2347/G14 Unterstützung bei der Durchführung des CEF-Projekts eF-TI4EU - LOS 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 2347/G14
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Invalidenstr.44
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmdv.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
2347/G14 Unterstützung bei der Durchführung des CEF-Projekts eF-TI4EU - LOS 1
Mit der eFTI-VO 2020/1056 werden die EU-Mitgliedstaaten (MS) und ihre Kontrollbehörden europaweit verkehrsträgerübergreifend verpflichtet, Transport-informationen digital zu akzeptieren, die in den Geltungsbereich der Verordnung fallen. Ab ca. Februar 2026 (ggf. Juni 2026) müssen die Kontrollbehörden in der Lage sein, die Transportinformationen von den Unternehmen über ein digitales Plattform- und Gatewaysystem zu akzeptieren.
Im CEF-Projekt eFTI4EU entwickeln 9 Mitgliedsstaaten gemeinsam eine europaweit kompatible Umgebung, um diese digitalen Kontrollen zu ermöglichen (Estland, Deutschland, Belgien, Finnland, Frankreich, Italien, Portugal, Österreich, Lettland). Hierzu gehören gemeinsame IT-Entwicklungsleistungen, die Abstimmung kompatibler Systeme und Abläufe, die Anbindung der Behörden über Gateways, die Planung und Durchführung von grenzüberschreitenden digitalen Tests sowie Pilotprojekten. Deutschland übernimmt die Verantwortung für die Erarbeitung und Zulieferung der Arbeitsergebnisse des gesamten workpackages „WP 1“, beteiligt sich mit eigenen IT-Entwicklungsbeiträgen und engagiert sich aktiv über den gesamten Zeitraum bei der Umsetzung, u.a. im Steuerungskomitee für das Gesamtprojekt (EET).
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen/ zu entnehmen.
Der AN ist verantwortlich für die Erarbeitung aller Ergebnisse im Zusammenhang mit Workpackage 1 (WP1) des CEF-Projekts EFTI4EU.
WP 1 ist das gemeinsame Arbeitspaket zur Harmonisierung für die teilnehmenden Mitgliedstaaten (MS), um
-mit Hilfe von länderspezifischen Fahrplänen unter anderem bestehende Digital-strukturen, die Anforderungen an die jeweilige nationale eFTI-Einführung, den finan-ziellen und technischen Ressourcenbedarf und die Anforderungen an den langfristi-gen Betrieb der eFTI-Austauschumgebung zu ermitteln (die deutsche Situation wird im Rahmen eines separaten Forschungsprojekts (Fkz. VB970448) ermittelt);
-die von der EU-Kommission eingeführten Delegated Acts und Implementing Acts mit Blick auf ein funktionierendes Gesamtsystem zu analysieren (außer DEU) und gemeinsam in harmonisierte technische Spezifikationen zu übersetzen, um so den MS Spezifikationen, z.B. für die Entwicklung eines eFTI-Gates zur Verfügung zu stel-len;
-Koordinierung der Zuarbeiten zur Entwicklung nationaler und grenzüberschrei-tender Teststrategien zur Erprobung des eFTI-Austauschumfelds; Koordinierung, (Fe-derführung für Teststrategien: BALM);
-eine abgestimmte Strategie für eine grenzüberschreitende Open-Source-Referenzimplementierung eines eFTI-Gates zu entwickeln; (unter Berücksichtigung vorhandener der Forschungsergebnisse);
-ein Governance-Modell zu entwickeln und europäisch abzustimmen, das allge-meine Regeln für eFTI-Gates und die Pflege der Spezifikationen beschreibt.
-die Koordinierung der Arbeiten (Los 1 und Los 2) erfolgt durch den Auftragnehmer des Los 1
-Unterstützung bei der Kommunikation zur Verbreitung des Praxiseinsatzes der eFTI-Umgebung durch Veranstaltungen mit Stakeholdern (Übersetzungsleistungen Flyer, Vorträge) im Workpackage 3
-Unterstützung beim Projektmanagement (Berichtspflichten, Reporting) Workpackage 4
Einzelheiten sind den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen:
a)Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Än-derung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. (5) dieses Vertrages
b)Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN schriftlich darzulegen und zu dokumentie-ren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwar-teten Aufwand verursachen werden und eine projektinterne Kompensation durch Minderaufwände bei anderen Arbeitspaketen im Rahmen der ordnungsgemäßen Leistungser-bringung nicht möglich ist und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
c)Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung und Dar-legung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung getätigten Aufwände (Personal-, Reise-, Sachkosten) gemäß der vereinbarten Kalkulation und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangel-freie Erfüllung voraussichtlich erforderlichen Mehrbedarfes. Sofern der AG dem ermittel-ten Mehraufwand zustimmt, wird die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergren-ze aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt / Angebotsschreiben an-gebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
Proposal number: 101122891
Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
Der AN ist verpflichtet,
- während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe)
oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und
die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu
Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
- geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften
des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende
Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich
informieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2347/G14 Unterstützung bei der Durchführung des CEF-Projekts eF-TI4EU - LOS 1
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unterwww.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden.
4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen.
7) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform einzureichen,
b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen,
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).