Nationale Kontaktstelle Schlüsseltechnologien Referenznummer der Bekanntmachung: 04514-5/1(2019) - Auftragsänderung II

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Kapelle-Ufer 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmbf.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Nationale Kontaktstelle Schlüsseltechnologien

Referenznummer der Bekanntmachung: 04514-5/1(2019) - Auftragsänderung II
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Zur Umsetzung der Forschungsrahmenprogramme (FRP) der Europäischen Union haben sich die teilnehmenden Staaten verpflichtet, ein Informations- und Beratungssystem einzurichten. Die Bundesregierung unterhält ein Netzwerk von Nationalen Kontaktstellen (NKS). Dieses informiert und berät einerseits die Teilnehmer/-innen am FRP und unterstützt andererseits die Bundesregierung bei der Gestaltung und Durchführung des FRP. Ziel der NKS ist es, eine hohe, effiziente und effektive Beteiligung deutscher Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen - KMU) an den Fördermaßnahmen der Europäischen Union, insb. des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation, sicherzustellen. Der Auftrag bezieht sich inhaltlich bis 31.12.2020 auf die bisher unter dem 8. FRP etablierten Förderthemen zu Schlüsseltechnologien, die in den beiden Programmausschusskonfigurationen „Leadership in Enabling and Industrial Technolo-gies in Information and Communication Technologies (LEIT-IKT)“ und "Nanotechnologies, Advanced Materials, Advanced Manufacturing and Processing and Biotech-nology (LEIT-NMBP)" behandelt wurden. Die

NKS-Leistung zu "Advanced Manufac-turing and Processing" ist erst ab dem 01.10.2020 Gegenstand des Auftrages.

Ab 01.01.2021 beziehen sich die Aufgaben inhaltlich auf die Förderthemen des 9.cFRP zu Schlüsseltechnologien in den Clustern "Digital, Industry and Space", "Civil Security for Society" sowie den "Mobility". Zu den Aufgaben gehört auch die Begleitung anderer Programmteile des 9. FRP, wie bspw. des "European Innovation Council (EIC)" oder des "European Institute for Technology and Knowledge and In-novation Centres (EIT-KIC)", sofern relevante Technologieorientierte Aktivitäten verankert sein können oder Förderaktivitäten zu Schlüsseltechnologien (z.B. Missionen oder sonstige Partnerschaften) sich über verschiedene Cluster erstrecken.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/10/2019
Ende: 30/09/2026
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 193-469404

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2019/S 193-469404
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
01/10/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V., NKS Schlüsseltechnologie (NKS KET D&I)
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Vergabestelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.bmbf.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/10/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zur Umsetzung der Forschungsrahmenprogramme (FRP) der Europäischen Union haben sich die teilnehmenden Staaten verpflichtet, ein Informations- und Beratungssystem einzurichten. Die Bundesregierung unterhält ein Netzwerk von Nationalen Kontaktstellen (NKS). Dieses informiert und berät einerseits die Teilnehmer/-innen am FRP und unterstützt andererseits die Bundesregierung bei der Gestaltung und Durchführung des FRP. Ziel der NKS ist es, eine hohe, effiziente und effektive Beteiligung deutscher Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen - KMU) an den Fördermaßnahmen der Europäischen Union, insb. des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation, sicherzustellen. Der Auftrag bezieht sich inhaltlich bis 31.12.2020 auf die bisher unter dem 8. FRP etablierten Förderthemen zu Schlüsseltechnologien, die in den beiden Programmausschusskonfigurationen „Leadership in Enabling and Industrial Technolo-gies in Information and Communication Technologies (LEIT-IKT)“ und "Nanotechnologies, Advanced Materials, Advanced Manufacturing and Processing and Biotech-nology (LEIT-NMBP)" behandelt wurden. Die

NKS-Leistung zu "Advanced Manufac-turing and Processing" ist erst ab dem 01.10.2020 Gegenstand des Auftrages.

Ab 01.01.2021 beziehen sich die Aufgaben inhaltlich auf die Förderthemen des 9.cFRP zu Schlüsseltechnologien in den Clustern "Digital, Industry and Space", "Civil Security for Society" sowie den "Mobility". Zu den Aufgaben gehört auch die Begleitung anderer Programmteile des 9. FRP, wie bspw. des "European Innovation Council (EIC)" oder des "European Institute for Technology and Knowledge and In-novation Centres (EIT-KIC)", sofern relevante Technologieorientierte Aktivitäten verankert sein können oder Förderaktivitäten zu Schlüsseltechnologien (z.B. Missionen oder sonstige Partnerschaften) sich über verschiedene Cluster erstrecken.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/10/2019
Ende: 30/09/2026
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V., NKS Schlüsseltechnologie (NKS KET D&I)
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Die Erweiterung des Auftrages aufgrund der Übernahme von zusätzlich eforderlichen Leistungen zur Umsetzung der EU-Verordnung "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der

Cybersicherheit und des Netzwerks nationaler Koordinierungszentren" (Verordnung (EU) 2021/887 vom 20. Mai 2021) ist auch für den vertraglich vereinbarten Verlängerungszeitraum erforderlich (bis einschließlich 30.09.2026)

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Aufgrund des zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht absehbaren EU-Verordnung "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit und des Netzwerks nationaler

Koordinierungszentren" (Verordnung (EU) 2021/887 vom 20. Mai 2021) sind zu deren Umsetzung zusätzliche Leistungen erforderlich geworden, welche in unmittelbaren Zusammenhang mit den bereits vergebenen Leistungen stehen. Eine Neuausschreibung der zusätzlichen Leistungen kommt daher aus

wirtschaftlichen Gründen nicht in Betracht.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR