Bundesweite Kampagne zum Wert der ambulanten Gesundheitsversorgung

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kassenärztliche Bundesvereinigung K. d. ö. R.
Postanschrift: Herbert-Lewin-Platz 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3040051536
Fax: +49 3040051595
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kbv.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/4c55ff38-4ae4-4cbf-97e0-ef4b9c28517d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/4c55ff38-4ae4-4cbf-97e0-ef4b9c28517d
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bundesweite Kampagne zum Wert der ambulanten Gesundheitsversorgung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79341400 Werbekampagnen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bundesweite Kampagne zur Verdeutlichung der Rolle und des Werts der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung, die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) organisiert und sichergestellt wird.

Ziel einer solchen Werbe- und Informationskampagne ist es, die Leistungsfähigkeit der Ärzte und Psychotherapeuten, die sich mit ihren Teams tagtäglich um die Gesundheit der Menschen im Land kümmern, gegenüber Politik und Bevölkerung herauszustellen. Es soll zugleich vermittelt werden, dass die Praxen bessere Rahmenbedingungen benötigen, damit die geschätzte wohnortnahe, niederschwellige Versorgung erhalten und gestärkt werden kann. Hierfür sollen alle geeigneten Kommunikationskanäle und -instrumente genutzt werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gefordert ist eine einheitliche Multi-Channel-Kampagne unter dem Dach der KBV, die die KVen auf regionale Besonderheiten und Lösungsoptionen optimal anpassen können. Es sollen verschiedene Kommunikationskanäle und -instrumente genutzt werden, zum Beispiel Werbespots (TV-Spot wünschenswert), Plakate, Print- und Social-Media-Anzeigen sowie Informationsmaterialien, die die KVen für die eigene Kommunikation anpassen und verwenden können. Die Aufgabe der Agentur liegt in der Entwicklung und Umsetzung der Kampagne gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Kreatividee und Vorschläge zu deren medialer Umsetzung / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: vorgesehene Strategie- und Maßnahmenumsetzung inkl. Medienplan / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: „Entwicklungsgeschichte“ und Nachhaltigkeit der Kampagne für den Zeitraum nach Abschluss eines Vertragsjahrs / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Budgetverteilungsplan / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Personaleinsatz und Organisation während der Auftragsausführung / Gewichtung: 5
Kostenkriterium - Name: Für die Erbringung der Leistungen wird nach § 58 Abs. 2 Satz 3 VgV ein Budget i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR brutto vorgegeben (vgl. Ziff. 12.6 der Vergabeunterlage "Informationen zum Vergabeverfahren"). / Gewichtung: 0
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Für die Auftraggeberin besteht die Option einer zweimaligen Verlängerung der Kampagne um jeweils 12 Monate. Die Vertreterversammlung der KBV wird jeweils bis Mitte Dezember über eine Verlängerung sowie die Budgethöhe entscheiden.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien (§§ 56, 57 VgV, insbesondere form- und fristgerechte Übermittlung und Einreichung).

2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß III.1 der Auftragsbekanntmachung und Entscheidung über etwaige Nachforderungen gemäß § 56 Abs. 2 ff. VgV.

3. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB und Erfüllung von Mindeststandards gemäß III.1 der Auftragsbekanntmachung).

4. Prüfung der Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Unternehmen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise.

5. Sollten danach mehr als vier Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die Bewerber auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber wird die Auftraggeberin die vom Bewerber zu III.1.3 (1) der Auftragsbekanntmachung (Referenzen) eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise anhand der Maßgaben gemäß Kapitel 11 der Vergabeunterlage "Informationen zum Vergabeverfahren" bewerten.

6. Die vier Bewerber, die die höchste Punktzahl erzielen, werden für das weitere Verfahren ausgewählt. Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als vier Bewerber für die zu vergebenden Leistungen geeignet sind, können auch weniger als vier Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Belegen zwei (oder mehrere) geeignete Bewerber mit Punktgleichstand den vierten Platz in der ermittelten Rangfolge, entscheidet das Los.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

s. o. II.2.7 der Auftragsbekanntmachung

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Dieses Vergabeverfahren wird bei der Auftraggeberin unter der Vergabe-Nr. 23-10-1 geführt.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Zum Nachweis sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise von dem Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen zu machen bzw. einzureichen:

(1) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag): Angaben zum Bewerber bzw. ggf. der Bewerbergemeinschaft, der Unterauftragnehmer oder sonstigen eignungsverschaffenden Unternehmen.

(2) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag), dass die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen. Der Bewerber hat zu erklären, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegt. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften bei dem Bewerber vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um der Auftraggeberin die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, § 124 sowie nach §§ 125 und 126 GWB zu ermöglichen. Die Auftraggeberin behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Ausschlusstatbestände vorliegen.

(3) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) in Bezug nicht vorliegen. Die Auftraggeberin behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Ausschlusstatbestände vorliegen.

(4) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 in Bezug auf unser Unternehmen nicht vorliegen. Die Auftraggeberin behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen vor.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben und Erklärungen von dem Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen zu machen:

(1) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag): Angaben zu dem erzielten Gesamtjahresumsatz sowie Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.

(2) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag): Angaben zu der Anzahl festangestellter Beschäftigter (ohne Sekretariat, Praktikanten, nicht fachliche Mitarbeiter) des Bewerbers.

(3) Eigenerklärung (eigenes Dokument des Bewerbers): Darstellung der Organisationsstruktur des Bewerbers mit Angabe der Niederlassungen in Deutschland.

(4) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag): Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Erklärung zu seinen Versicherungen abzugeben. Gefordert ist die Erklärung, dass der Bewerber über eine Betriebshaftpflichtversicherung

für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden verfügt oder eine Erklärung, dass der Bewerber eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird.

Der Bewerber hat dabei Angaben zur Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung und zum Versicherungsunternehmen zu machen. Die Deckungssumme beträgt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall mindestens 2,5 Mio. EUR pro Kalenderjahr (mind. 2-fach maximiert).

Der Nachweis der Versicherung erfolgt über die Bereitstellung einer Kopie des Versicherungsscheins. Die Erklärung, dass der Bewerber eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abschließen kann, muss von einem Versicherungsunternehmen bestätigt werden.

Für den Fall von Bewerbergemeinschaften oder der Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (sog. „Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) sind die entsprechenden Angaben von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. den anderen Unternehmen zu machen, soweit sich der Bewerber für die Erfüllung des Eignungskriteriums auf das Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder das andere Unternehmen beruft.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu (2): Der Bewerber verfügt über mindestens 20 festangestellte Beschäftigte (ohne Sekretariat, Praktikanten, nicht fachliche Mitarbeiter).

Zu (3): Der Bewerber verfügt über eine Organisationsstruktur mit mindestens einer Niederlassung in Deutschland.

Zu (4): Der Bewerber erklärt, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadensfall i. H. v. mindestens 2,5 Mio. EUR pro Kalenderjahr (mind. 2-fach maximiert) für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügt oder bis zur Auftragserteilung eine solche Versicherung abschließen wird.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben und Erklärungen von dem Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen zu machen:

(1) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag): Der Bewerber reicht mit seinem Teilnahmeantrag mindestens zwei mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Referenzen aus den letzten fünf Jahren ein, davon mindestens eine Referenz, die nach dem 01.01.2020 abgeschlossen worden ist. Der Bewerber muss mit den Referenzen seine Kompetenz und Erfahrung bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung von Werbe- und Informationskampagnen nachweisen .

Die Vergleichbarkeit der Referenz ist gegeben, wenn die Erbringung von Leistungen zur Durchführung einer bundesweiten Werbe- und Informationskampagne im politischen Umfeld in einem mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang (Budget, Laufzeit, Reichweite) vergleichbaren Vorhaben und Leistungsinhalt besteht.

Zu den jeweiligen Referenzen sind folgende Angaben zu machen:

a) Auftraggeber/in mit Anschrift, Branche und Kontaktmöglichkeit

b) Umfang der erbrachten Leistungen und Zielstellung des Auftrags

c) Leistungszeitraum (Monat/Jahr – Monat/Jahr bzw. laufend)

d) Kurze Beschreibung des Referenzprojekts, zur Komplexität des Projekts und zur Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen, insbes. zum Umfang der erbrachten Leistungen und zur Zielgruppe

e) Beschreibung des Leistungsschwerpunkts und der Zielstellung

f) Gesamtvolumen der Leistung (unter Benennung der Leistungsmengen und der genutzten Medien)

Darüber hinaus ist eine vom Bewerber selbst zu erstellende kurze Beschreibung je Referenzleistung mit Aussagen zu bspw. Art, Umfang und Aufbau, Methodik, Größe, Budgets, Ergebnissen, Zahl der eingesetzten Projektmitglieder, Projektkosten und bildlicher Darstellungen, die zur Veranschaulichung des Referenzvorhabens geeignet sind (z. B. Fotos, Pläne, Skizzen, Verlinkungen zu weiteren Mediabeispielen - etwa Video- und/oder Filmbeiträge) beizufügen.

Die zu erstellende schriftliche Beschreibung je Referenzleistung sollte 3 Seiten DIN A4 , einseitig bedruckt, nicht überschreiten.

Hinweis: Ein Bewerber kann im Hinblick auf die geforderten Nachweise für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung auch tatsächlich erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu (1): Der Bewerber reicht mindestens zwei mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Jahren, davon mindestens eine Referenz, die nach dem 01.01.2020 abgeschlossen worden ist, ein.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/11/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 17/11/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/02/2024

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für den Fall von Bewerbergemeinschaften oder der Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (sog. „Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) sind die entsprechenden Angaben von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. den anderen Unternehmen zu machen, soweit sich der Bewerber für die Erfüllung des Eignungskriteriums auf das Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder das andere Unternehmen beruft.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.

der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/10/2023