BAB 81, VKE E033, Erhaltung und temporäre Seitenfreigabe, Bauschadstoff- und Substanzuntersuchungen der A- Bauwerke Referenznummer der Bekanntmachung: AE03330310
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Zimmerstr. 54
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-20243-222
Fax: +49 30-20243-791
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.deges.de
Abschnitt II: Gegenstand
BAB 81, VKE E033, Erhaltung und temporäre Seitenfreigabe, Bauschadstoff- und Substanzuntersuchungen der A- Bauwerke
BAB 81, AS Ludwigsburg Nord - AS Ludwigsburg Süd, VKE E033
Erhaltung und temporäre Seitenfreigabe
Bauschadstoff- und Substanzuntersuchungen der A- Bauwerke (BW 7020 503, 7020 505, 7020 506, 7120 649 und 7120 650)
Bundesrepublik Deutschland, Land Baden-Württemberg, Ludwigsburg
Die Bundesautobahn BAB 81 verläuft in Nord-Süd Richtung von Würzburg bis in die Nähe der Schweizer Grenze nach Gottmadingen. Im vorliegenden Abschnitt verbindet sie die beiden Oberzentren Stuttgart und Heilbronn. Ungefähr in der Mitte dieses Abschnitts liegt die große Kreisstadt Ludwigsburg. Sie ist durch die zwei Anschlussstellen AS Ludwigsburg-Nord und AS Ludwigsburg-Süd an die BAB 81 angeschlossen. Die AS Ludwigsburg-Nord verknüpft die BAB 81 mit der B 27. An der AS Ludwigsburg-Süd wird die L 1140 mit der BAB 81 verknüpft. Die AS Ludwigsburg-Süd liegt auf den Gemarkungsflächen der Stadt Ludwigsburg sowie der Gemeinde Möglingen. Bereits jetzt ist aufgrund der hohen Verkehrszahlen von bis zu 127.000 Kfz/24h (Analyse 2010) zwischen der AS Ludwigsburg-Nord und der AS Ludwigsburg-Süd in Fahrtrichtung Süden der Seitenstreifen als zusätzlicher Verflechtungsstreifen für den Verkehr freigegeben. Diese Verkehrsführung wird durch die vorliegende geplante Freigabe des Seitenstreifens ersetzt.
Die vorliegende Entwurfsplanung umfasst die baulichen Maßnahmen zur Einrichtung der temporären Seitenstreifenfreigabe (TSF) an der BAB 81 zwischen der AS Ludwigsburg-Süd und der AS Ludwigsburg-Nord im Landkreis Ludwigsburg. Die Einrichtung der TSF ist im Rahmen der zwischen dem AD Leonberg und der AS Mundelsheim eingerichteten Streckenbeeinflussungsanlage (SBA) vorgesehen. Die SBA ging am 24.03.2014 in Betrieb. Durch die TSF wird zu den Hauptverkehrszeiten in erster Li-nie eine Verstetigung und Harmonisierung des bis 2025 in der Prognose auf bis zu ca. 141.000 Kfz/24h weiter steigenden Verkehrsaufkommens erreicht.
Im Zuge der geplanten TSF sind alle A-Bauwerke zwischen der AS Ludwigsburg Nord und der AS Ludwigsburg Süd zu untersuchen und gem. Nachrechnungsrichtlinie auf das Ziellastniveau LM1 nach DIN-Fachbericht nachzurechnen. Derzeitig wird eine Variantenuntersuchung inkl. Grundsatzentscheidung bezüglich des kompletten Ersatzneubaus oder Überbauerneuerung inkl. Ertüchtigung der Unterbauten durchgeführt.
Darüber hinaus wird für die Bauwerke die Möglichkeit der bauzeitlichen Verkehrsführung (4+0) durch den Tragwerksplaner nachgewiesen.
Für die Nachrechnung der Bauwerke und den Nachweis der bauzeitlichen Verkehrsführung sind Bauwerksuntersuchungen und -prüfungen zur Ermittlung der vorhandenen Betondruckfestigkeit sowie Substanzuntersuchungen der verwendeten Baustoffe für einen möglichen Rückbau der Bauwerke erforderlich.
Die erforderlichen Bauwerksuntersuchungen inkl. der Auswertung der Ergebnisse sind Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden.
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB]
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB].
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomberstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Zimmerstraße 54
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 03020243222
Fax: +49 03020243791