Mehrjährige meteorologische und ozeanographische Messungen im Rahmen der Flächenvoruntersuchung in der AWZ der Nordsee: Referenzmessungen für Flächen der Zonen 4 und 5 nach dem Flächenentwicklungsplan vom 20.01.2023 des BSH (MeteOR) Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/01628
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 174-546777)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Bernhard-Nocht-Straße, 78
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
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Internet-Adresse(n):
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Abschnitt II: Gegenstand
Mehrjährige meteorologische und ozeanographische Messungen im Rahmen der Flächenvoruntersuchung in der AWZ der Nordsee: Referenzmessungen für Flächen der Zonen 4 und 5 nach dem Flächenentwicklungsplan vom 20.01.2023 des BSH (MeteOR)
Ziel der Vertragsleistungen ist die Erstellung mehrjähriger kontinuierlicher Zeitreihen von in-situ-Messungen der wichtigsten meteorologischen und ozeanographischen Parameter, um die meteorologischen und ozeanographischen Verhältnisse repräsentativ für die Zonen 4 und 5 der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee nach dem Flächenentwicklungsplan vom 20.01.2023 (FEP 2023) abbilden und als Referenzmessungen für die Voruntersuchung der im FEP 2023 genannten Gebiete N-14 bis N-20 heranziehen zu können. (Der FEP 2023 ist unter https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresfachplanung/Flaechenentwicklungsplan/_Anlagen/Downloads/FEP_2023_1/Flaechenentwicklungsplan_2023.html?nn=1653378 abrufbar).
Hierfür ist eine insgesamt fünfjährige Messkampagne, aufgeteilt in zwei Leistungsstufen (zunächst 3 Jahre (Stufe 1) mit ggf. Verlängerung um zwei weitere Jahre (Stufe 2)) an einer Messstelle im Übergangsbereich zwischen Zone 4 und 5 der AWZ der Nordsee durchzuführen. Die Messungen umfassen windbezogene Parameter, weitere meteorologische Parameter, sowie ozeanographische Parameter. Auf Basis der Messungen sind Berichte zu erstellen, welche eine umfassende Beschreibung und Auswertung der Daten beinhalten. Messungen und Berichterstellung sind nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschagt und Technik durchzuführen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen