Entleerung, Wartung, Generalinspektion, Eigenkontrolle und Reinigung von Fettabscheidern Referenznummer der Bekanntmachung: H 11199 OV 2023 VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Frankfurter Allee 35/37
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10247
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 03902984621
Fax: +49 0390298714621
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Entleerung, Wartung, Generalinspektion, Eigenkontrolle und Reinigung von Fettabscheidern
Entleerung, Wartung, Generalinspektion, Eigenkontrolle und Reinigung von Fettabscheidern
Entleerung, Wartung, Generalinspektion, Eigenkontrolle und Reinigung von Fettabscheidern
Der Leistungszeitraum ist 01.01.2024 – 31.12.2024 mit der Möglichkeit einer
Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils 12 Monate, die bis zu drei Mal (auf
insgesamt maximal 48 Monate) optional durch den Auftraggeber erklärt werden kann. In
jedem Fall endet der Vertrag am 31.12.2027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage einer gültigen Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche
Aufträge(ULV) oder in eine Präqualifizierungsdatenbank (PQ) Falls hier keine Eintragungen
vorhanden sind, müssen folgende Einzelnachweise auf Verlangen des Auftraggebers eingereicht
werden:
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen
beitragspflichtig ist
• Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls
das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers
• Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen eine Haftpflichversicherung nachzuweisen. Die
Deckungssummen betragen mindestens:
für Personenschäden 3.000.000 _
für Sach- und Vermögensschäden 3.000.000 _,
in jedem einzelnen Schadensfall
Für alle Leistungen, die der AN und dessen Mitarbeiter an Fettabscheidern, Wartung und Reparaturen durchführt, ist ein gültiger Fach- und Sachkundenachweis mit dem
Angebot vorzulegen. Dieser Nachweis, ausgestellt durch ein anerkanntes Prüfinstitut, hat unter anderem die grundlegenden Kenntnisse der DIN 4040 - 100, der DIN EN 1825 Teil 1 und DIN EN 1825-2 sowie der AMEVSanitäranlagen 2021 - Planung, Ausführung und Bedienung
von Sanitäranlagen in öffentlichen Gebäuden anzuwenden und einzuhalten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z.B. Messgeräte und Werkzeuge) und Hilfsstoffe (z.B. Schmier- und Reinigungsmittel) zu stellen bzw. zu liefern.
Fach - und Sachkundenachweise durch anerkannte Prüfinstitute
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und
Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vorlage einer gültigen Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche
Aufträge(ULV) oder in eine Präqualifizierungsdatenbank (PQ) Falls hier keine Eintragungen
vorhanden sind, müssen folgende Einzelnachweise auf Verlangen des Auftraggebers eingereicht
werden:
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen
beitragspflichtig ist
• Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls
das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers
• Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug
Postanschrift: Martin-Luther Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 0390138316
Fax: +49 0390137613
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines
geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Martin-Luther Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland