Lieferung von Elektrokleinmaterial über eine OCI-Anbindung Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0446-2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Elektrokleinmaterial über eine OCI-Anbindung
Lieferung von Elektrokleinmaterial über eine OCI-Anbindung
Berlin
Warenkatalog an Elektrokleinmaterial
Der Vertrag soll für den Zeitraum ab 01.02.2024 bis 31.12.2028 zzgl. Fortführungsoption bis maximal 31.12.2032 geschlossen werden.
Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung.
Die BVG hat das Recht, den Vertrag jeweils um zwei weitere Jahre
- höchstens aber bis 31.01.2032 - einseitig zu verlängern.
1. Fortführungsoption: 01.02.2028 bis 31.01.2030
2. Fortführungsoption: 01.02.2020 bis 31.01.2032
1. Fortführungsoption: 01.02.2028 bis 31.01.2030
2. Fortführungsoption: 01.02.2020 bis 31.01.2032
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihgeber an der Ausschreibung teilnimmt, hat folgende Unterlagen /Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen:
1. Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Nachweis
(z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum
des Abgabetermins für das Angebot nicht älter als drei Monate ist.
2. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen,
Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen
des Unternehmens.
3. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in
der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
(AEntG) nicht vorliegen.
5. Eigenerklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen
für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht
vorliegen.
6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG)
nicht vorliegen.
7. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im
Wettbewerbsregister des Bundes i.S.d. § 2 WRegG vorliegt.
8. Eigenerklärung, dass weder der Bieter selbst, noch eine
mittelbar an der Auftragsausführung beteiligte Person bzw.
Unternehmen unter das Verbot des Art. 5k Abs. 1
VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über
restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands,
die die Lage in der Ukraine destabilisieren fällt
Hinweise: Für die Angaben sind grundsätzlich die von der BVG
zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben
der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den
zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB
berücksichtigen.
Der Bieter hat folgende Referenz in der EU mit dem
Angebot aus den letzten 3 Jahren (seit dem 1.1.2020) vorzulegen.
Unternehmensreferenz des Bieters über vergleichbare
Leistungen überieferung von Elektrokleinmaterial über eine OCI-Anbindung in
den Jahren 2020 bis 2022.
Zu der Referenz sind folgende Informationen anzugeben:
a) Name und Adresse des Auftraggebers; eine Aufforderung zur Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;
b) Zeitraum der Leistungserbringung
c) Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen insb. unter o. g. Angabe (III.1.3 Vergleichbarkeit der Projekte), um die Vergleichbarkeit mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen beurteilen zu können,
d) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen,
e) Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Nur diese werden bei der Eignungsprüfung berücksichtigt.
- Lieferzeit innerhalb von zwei Werktagen
- Die zu liefernden Elektroartikel müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe den
gültigen EN-Normen, Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften,
Sicherheitsbestimmungen sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen
Regeln entsprechen.
- DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) in der aktuell gültigen Fassung
- Qualitätssicherungssystem nach DIN EN ISO 9001 in der aktuell gültigen Fassung
- Anwendung der Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von
Umweltanforderungen bei der Beschaffung von Liefer- Bau- und Dienstleistungen
(Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt - VwVBU) vom 08.01.2019, Anhang
1 (Hinweis: insbesondere sind danach Transportverpackungen aus Karton aus
mindestens 70 Prozent (Masse) recyceltes Material zu verwenden)
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
- Jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen sind in deutscher Sprache zu
erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung
- Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags
Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der
Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd
Frauenförderverordnung abzugeben.
- Die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen
Mindestlohn, sind zu berücksichtigen.
- Weitere Vorgaben, die im Rahmen der Ausführung des Auftrags einzuhalten sind,
ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere der
Leistungsbeschreibung.
- Einhaltung der Verordnung Art. 5k Abs. 1 VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES
vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren
Mit Angebotsabgabe haben sich die Bieter zur Einhaltung der Bedingungen für die Ausführung des Auftrags zu verpflichten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
01. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und
unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner
Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
02. Durch diese Bekanntmachung wird der Wettbewerb des offenen Verfahrens
FEM2-0446-2023 begonnen. Der Bieter reicht mit seinem Angebot die in dieser
Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen, das
ausgefüllte Leistungsverzeichnis (Angebotsfrist: 16.11.2023, 12:00) ein.
03. Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der
Nachrichtenfunktionalität der Vergabeplattform AI (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der
Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens
FEM2-0446-2023 zu erfolgen.
Auskünfte zum Vergabeverfahren (Bieterfragen) werden grundsätzlich nur auf
solche Fragen erteilt, die bis zum 10.11.2023 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete
Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)
eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen nicht zu
beantworten. Mündliche Bieterfragen werden nicht beantwortet.
Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von
Fragen von Bieterm zum Wettbewern sowie sonstige Klarstellungen des AG, die
das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform AI veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf
von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von
Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur
Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten
Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
04. Mit der Benennung der Referenz stimmt der Bieter/ BiGe der Kontaktaufnahme
durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
05. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden
EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung
zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der
Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht
vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
06. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1):
Sofern ein Angebot als BiGe erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen
Mitgliedern der BiGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die
gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im
Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BiGe, ein bevollmächtigter
Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bieterauswahl zur
Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft
zusammenzuschließen, ergibt.
BiGe dürfen nur ein Angebot einreichen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen
einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in einem
gesonderten Formular vorzulegen.
BiGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
Sämtliche Mitglieder der BiGe bzw. der Vertreter der BiGe haben/hat zu erklären,
dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von
den Mitgliedern der BiGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das
jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische
Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG
stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
07. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich
hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter/
Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen
(Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für
die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen,
als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt.
Zusätzlich hat der Bieter gesondert mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung
der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und
tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der
Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen
Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle
Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem
Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend
dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf
vorzulegende Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die
einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu
bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen
wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
08. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote Formulare erstellt. Diese
sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden und über die
Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g.
Vergabeplattform ist erforderlich.
Die Angebote müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die
Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
Mit dem Angebot müssen alle notwendigen Unterlagen/Nachweise (s. Ziffer III.1)
eingereicht werden.
09. Voraussichtliche Angebotseinreichungsfrist: 16.11.2023, 12:00 Uhr
Der Bieter hat als Teil seines Angebots das ausgefüllte Leistungsverzeichnis
einzureichen. In diesem hat er auszuweisen, wie er die Leistungsanforderungen
erfüllt; ggf. ist dies durch entsprechende Erläuterungen zu ergänzen, soweit
dies im Leistungsverzeichnis vorgesehen ist.
Erfüllt der Bieter die Leistungsbeschreibung (Anforderungen der BVG) nicht, wird
er vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Auskünfte zum Inhalt der Vergabeunterlagen (Bieterfragen) werden grundsätzlich
nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 10.11.2023 an die unter Ziffer I.1)
bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl.
Ziff. I.3). eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen
nicht zu beantworten. Mündliche Bieterfragen werden nicht beantwortet.
10. Datenschutz: Der Bieter hat die Bestimmungen der
Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer
geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die
Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bieter die
datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit
sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher
Personen).
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.