Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Friedberg (Hessen) Bahnsteige 1 bis 4 und Personenunterführung (PU) Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45441
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Alexander Ad Roth
E-Mail:
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Friedberg (Hessen) Bahnsteige 1 bis 4 und Personenunterführung (PU)
Los 1: nur LV 1- keine losweise Vergabe
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Friedberg (Hessen) Bahnsteige 1 bis 4 und Personenunterführung (PU); Los 1: Bstg 1 und 2 und PU,
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Friedberg (Hessen)
Los 1: nur LV 1- keine losweise Vergabe
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Land: Deutschland
Nachtrag 57: Ausfall Schweißschichten aufgrund fehlender LA-Einträge
MKA110 : Bei den Arbeiten im Oktober/November 2022 sollten die Gleise 1, 2, 4, 7, 8, 10 und 49 gestopft werden.
Aufgrund der erforderlichen Hebe- und Richtwerte waren in den Gleisen 1, 2, 4 und 7 zusätzlich zu den Stopfarbeiten jeweils ein Spannungsausgleich erforderlich. Bei den Gleisen 2 und 4 hätte, aufgrund der dort zulässigen Fahrgeschwindigkeit von 100 km/h, eine temporäre Langsamfahrstelle (La) eingerichtet werden müssen. Die Einrichtung einer La bedarf einer Planung, die
zum Zeitpunkt der Arbeitsausführung nicht zur Verfügung stand. Somit wurden die Arbeiten am 02.11.22 durch die örtliche Bauüberwachung abgemeldet. Der Ausfall betrifft die Arbeiten ‚Spannungsausgleich (SPA)‘ und die dafür erforderliche ‚Schweißüberwachung (SÜ)‘.
Die Leistungen waren zum Vertragsabschluss nicht absehbar und sind dem Grunde nach berechtigt., allerdings zum