Lieferung von Elektrokleinmaterial über eine OCI-Anbindung Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0446-2023

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-188dda2186f-4e57af30fba79608
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Elektrokleinmaterial über eine OCI-Anbindung

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0446-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
31680000 Elektrische Bedarfsartikel und Zubehör
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von Elektrokleinmaterial über eine OCI-Anbindung

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Warenkatalog an Elektrokleinmaterial

Der Vertrag soll für den Zeitraum ab 01.02.2024 bis 31.12.2028 zzgl. Fortführungsoption bis maximal 31.12.2032 geschlossen werden.

Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/01/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die BVG hat das Recht, den Vertrag jeweils um zwei weitere Jahre

- höchstens aber bis 31.01.2032 - einseitig zu verlängern.

1. Fortführungsoption: 01.02.2028 bis 31.01.2030

2. Fortführungsoption: 01.02.2020 bis 31.01.2032

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

1. Fortführungsoption: 01.02.2028 bis 31.01.2030

2. Fortführungsoption: 01.02.2020 bis 31.01.2032

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihgeber an der Ausschreibung teilnimmt, hat folgende Unterlagen /Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen:

1. Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Nachweis

(z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum

des Abgabetermins für das Angebot nicht älter als drei Monate ist.

2. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen,

Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen

des Unternehmens.

3. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in

der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.

4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen

Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz

(AEntG) nicht vorliegen.

5. Eigenerklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen

für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht

vorliegen.

6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen

Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG)

nicht vorliegen.

7. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im

Wettbewerbsregister des Bundes i.S.d. § 2 WRegG vorliegt.

8. Eigenerklärung, dass weder der Bieter selbst, noch eine

mittelbar an der Auftragsausführung beteiligte Person bzw.

Unternehmen unter das Verbot des Art. 5k Abs. 1

VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022

zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über

restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands,

die die Lage in der Ukraine destabilisieren fällt

Hinweise: Für die Angaben sind grundsätzlich die von der BVG

zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.

Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben

der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den

zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB

berücksichtigen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter hat folgende Referenz in der EU mit dem

Angebot aus den letzten 3 Jahren (seit dem 1.1.2020) vorzulegen.

Unternehmensreferenz des Bieters über vergleichbare

Leistungen überieferung von Elektrokleinmaterial über eine OCI-Anbindung in

den Jahren 2020 bis 2022.

Zu der Referenz sind folgende Informationen anzugeben:

a) Name und Adresse des Auftraggebers; eine Aufforderung zur Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;

b) Zeitraum der Leistungserbringung

c) Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen insb. unter o. g. Angabe (III.1.3 Vergleichbarkeit der Projekte), um die Vergleichbarkeit mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen beurteilen zu können,

d) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen,

e) Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.

Nur diese werden bei der Eignungsprüfung berücksichtigt.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Lieferzeit innerhalb von zwei Werktagen

- Die zu liefernden Elektroartikel müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe den

gültigen EN-Normen, Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften,

Sicherheitsbestimmungen sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen

Regeln entsprechen.

- DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) in der aktuell gültigen Fassung

- Qualitätssicherungssystem nach DIN EN ISO 9001 in der aktuell gültigen Fassung

- Anwendung der Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von

Umweltanforderungen bei der Beschaffung von Liefer- Bau- und Dienstleistungen

(Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt - VwVBU) vom 08.01.2019, Anhang

1 (Hinweis: insbesondere sind danach Transportverpackungen aus Karton aus

mindestens 70 Prozent (Masse) recyceltes Material zu verwenden)

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene

Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

siehe Vergabeunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

gesamtschuldnerisch haftend

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

- Jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen sind in deutscher Sprache zu

erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung

- Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags

Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der

Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd

Frauenförderverordnung abzugeben.

- Die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen

Mindestlohn, sind zu berücksichtigen.

- Weitere Vorgaben, die im Rahmen der Ausführung des Auftrags einzuhalten sind,

ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere der

Leistungsbeschreibung.

- Einhaltung der Verordnung Art. 5k Abs. 1 VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES

vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive

Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine

destabilisieren

Mit Angebotsabgabe haben sich die Bieter zur Einhaltung der Bedingungen für die Ausführung des Auftrags zu verpflichten.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/11/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2024
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/11/2023
Ortszeit: 12:05
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

01. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und

unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner

Ausschreibungs- und Vergabegesetz.

02. Durch diese Bekanntmachung wird der Wettbewerb des offenen Verfahrens

FEM2-0446-2023 begonnen. Der Bieter reicht mit seinem Angebot die in dieser

Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen, das

ausgefüllte Leistungsverzeichnis (Angebotsfrist: 16.11.2023, 12:00) ein.

03. Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der

Nachrichtenfunktionalität der Vergabeplattform AI (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der

Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens

FEM2-0446-2023 zu erfolgen.

Auskünfte zum Vergabeverfahren (Bieterfragen) werden grundsätzlich nur auf

solche Fragen erteilt, die bis zum 10.11.2023 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete

Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)

eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen nicht zu

beantworten. Mündliche Bieterfragen werden nicht beantwortet.

Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von

Fragen von Bieterm zum Wettbewern sowie sonstige Klarstellungen des AG, die

das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform AI veröffentlichen.

Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf

von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von

Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur

Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten

Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen.

Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.

04. Mit der Benennung der Referenz stimmt der Bieter/ BiGe der Kontaktaufnahme

durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.

05. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden

EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung

zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der

Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht

vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.

06. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1):

Sofern ein Angebot als BiGe erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen

Mitgliedern der BiGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die

gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im

Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BiGe, ein bevollmächtigter

Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bieterauswahl zur

Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft

zusammenzuschließen, ergibt.

BiGe dürfen nur ein Angebot einreichen.

Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen

einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in einem

gesonderten Formular vorzulegen.

BiGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:

Sämtliche Mitglieder der BiGe bzw. der Vertreter der BiGe haben/hat zu erklären,

dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von

den Mitgliedern der BiGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das

jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische

Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG

stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.

07. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich

hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und

beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter/

Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen

(Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für

die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen,

als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt.

Zusätzlich hat der Bieter gesondert mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung

der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und

tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der

Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen

Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle

Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem

Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend

dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf

vorzulegende Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche berufliche

Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die

einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer

Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu

bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen

wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

08. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote Formulare erstellt. Diese

sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden und über die

Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g.

Vergabeplattform ist erforderlich.

Die Angebote müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die

Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.

Mit dem Angebot müssen alle notwendigen Unterlagen/Nachweise (s. Ziffer III.1)

eingereicht werden.

09. Voraussichtliche Angebotseinreichungsfrist: 16.11.2023, 12:00 Uhr

Der Bieter hat als Teil seines Angebots das ausgefüllte Leistungsverzeichnis

einzureichen. In diesem hat er auszuweisen, wie er die Leistungsanforderungen

erfüllt; ggf. ist dies durch entsprechende Erläuterungen zu ergänzen, soweit

dies im Leistungsverzeichnis vorgesehen ist.

Erfüllt der Bieter die Leistungsbeschreibung (Anforderungen der BVG) nicht, wird

er vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Auskünfte zum Inhalt der Vergabeunterlagen (Bieterfragen) werden grundsätzlich

nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 10.11.2023 an die unter Ziffer I.1)

bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl.

Ziff. I.3). eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen

nicht zu beantworten. Mündliche Bieterfragen werden nicht beantwortet.

10. Datenschutz: Der Bieter hat die Bestimmungen der

Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer

geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die

Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bieter die

datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit

sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher

Personen).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/10/2023