Umweltgerechte Entsorgung von Abfällen aus Abscheideranlagen der FHH einschließlich logistischer Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2023001707
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hühn, Anja
E-Mail:
Telefon: +49 40428231386
Fax: +49 40427310686
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Umweltgerechte Entsorgung von Abfällen aus Abscheideranlagen der FHH einschließlich logistischer Dienstleistungen
Die Finanzbehörde als Auftraggeber plant den Abschluss eines Vertrages über die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen aus Abscheideranlagen einschließlich logistischer Dienstleistungen für die Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH).
Altona
Umweltgerechte Entsorgung von Abfällen aus Abscheideranlagen einschließlich logistischer Dienstleistungen für die Dienststellen der FHH im Bezirk Altona.
Der Vertrag wird für die Zeit vom 01.03.2024 bis 28.02.2026 geschlossen.
Für den Fall, dass sich die Zuschlagserteilung z.B. wegen eines Nachprüfungsverfahrens verzögert, beginnt der Vertrag mit dem Zuschlagsdatum und endet am 28.02.2026.
Danach verlängert er sich zweimal um je ein weiteres Jahr maximal bis zum 29.02.2028, wenn nicht einer der Vertragspartner 8 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
Angaben zu den Höchstwerten finden Sie unter Ziffer 2.5 der Leistungsbeschreibung
Bergedorf
Umweltgerechte Entsorgung von Abfällen aus Abscheideranlagen einschließlich logistischer Dienstleistungen für die Dienststellen der FHH im Bezirk Bergedorf.
Der Vertrag wird für die Zeit vom 01.03.2024 bis 28.02.2026 geschlossen.
Für den Fall, dass sich die Zuschlagserteilung z.B. wegen eines Nachprüfungsverfahrens verzögert, beginnt der Vertrag mit dem Zuschlagsdatum und endet am 28.02.2026.
Danach verlängert er sich zweimal um je ein weiteres Jahr maximal bis zum 29.02.2028, wenn nicht einer der Vertragspartner 8 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
Angaben zu den Höchstwerten finden Sie unter Ziffer 2.5 der Leistungsbeschreibung
Eimsbüttel
Umweltgerechte Entsorgung von Abfällen aus Abscheideranlagen einschließlich logistischer Dienstleistungen für die Dienststellen der FHH im Bezirk Eimsbüttel.
Der Vertrag wird für die Zeit vom 01.03.2024 bis 28.02.2026 geschlossen.
Für den Fall, dass sich die Zuschlagserteilung z.B. wegen eines Nachprüfungsverfahrens verzögert, beginnt der Vertrag mit dem Zuschlagsdatum und endet am 28.02.2026.
Danach verlängert er sich zweimal um je ein weiteres Jahr maximal bis zum 29.02.2028, wenn nicht einer der Vertragspartner 8 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
Angaben zu den Höchstwerten finden Sie unter Ziffer 2.5 der Leistungsbeschreibung
Harburg
Umweltgerechte Entsorgung von Abfällen aus Abscheideranlagen einschließlich logistischer Dienstleistungen für die Dienststellen der FHH im Bezirk Harburg.
Der Vertrag wird für die Zeit vom 01.03.2024 bis 28.02.2026 geschlossen.
Für den Fall, dass sich die Zuschlagserteilung z.B. wegen eines Nachprüfungsverfahrens verzögert, beginnt der Vertrag mit dem Zuschlagsdatum und endet am 28.02.2026.
Danach verlängert er sich zweimal um je ein weiteres Jahr maximal bis zum 29.02.2028, wenn nicht einer der Vertragspartner 8 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
Angaben zu den Höchstwerten finden Sie unter Ziffer 2.5 der Leistungsbeschreibung
Mitte
Umweltgerechte Entsorgung von Abfällen aus Abscheideranlagen einschließlich logistischer Dienstleistungen für die Dienststellen der FHH im Bezirk Mitte.
Der Vertrag wird für die Zeit vom 01.03.2024 bis 28.02.2026 geschlossen.
Für den Fall, dass sich die Zuschlagserteilung z.B. wegen eines Nachprüfungsverfahrens verzögert, beginnt der Vertrag mit dem Zuschlagsdatum und endet am 28.02.2026.
Danach verlängert er sich zweimal um je ein weiteres Jahr maximal bis zum 29.02.2028, wenn nicht einer der Vertragspartner 8 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
Angaben zu den Höchstwerten finden Sie unter Ziffer 2.5 der Leistungsbeschreibung
Nord
Umweltgerechte Entsorgung von Abfällen aus Abscheideranlagen einschließlich logistischer Dienstleistungen für die Dienststellen der FHH im Bezirk Nord.
Der Vertrag wird für die Zeit vom 01.03.2024 bis 28.02.2026 geschlossen.
Für den Fall, dass sich die Zuschlagserteilung z.B. wegen eines Nachprüfungsverfahrens verzögert, beginnt der Vertrag mit dem Zuschlagsdatum und endet am 28.02.2026.
Danach verlängert er sich zweimal um je ein weiteres Jahr maximal bis zum 29.02.2028, wenn nicht einer der Vertragspartner 8 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
Angaben zu den Höchstwerten finden Sie unter Ziffer 2.5 der Leistungsbeschreibung
Wandsbek
Umweltgerechte Entsorgung von Abfällen aus Abscheideranlagen einschließlich logistischer Dienstleistungen für die Dienststellen der FHH im Bezirk Wandsbek.
Der Vertrag wird für die Zeit vom 01.03.2024 bis 28.02.2026 geschlossen.
Für den Fall, dass sich die Zuschlagserteilung z.B. wegen eines Nachprüfungsverfahrens verzögert, beginnt der Vertrag mit dem Zuschlagsdatum und endet am 28.02.2026.
Danach verlängert er sich zweimal um je ein weiteres Jahr maximal bis zum 29.02.2028, wenn nicht einer der Vertragspartner 8 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
Angaben zu den Höchstwerten finden Sie unter Ziffer 2.5 der Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.2) und 3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
1) Eignungsvordruck (Vergabevordruck 04) – der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck ist dem Angebot vollständig ausgefüllt beizufügen.
Die Vergabestelle ist gem. § 6 WRegG vor der Erteilung des Zuschlags verpflichtet oder berechtigt, eine
Abfrage beim Wettbewerbsregister (WRegG v. 18.07.2017, BGBl. I S. 2739) durchzuführen.
Die Ausfüllhinweise auf der ersten Seite des Vordruckes sind zwingend zu beachten.
2) Angaben für Registerabfragen (innerhalb des Eignungsvordruckes, Vergabevordruck 04): Es sind sämtliche geforderte Angaben für Registerabfragen an den vorgesehenen Stellen im Eignungsvordruck zu hinterlegen. Dazu zählen
- die vollständige Angabe des Unternehmens, des Sitzes und der Rechtsform,
- die vollständigen Daten der Geschäftsführung bzw. der verantwortlich handelnden Personen,
- Angabe des Registergerichts oder Genehmigungsbehörde,
- die Handelsregisternummer oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde,
- sowie die zutreffenden Steuernummern.
3) Unter Ziffer 3 des Eignungsvordrucks sind Angaben zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB zwingend zu machen.
4) Unter Ziffer 4 des Eignungsvordruckes sind folgende Angaben zu den Ausführungsbedingungen nach den §§ 3, 3a, 3b und 7 des Hamburgischen Vergabegesetzes zwingend zu hinterlegen:
- Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG: Es ist zu erklären, dass im Fall der Auftragserteilung das Tarifvertragsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und andere gesetzlichen Bestimmungen über Mindestentgelte beachtet werden. Des Weiteren ist die Entlohnung der Beschäftigten anhand der ggf. gültigen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifverträge oder spezifischen Tarifverträgen aufzuschlüsseln. Es ist zu erklären, ob bei Einsatz (auch falls bei Angebotsabgabe noch nicht vorgesehen) von Leiharbeitern und Unterauftragnehmern die vorgenannten Mindestentgelte und Tarifentgelte ebenfalls Beachtung erfahren. Es ist zu erklären, dass prüffähige Entgeltabrechnungen bereitgehalten und auf Verlangen vorgelegt werden, sowie dass die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen wurden.
- Sonstige Angabe nach § 7 HmbVgG: Die Erklärungen zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen, die Erklärung zur alleinigen Übertragung von Leistungen an Unterauftragnehmer, welche sich zur Einhaltung der §§3, 3a, 5 und 10 HmbVgG (auch falls bei Angebotsabgabe noch kein Einsatz vorgesehen ist), sowie die übrigen Erklärungen sind vollständig bei Angebotsabgabe vorzunehmen.
5) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Unter Ziffer 1. Im Eignungsvordruck (Vordruck 04) sind Angaben zur Eintragung ins Handelsregister bzw. Angaben dazu, ob eine Eintragung im Handelsregister nicht verpflichtend ist, zu hinterlegen.
6) Nachweis bzw. Bestätigung einer Haftpflichtversicherung : Es ist zu erklären, dass die unter Ziffer 2.9 der Leistungsbeschreibung geforderten Versicherungssumme in der angegebenen Höhe bestehen bzw. spätestens zum Vertragsbeginn bestehen werden.
7) Es sind die unter Ziffer 2. des Eignungsvordrucks (Vordruck 04) aufgeführten Angaben zu machen:
- Erklärung, dass der Bieter über die zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um den Auftrag in der geforderten Qualität auszuführen,
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
8) Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“ für Sammeln und Befördern (gemäß § 56 KrWG)
9) Bestätigte behördliche Anzeige gemäß § 53 KrWG
10) Bestätigte behördliche Erlaubnis gemäß § 54 KrWG
11) Referenz: Zum Nachweis Ihrer Eignung ist mindestens Referenz zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 3 Jahre vorzulegen. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils Art der Leistung, Auftragszeitraum und -umfang, AG mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer,
Auftragssumme zu nennen. (Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt) Sie können als Referenzen auch Aufträge vergleichbarer Art und Umfangs benennen, die Sie für die FHH durchgeführt haben. Hierbei sind ebenfalls die o.g. Angaben zu machen.
Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.
Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach diesen Vergabeunterlagen übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten. Eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung ist abzuschließen, soweit diese nicht schon vorhanden ist.
Weiterhin ist die Eigenerklärung zum 5. RUS-Sanktionspaket (den Vergabeunterlagen beigefügt) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40427923080
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf An-trag ein. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.