2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550 Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI34469
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Garbe, Markus
E-Mail:
Telefon: +49 89130872593
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550
Für die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) München Hauptbahnhof und Marienhof wurden mit dieser Vergabe die Leistungen der technischen Bearbeitung ausgeschrieben. Ergebnis ist eine geprüfte und zur Ausführung freigegebene Ausführungsplanung die dem Stand der Lph 5 der HOAI entspricht. Inhaltlich sind hier u.a. folgende Planungsbereiche enthalten:
- Planung Konstruktiver Ingenieurbau (Rohbau der Stationen, bergmännische Bauweisen der Bahnsteigröhren und Verbindungstunnel, maschineller Vortrieb Tunnel mit Trogbauwerk) sowie
- Planung Raumbildender Ausbau / Innenräume und
- Planung TGA / Ausbaugewerke weiterhin
- Planung sonstiger Anlagen (u.a. Wartungs- und Reinigungskonzept; Warenautomaten; Fahrkartenautomaten; Fahrkartenentwerter; Notrufstelen; Crowd Management; Gebäudeautomation).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Rum bei Innsbruck
NUTS-Code: AT332 Innsbruck
Land: Österreich
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Für die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) München Hauptbahnhof und Marienhof wurden mit dieser Vergabe die Leistungen der technischen Bearbeitung ausgeschrieben. Ergebnis ist eine geprüfte und zur Ausführung freigegebene Ausführungsplanung die dem Stand der Lph 5 der HOAI entspricht. Inhaltlich sind hier u.a. folgende Planungsbereiche enthalten:
- Planung Konstruktiver Ingenieurbau (Rohbau der Stationen, bergmännische Bauweisen der Bahnsteigröhren und Verbindungstunnel, maschineller Vortrieb Tunnel mit Trogbauwerk) sowie
- Planung Raumbildender Ausbau / Innenräume und
- Planung TGA / Ausbaugewerke weiterhin
- Planung sonstiger Anlagen (u.a. Wartungs- und Reinigungskonzept; Warenautomaten; Fahrkartenautomaten; Fahrkartenentwerter; Notrufstelen; Crowd Management; Gebäudeautomation).
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Innsbruck
NUTS-Code: AT332 Innsbruck
Land: Österreich
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Berücksichtigung der aktualisierten Einfahrsituation der Tunnelvortriebsmaschinen (TVM) bei der Ausführungsplanung (AP) sowie Fortschreibung des Änderungs-LV und den zugehörigen Unterlagen am Haltepunkt (Hp) Marienhof (MHF):
- Anpassung des Bauablaufs des Erkundungs- Rettungsstollen (ERS) gegenüber der Entwurfsplanung (EP)
- Änderung der Geometrie der Magerbetonblöcke der Verkehrstunnelröhren
- Planung eines Magerbetoblocks für den ERS
Der AN ist bereits mit der AP des bergmännischen Vortriebs sowie der Planung der Einfahrtsituation der TVM in die Station beauftragt und dabei tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut.
Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche techn. Kontinuität bei der Übertragung /Erweiterung der bisherigen Planung nicht gewährleistet. Eine Erstellung der AP für die gegenständlichen Teilbereiche ist durch einen Dritten in der erforderlichen Qualität sowie innerhalb der kritischen Terminschiene nicht möglich. Die hohe techn. Komplexität des Bauwerkes sowie Wechselwirkungen zu weiteren Planungsbereichen aufgrund der komplexen Bauwerks-/Bodeninteraktion führen bei einem Wechsel des AN zu kritischen Schnittstellen. Auch die Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei Mangelanspruchs- oder Haftungsfragen für Störungen / Schäden wäre besonders erschwert. LÄ M-54