Durchführung der Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen der Polizei Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: BIS OV 20232130025
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bruno-Georges-Platz 1
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Jünemann, Janet
E-Mail:
Telefon: +49 40428669210
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.hamburg/ausschreibungen-552346
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung der Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen der Polizei Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg), beabsichtigt den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Durchführung der Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen der Polizei Hamburg.
urchführung der Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen der Polizei Hamburg
Untersuchung des Blutes (Laborkosten inkl. Nebenkosten wie z.B. erforderlicher Transport)
Es werden grundsätzlich keine Angaben zu Auftragswerten gemacht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Identifikationsnummer (EEA)
• Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (EEA)
• Registergericht (EEA)
• Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (EEA)
• Umsatzzahlen (EEA)
• Erklärung zu den vorhandenen personellen und technischen Mitteln (EE-A)
• Erklärung zu vergleichbaren Leistungen (EEA)
• Referenzliste über bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art
• Falls zutreffend: Erklärungen bei Weitervergabe von Leistungen an Unter-auftragnehmer
• Falls zutreffend: Angaben des Unterauftragnehmers zur Eignung
• Falls zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft
• Voraussetzung für die Auftragserteilung ist eine mindestens 3 Jahre bestehende Geschäftstätigkeit
• Erklärung über die fachliche Qualifikation gemäß 2.2.3 der Leistungsbeschreibung
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (EEA)
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Verfehlungen (Gesetz zum Schutz fairen Wettbewerbs) (EEA)
• Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes (EEA)
• Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen (EEA)
• Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages
• Eigenerklärung „5. RUS-Sanktionspaket“
• Nachweise gemäß „Anforderungen an die Informationssicherheit bei Vergabeverfahren“ (Punkt 3.4 der Leistungsbeschreibung)
• Vorlage Datenschutzkonzept inkl. technisch organisatorische Maßnahmen im Rahmen des Datenschutzkonzeptes (TOM`s)
• Erklärung über die erforderliche Erreichbarkeit der Räumlichkeiten gemäß 2.1.1 der Leistungsbeschreibung
• Erklärung über die flexible Reaktion auf besondere Anforderungen gemäß 2.1.1 der Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40427923080
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist
unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages
nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt