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2023-0008 (EU)
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 1b
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): https://vergabekooperation.berlin/NetServer
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-Konzessionsvergabeverfahren HORIZN BER City - Part 1
HORIZN BER CITY liegt im landseitigen planfestgestellten Bereich des Flughafens Berlin Brandenburg in direkter Anbindung zum Fluggastterminal und der Airport City und soll die bisherigen Nutzungen um ein Zukunftsquartier ergänzen.
Die Realisierung von HORIZN BER CITY gliedert sich in mehrere Entwicklungsbausteine auf. HORIZN BER CITY - Part 1 bildet dabei den ersten Entwicklungsbaustein und ist daher von großer strategischer Bedeutung.
Das Grundstück dieses ersten Entwicklungsbausteins steht im Eigentum der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH.
Gegenstand des Vergabeverfahrens HORIZN BER City - Part 1 ist die Vergabe einer Baukonzession mittels Abschlusses eines Erbbaurechtsvertrags. Der zukünftige Konzessionsnehmer wird seitens der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH als Konzessionsgeberin mit Bauleistungen betraut. Die Gegenleistung besteht dabei in dem Recht zur Nutzung der zu errichtenden Bauwerke zuzüglich der Zahlung eines Erbbauzinses. Die FBB kann als Grundstückseigentümerin originär über die Nutzung der zu errichtenden Bauwerke auf dem Grundstück verfügen.
HORIZN BER CITY liegt im landseitigen planfestgestellten Bereich des Flughafens Berlin Brandenburg in direkter Anbindung zum Fluggastterminal und der Airport City und soll die bisherigen Nutzungen um ein Zukunftsquartier ergänzen.
Die Realisierung von HORIZN BER CITY gliedert sich in mehrere Entwicklungsbausteine auf.
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HORIZN BER CITY - Part 1 bildet dabei den ersten Entwicklungsbaustein und ist daher von großer strategischer Bedeutung. Das Grundstück dieses ersten Entwicklungsbausteins steht im Eigentum der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH. Im Zuge dieses Vergabeverfahrens soll an diesem Grundstück ein Erbbaurecht bestellt werden. Die Flughafen Berlin Brandenburg führt zu diesem Zwecke ein Vergabeverfahren in Form eines Konzeptverfahrens durch. Förmlich handelt sich hierbei um ein Vergabeverfahren gemäß der KonzVgV mittels Abschlusses eines Erbbaurechtsvertrags. Das Erbbaurecht soll voraussichtlich für die Dauer von 60 Jahren bestellt werden. Die Dauer des Erbbaurechts kann ggf. zum Gegenstand von Verhandlungen gemacht werden.
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Der zukünftige Konzessionsnehmer wird seitens der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH als Konzessionsgeberin mit Bauleistungen betraut. Die Gegenleistung besteht dabei in dem Recht zur Nutzung der zu errichtenden Bauwerke zuzüglich der Zahlung eines Erbbauzinses. Die FBB kann als Grundstückseigentümerin originär über die Nutzung der zu errichtenden Bauwerke auf dem Grundstück verfügen.
1)
Es handelt sich vorliegend um ein Vergabeverfahren nach der KonzVgV mit folgenden Verfahrensschritten:
- Vorgeschalteter Marktdialog
- Verfahrensstufe 1: Qualifizierungsphase
- Verfahrensstufe 2: Angebots- und Verhandlungsphase
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2)
Im Rahmen der ersten Verfahrensstufe ist ein Qualifizierungsantrag einzureichen. Soweit in dieser Bekanntmachung der Begriff "Teilnahmeanträge" verwendet wird, sind die in diesem Verfahren im Rahmen der Verfahrensstufe 1 einzureichende Qualifizierungsanträge gemeint. Soweit in dieser Bekanntmachung die Formulierung "Einreichung der Bewerbungen" verwendet wird, ist in diesem Verfahren die Einreichung der Qualifizierungsanträge gemeint.
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3)
Das Erbbaurecht soll voraussichtlich für die Dauer von 60 Jahren bestellt werden. Die Dauer des Erbbaurechts kann ggf. zum Gegenstand von Verhandlungen gemacht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter Ziff. III.1.1) dieser Bekanntmachung aufgelisteten Erklärungen/Angaben/Nachweise sind vom Bewerber und der Bewerbergemeinschaft (BewGe) als solcher oder getrennt von jedem Mitglied der BewGe mit dem Qualifizierungsantrag vorzulegen.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
1)
Der Bewerber hat einen Qualifizierungsantrag vorzulegen. Der Konzessionsgeber stellt hierzu das Formblatt "Qualifizierungsantrag" zur Verfügung. Im Fall einer BewGe ist das Formblatt von dieser abzugeben.
2)
Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Qualifizierungsantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe sowie ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe haben weiterhin eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Konzession zu bewerben. Der Konzessionsgeber stellt für sämtliche unter 2) aufgeführten Erklärungen das Formblatt "Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" zur Verfügung. Bei Bedarf kann auf Anlagen verwiesen werden. Eine BewGe darf nur einen Qualifizierungsantrag einreichen.
3)
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Im Fall einer Eignungsleihe hat der Bewerber/die BewGe mit dem Qualifizierungsantrag den Nachweis zu erbringen, dass das eignungsverleihende Unternehmen ihm/ihr mit den erforderlichen Fähigkeiten im Auftragsfall zur Verfügung steht. Der Konzessionsgeber stellt hierzu das Formblatt "Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers" zur Verfügung.
4)
Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers/des Mitglieds der BewGe, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers/Mitglieds der BewGe eine Eintragung vorgesehen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate sein); im Falle einer BewGe gilt die Vorlagepflicht für jedes Mitglied der BewGe gesondert. Im Falle der Eignungsleihe gilt die Vorlagepflicht zusätzlich für jedes eignungsverleihende Unternehmen.
5)
Eigenerklärungen zu den Voraussetzungen des §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - zu § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG, §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ("Vertrauliche Informationen"). Der Konzessionsgeber stellt hierzu das Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung. Im Falle einer BewGe ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Im Falle der Eignungsleihe gilt die Vorlagepflicht zusätzlich für jedes eignungsverleihende Unternehmen.
6)
Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der Konzessionsgeber stellt hierzu das Formblatt "Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014" zur Verfügung. Im Falle einer BewGe ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Im Falle der Eignungsleihe gilt die Vorlagepflicht zusätzlich für jedes eignungsverleihende Unternehmen.
7)
Der Konzessionsgeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Qualifizierungsantrags wegen fehlender Eignung erfolgen.
Die unter Ziff. III.1.2.) dieser Bekanntmachung geforderten Angaben/Erklärungen/Nachweise sind vom Bewerber und der BewGe als solcher oder getrennt von jedem Mitglied der BewGe mit dem Qualifizierungsantrag vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/die BewGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Qualifizierungsantrag beizufügen.
Bankerklärung:
Der Bewerber hat eine Bankerklärung vorzulegen. Im Falle einer BewGe ist eine Bankerklärung von jedem Mitglied der BewGe vorzulegen. Die Bankerklärung soll bei Ablauf der Frist zur Einreichung des Qualifizierungsantrags nicht älter als 6 Monate sein.
zu (1)
Mindestanforderungen:
Die Bankerklärung trifft Aussagen beispielsweise zu folgenden Aspekten:
1) Dauer der Geschäftsbeziehung mit dem Bewerber
2) Bewertung der Geschäftsverbindung mit dem Bewerber bzw. des Mitglieds der BewGe bzw. des eignungsverleihenden Unternehmens
3) Wirtschaftliche Situation des Bewerbers bzw. des Mitglieds der BewGe bzw. des eignungsverleihenden Unternehmens
4) Kreditwürdigkeit/-beurteilung des Bewerbers bzw. des Mitglieds der BewGe bzw. des eignungsverleihenden Unternehmens
5) Zahlungsverhalten des Bewerbers bzw. des Mitglieds der BewGe bzw. des eignungsverleihenden Unternehmens.
Die unter Ziff. III.1.3.) dieser Bekanntmachung geforderten Angaben/Erklärungen/Nachweise sind vom Bewerber und der BewGe als solcher oder getrennt von jedem Mitglied der BewGe mit dem Qualifizierungsantrag vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/die BewGe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem eignungsverleihenden Unternehmen abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Qualifizierungsantrag beizufügen. Der Konzessionsgeber stellt das Formblatt "Referenzen" zur Verfügung.
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1.
Mit dem Qualifizierungsantrag hat der Bewerber Angaben zu Referenzen zu tätigen, die mit der hier ausgeschriebenen Konzession vergleichbar sind.
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2.
Der Bewerber hat in Bezug auf jede eingereichte Referenz folgenden Angaben im Einzelnen zu tätigen:
2.1. Name und Adresse Referenzobjekt
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2.2. Visualisierung oder Foto als gesonderte Anlage
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2.3. Erbrachte Leistungen (Eigenleistungen)
Bei zu geringem Eigenleistungsanteil behält sich die FBB vor, die Referenz nicht zu berücksichtigen.
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2.4. Projektstart (MM/JJJJ)
Mit Projektstart ist der Beginn der eigenen Planungsleistungen gemeint.
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2.5. Grundstücksgröße m²
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2.6. Oberirdische Bruttogrundfläche gemäß DIN 277 ("BGF") gesamt
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2.7. Neubau,Refurbishment/Revitalisierung
Im Falle eines Refurbishment/einer Revitalisierung Angabe der von dem Refurbishment/der Revitalisierung betroffenen oberirdischen Bruttogeschossfläche gemäß DIN 277 ("BGF)
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2.8. Nutzungen
2.8.1. Gewerbliche Nutzung(en)
a) Büronutzung
b) Hotelnutzung
Im Fall einer einer Hotelnutzung sind folgende zusätzliche Angaben zu tätigen:
• Angabe der Anzahl der Zimmer bzw. Einheiten
• Angabe der Pächter oder der Betreiber oder des Managements
c) Gewerbliche Wohnnutzung(en)
Im Falle einer gewerblichen Wohnnutzung sind folgende zusätzliche Angaben zu tätigen:
• Angabe der Anzahl der Zimmer bzw. Einheiten
• Angabe der Pächter oder der Betreiber oder des Managements
d) Einzelhandel
e) Sonstige gewerbliche Nutzung(en)
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2.8.2. Nutzung zu reinen Wohnzwecken
Im Falle einer Nutzung zu reinen Wohnzwecken und gewerblichen Nutzung ist zusätzlich der prozentuale Anteil der Nutzung(en) zu reinen Wohnzwecken in Bezug auf die oberirdische Bruttogrundfläche gemäß DIN 277("BGF") gesamt anzugeben.
2.9. Leistungen und Projektfortschritt
2.9.1. Planung
a) Angabe der bis zum 31.12.2023 erfolgreich abgeschlossenen Planungsleistungen unter Angabe der HOAI-Leistungsphase(n)
b) Angabe des Planungszeitraums mit Benennung des Planungsbeginns und des -endes
2.9.2. Bauliche Umsetzung
a) Angabe der bis zum 31.12.2023 erfolgreich erbrachten Leistung
b) Angabe des Realisierungszeitraums mit Benennung des Baubeginns und des Fertigstellungstermins
2.9.3. Vermietung / Eigennutzung
Angabe der zwei Jahre nach Fertigstellung erfolgreich abgeschlossenen Vermietung / Eigennutzung
2.10. Angabe zu Bestandshaltung oder Auslagerung in Finanzkonstrukt mit Nennung des Inhabers bzw. bei Verkauf mit Nennung des Käufers/der Käufergesellschaft.
1) Mindestanzahl Referenzen
Der Bewerber muss mindestens drei Referenzen angeben.
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2) Projektstart
Der Projektstart in Bezug auf jede der angegebenen Referenzen darf im Zeitpunkt der Frist zur Einreichung des Qualifizierungsantrags nicht mehr als 15 Jahre zurückliegen. Mit Projektstart ist der Beginn der eigenen Planungsleistungen gemeint.
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3) Neubau
Mindestens zwei der angegebenen Referenzen müssen jeweils einen Neubau umfassen.
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4) Nutzungen
a) Mindestens zwei der angegebenen Referenzen müssen eine vorrangig gewerbliche Nutzung aufweisen. Eine vorrangig gewerbliche Nutzung liegt dann vor, wenn mindestens 90 % der oberirdischen Bruttogrundfläche gemäß DIN 277 ("BGF") gewerbliche Nutzungen umfasst.
b) Mindestens eine der angegebenen Referenzen muss verschiedene gewerbliche Nutzungen aufweisen.
c) Im Falle eines Refurbishment/Revitalisierung darf maximal 50 % der oberirdischen Bruttogrundfläche gemäß DIN 277 ("BGF") zu reinen Wohnzwecken dienen
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5) Oberirdische Bruttogrundfläche gemäß DIN 277 ("BGF")
a) Jede der angegebenen Referenzen muss jeweils eine BGF von mindestens 5.000 m² umfassen.
b) Mindestens zwei der angegebenen Referenzen müssen jeweils eine BGF von mindestens 10.000 m² umfassen.
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6) Leistungen und Projektfortschritt
a) Jede der angegebenen Referenzen muss die erfolgreich abgeschlossene Planung bis mindestens einschließlich Leistungsphase 3 HOAI umfassen.
b) Mindestens eine Referenz muss eine erfolgreich abgeschlossene Gesamtentwicklung (Planung, bauliche Umsetzung, Inbetriebnahme/Vermietung/Eigennutzung) umfassen. Eine erfolgreiche Vermietung /Eigennutzung liegt dann vor, wenn mindestens 60% der oberirdischen BGF vermietet oder eigengenutzt sind.
Das seitens des Erbbauberechtigten mit dessen endgültigem Angebot eingereichte Entwicklungskonzept wird Vertragsbestandteil des Erbbaurechtsvertrags und somit verbindlich für die Entwicklung und Nutzung des Erbbaurechts.
Das Erbbaurecht berechtigt und verpflichtet den Erbbauberechtigten zur Umsetzung des Entwicklungskonzepts. Das Entwicklungskonzept umfasst eine übergeordnete Leitidee und folgende Konzepte im Einzelnen:
- Nutzungskonzept
- Gestaltungskonzept
- Nachhaltigkeitskonzept
- Mobilitätskonzept
- Umsetzungskonzept
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1)
Mit dem Qualifizierungsantrag hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine Konzeptskizze zum Entwicklungskonzept einzureichen.
Die Konzeptsskizze umfasst eine übergeordnete Leitidee und folgende Konzepte als Skizze:
- Nutzungskonzept
- Gestaltungskonzept
- Nachhaltigkeitskonzept
- Mobilitätskonzept
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2)
Auf der Grundlage des Ergebnisses der Prüfung und Wertung der Qualifizierungsanträge erfolgt die Entscheidung über eine Zulassung/Qualifizierung zur Verfahrensstufe 2 (Angebots- und Verhandlungsphase). Die Konzessionsgeberin beabsichtigt maximal sieben Bewerber für die Verfahrensstufe 2 (Angebots- und Verhandlungsphase) zuzulassen. Sollten nach Prüfung und Wertung der Qualifizierungsanträge mehr als sieben Bewerber die im Vergabeverfahren aufgestellten Anforderungen erfüllen, behält sich die Konzessionsgeberin vor, die Anzahl der Bewerber, die zur Verfahrensstufe 2 (Angebots- und Verhandlungsphase) zugelassen werden sollen, auf maximal sieben Bewerber zu reduzieren. Die Reduzierung erfolgt gemäß der Prüfung und Wertung der Qualifizierungsanträge anhand der im Vergabeverfahren aufgestellten Anforderungen (insbesondere anhand der Auswahlkriterien gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix. Die Konzessionsgeberin lässt in diesem Fall die sieben bestplatzierten Bewerber für die Verfahrensstufe 2 (Angebots- und Verhandlungsphase) zu. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber nach der Bewertungsmatrix (Verfahrensstufe 1) auf den entsprechenden Rängen im Ranking können auch mehr als 7 Bewerber für das weitere Verfahren zugelassen werden.
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3)
Die Konzessionsgeberin behält sich für den Fall, dass sich bei Prüfung und Wertung der Qualifizierungsanträge herausstellen sollte, dass weniger als 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften geeignet sind, das Verfahren aufzuheben.
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4)
Die Konzessionsgeberin behält sich für den Fall, dass weniger als 3 wertungsfähige Angebote vorliegen, das Verfahren aufzuheben.
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1719
Fax: +49 331866-1652
Internet-Adresse: www.mwae.brandenburg.de
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661610
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de