Losweise Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Tiefentreibkörpern (Floats) für das OneArgo Programm Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/01600
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bernhard-Nocht-Straße 78
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Losweise Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Tiefentreibkörpern (Floats) für das OneArgo Programm
Das Argo-Programm wurde im Jahr 2000 als Ozeanbeobachtungsprogramm eingerichtet, um Beobachtungskapazitäten im Ozean zur Klimaüberwachung international zu verknüpfen. Argo nutzt seit seiner Gründung gezielt die Robotertechnologie der profilierenden Floats, um im Weltozeans Änderungen der Temperatur und des Salzgehaltes zu dokumentieren und in Echtzeit zur Verfügung zu stellen.
Seit 2020 wird international an der Erweiterung des Argo Programms zu einem multi-disziplinären und den Tiefseebereich umfassenden Beobachtungsprogramm gearbeitet. Dazu werden neben sogenannten Core-Floats, die Temperatur- und Salzgehaltsmessungen in den oberen 2000 Metern durchführen, zwei weitere Floattypen benötigt:
- sogenannte BGC Floats, die mit einem CTD und bis zu sechs definierten Sensoren für biogeochemische Parameter bestückt sind, und
- Deep Floats, die mit einem CTD bestückt sind, das in der Lage ist, Messungen bis in Tiefen von 4000 bzw. 6000 Metern durchzuführen.
Es ist für die nationale Umsetzung der OneArgo Strategie geplant, eine Rahmenvereinbarung mit bis zu fünf Auftragnehmerinnen pro Los, für einen Zeitraum von 24 Monaten abzuschließen, in dem die drei unterschiedlichen Floattypen (Core, BGC und Deep) separat abgerufen werden können. Die Vereinbarung kann zweimal um jeweils 12 Monate auf maximal 48 Monate verlängert werden. Im Zeitraum von maximal 48 Monaten werden insgesamt bis zu 300 Floats aus der Rahmenvereinbarung abgerufen. Dabei ist die Verteilung auf die Lose nicht spezifiziert.
Da die Floats als Beitrag für das operationelle Beobachtungssystem Argo gedacht sind, gelten strikte Prozeduren für die Auswahl der zulässigen CTD Sensoren zur Qualitätssicherung der Daten. Als operationell zugelassene CTDs kommen daher nur die Geräte der Hersteller SBS und RBR in Frage und sind in dieser Ausschreibung daher auch explizit benannt.
Los 1: Core Floats
Weltweite Anlieferung an die Laderampe von Schiffen oder an das Hafenlager in Wedel.
Die Ausschreibung der Core-Floats in Los 1, innerhalb des Rahmenvertrags, betrifft Floats die Temperatur- und Salzgehaltsmessungen in den oberen 2000 Metern des Weltozeans durchführen. Argo nutzt seit seiner Gründung gezielt die Robotertechnologie der profilierenden Floats, um in den oberen 2000 Metern des Weltozeans Änderungen der Temperatur und des Salzgehaltes zu dokumentieren und in Echtzeit zur Verfügung zu stellen.
Zweimal um jeweils 12 Monate auf maximal 48 Monate.
Die genauen technischen Leistungskriterien für jedes der drei Lose, die Ausschlusskriterien (A**) darstellen, werden in den separat angeführten Eigenerklärungen Ausschlusskriterien thematisch geordnet aufgelistet. Die Eigenerklärungen Ausschlusskriterien sind losweise von jedem Bieter auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben.
Die Eignungskriterien sind in der Auflistung Eignungskriterien RV aufgelistet und werden mittels Eigenerklärung zur Eignung oder einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgefragt. Die Eigenerklärung zur Eignung oder eine EEE ist losweise von jedem Bieter auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben.
Sämtliche Preisangaben für jedes der drei Lose verstehen sich exklusive MwSt, Zoll-, Transport- und sonstiger verkehrsüblicher und verhältnismäßiger Nebenkosten (Incoterms 2020: DDP). Diese können bei Abruf aus dem Rahmenvertrag in Rechnung gestellt werden. Eine Prüfung der Kosten durch die Auftraggeberin ist vorbehalten.
Die Preise, welche beim späteren Abruf aus der Rahmenvereinbarung beauftragt werden, ergeben sich erst im Rahmen der jeweiligen Miniwettbewerbe, es sei denn es gibt im jeweiligen Los nur eine einzige Auftragnehmerin.
Für sämtliche Lose gilt, dass alle Leistungspositionen (inklusive Bedarfspositionen), welche im jeweiligen Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, angeboten werden müssen, um ein wertbares Angebot abzugeben.
Los 2: BGC Floats
Weltweite Anlieferung an die Laderampe von Schiffen oder an das Hafenlager in Wedel.
Floats, die zusätzlich zum CTD Sensor mit bis zu sechs zusätzlichen Sensoren ausgestattet sind. Diese Floats erreichen eine Tiefe von bis zu 2.000 Meter und messen die wichtigsten biogeochemischen Argo-Variablen (pH, Sauerstoff, Nitrat, Chlorophyll, Schwebstoffe und abwärts gerichtete Strahlung). Die Zusammenstellung der Sensoren erfolgt von Seiten der Auftraggeberin nach den Erfordernissen im Einsatzgebiet und ist daher variabel. Bei den angebotenen biogeochemischen Sensoren, muss es sich um solche handeln, die schon im Argo Programm zugelassen sind. Die Preise der Sensoren sind individuell nachzuweisen und unter Nennung des Sensorfabrikats anzugeben.
Zweimal um jeweils 12 Monate auf maximal 48 Monate.
Die genauen technischen Leistungskriterien für jedes der drei Lose, die Ausschlusskriterien (A**) darstellen, werden in den separat angeführten Eigenerklärungen Ausschlusskriterien thematisch geordnet aufgelistet. Die Eigenerklärungen Ausschlusskriterien sind losweise von jedem Bieter auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben.
Die Eignungskriterien sind in der Auflistung Eignungskriterien RV aufgelistet und werden mittels Eigenerklärung zur Eignung oder einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgefragt. Die Eigenerklärung zur Eignung oder eine EEE ist losweise von jedem Bieter auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben.
Sämtliche Preisangaben für jedes der drei Lose verstehen sich exklusive MwSt, Zoll-, Transport- und sonstiger verkehrsüblicher und verhältnismäßiger Nebenkosten (Incoterms 2020: DDP). Diese können bei Abruf aus dem Rahmenvertrag in Rechnung gestellt werden. Eine Prüfung der Kosten durch die Auftraggeberin ist vorbehalten.
Die Preise, welche beim späteren Abruf aus der Rahmenvereinbarung beauftragt werden, ergeben sich erst im Rahmen der jeweiligen Miniwettbewerbe, es sei denn es gibt im jeweiligen Los nur eine einzige Auftragnehmerin.
Für sämtliche Lose gilt, dass alle Leistungspositionen (inklusive Bedarfspositionen), welche im jeweiligen Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, angeboten werden müssen, um ein wertbares Angebot abzugeben.
Los 3: Deep Floats
Weltweite Anlieferung an die Laderampe von Schiffen oder an das Hafenlager in Wedel.
Floats, die mit einem im Argo Programm zugelassen CTD Sensor für den Einsatz bis mindestens 4.000 Meter Tiefe ausgestattet sind.
Zweimal um jeweils 12 Monate auf maximal 48 Monate.
Die genauen technischen Leistungskriterien für jedes der drei Lose, die Ausschlusskriterien (A**) darstellen, werden in den separat angeführten Eigenerklärungen Ausschlusskriterien thematisch geordnet aufgelistet. Die Eigenerklärungen Ausschlusskriterien sind losweise von jedem Bieter auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben.
Die Eignungskriterien sind in der Auflistung Eignungskriterien RV aufgelistet und werden mittels Eigenerklärung zur Eignung oder einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgefragt. Die Eigenerklärung zur Eignung oder eine EEE ist losweise von jedem Bieter auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben.
Sämtliche Preisangaben für jedes der drei Lose verstehen sich exklusive MwSt, Zoll-, Transport- und sonstiger verkehrsüblicher und verhältnismäßiger Nebenkosten (Incoterms 2020: DDP). Diese können bei Abruf aus dem Rahmenvertrag in Rechnung gestellt werden. Eine Prüfung der Kosten durch die Auftraggeberin ist vorbehalten.
Die Preise, welche beim späteren Abruf aus der Rahmenvereinbarung beauftragt werden, ergeben sich erst im Rahmen der jeweiligen Miniwettbewerbe, es sei denn es gibt im jeweiligen Los nur eine einzige Auftragnehmerin.
Für sämtliche Lose gilt, dass alle Leistungspositionen (inklusive Bedarfspositionen), welche im jeweiligen Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, angeboten werden müssen, um ein wertbares Angebot abzugeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 ff. GWB (vgl. Artikel 57 Richtlinie 2014/24/EU)
Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB sind im Formblatt „Eigenerklärung der Eignung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB erfolgte. (fakultatives Ausschlusskriterium).
Nachweis: Eigenerklärung
Eintragung in einem Berufs- / Handelsregister
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Berufs- / Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. (Ausschlusskriterium)
Nachweise: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern
Einhaltung der Regelungen aus der Verordnung (EU) 2022/576
Erklärung das der Wirtschaftsteilnehmer die Regelungen der EU Verordnung 2022/576 (Russland Sanktionen) erfüllt.
Nachweis: Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576
Der spezifische, durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich muss in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens betragen haben (Ausschlusskriterium):
je LOS 1.000.000,- Euro
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters
Der Wirtschaftsteilnehmer hat über folgende Versicherungen mit Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss aller Leistungen zu verfügen (Ausschlusskriterium):
Berufshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung
Die Deckungssummen der Versicherung müssen mindestens betragen:
für Personenschäden 5.000.000,- EUR
für sonstige Schäden 5.000.000,- EUR
In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Der Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind sowie solche, die erforderlich wären, wenn die eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Maschinen unter deutscher Flagge registriert bzw. in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet bzw. betrieben würden.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt werden kann zu erbringen.
Hinweis: Sollte Ihr Unternehmen als so genanntes „Newcomer“-Unternehmen neu am Markt platziert sein, und deshalb noch keine Angaben zu den Umsätzen und Referenzen liefern können, erklären Sie bitte auf einem separaten Schreiben, weshalb Ihr Unternehmen dennoch in der Lage ist, den Auftrag adäquat auszuführen.
In den letzten fünf Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens folgende Arbeiten der genannten Art ausgeführt (Ausschlusskriterium):
Bieter müssen bereits im Argo Programm etabliert sein und mindestens 10 Floats im Programm integriert haben, die Daten müssen einsehbar sein.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Referenzen
Hinweis: Sollte Ihr Unternehmen als so genanntes „Newcomer“-Unternehmen neu am Markt platziert sein, und deshalb noch keine Angaben zu den Umsätzen und Referenzen liefern können, erklären Sie bitte auf einem separaten Schreiben, weshalb Ihr Unternehmen dennoch in der Lage ist, den Auftrag adäquat auszuführen.
Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Der Wirtschaftsteilnehmer muss über folgende Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie über folgende Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten verfügen (Ausschlusskriterium): - Es ist dem Wirtschaftsteilnehmer bekannt, dass bei der Nutzung von Lithiumbatterien sowohl in der Herstellung als auch im Versand den aktuell gültigen IMDG-Code Anforderungen entsprochen werden muss, dieses muss bei der Ausschreibung belegt werden.
Nachweis: Eigenerklärung
Lieferkettenmanagement - und -überwachungssystem
Der Wirtschaftsteilnehmer verfügt über ein Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystem im Sinne des § 46 Absatz 3 Nummer 4 VgV, welches zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht.
Es ist dem Wirtsschaftsteilnehmer möglich, Teillieferungen von unterschiedlichen Stückzahlen zu verschiedenen Lieferorten weltweit durchzuführen. Die Abwicklung der Transporte und Zollformalitäten, sowie die Korrespondenz mit Hafenagenten durch den späteren Auftragnehmer wird zugesichert.
Nachweis: Eigenerklärung
Sämtliche geforderte Mindeststandards für das jeweilige Los, entnehmen sie bitte den Anlagen C8.1 bis C8.3 der Ausschreibungsunterlagen.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags entnehmen Sie der Rahmenvereinbarung Floats und der Leistungsbeschreibung RV-Floats.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit drei Losen. Pro Los werden bis zu fünf Auftragnehmer in die Rahmenvereinbarung aufgenommen.
Für jedes Los muss ein separates Angebot abgegeben werden, welches sämtliche geforderten Unterlagen und Nachweise enthält.
Sämtliche, vom Anbieter, mit dem Angebot eingereichten Allgemeinen, Speziellen oder Sonstigen Vertragsbedingungen, welche von den Regelungen in dieser Ausschreibung, insbesondere jenen in der Rahmenvereinbarung, abweichen, führen gemäß § 57 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 53 Absatz 7 Satz 1 VgV automatisch zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.
ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber - soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde - durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN:
- Eigenerklärung zur Eignung
- Angebotsschreiben
- Leistungsverzeichnis des jeweiligen Loses
- Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576
- Eigenerklärung zu den Ausschlusskriterien des jeweiligen Loses
- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen*
- Verpflichtungserklärung*
- Erklärung zur Bietergemeinschaft*
* nur sofern zutreffend
AUF GESONDERTES VERLANGEN DES AUFTRAGGEBERS VORZULEGEN:
- Urkalkulation
- Deckungsnachweis der Versicherung
- Referenzschreiben des Referenzgebers
REFERENZEN
Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung):
- Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
- Bezeichnung des Projekts;
- Beschreibung der Ausgeführten Leistung
- Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts;
- Auftragssumme brutto
DATENSCHUTZ
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.
Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.
Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-9499561
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Rechtsbehelfsbelehrung
Innerhalb dieses Verfahrens ist der Antrag vor dem
Bundeskartellamt
- Vergabekammer des Bundes -
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: 0228 / 9499-421, -561, -578
Telefax: 0228 / 9499-163
Gemäß § 160 GWB statthaft.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.