1577-JR- Dynamisches Beschaffungssystem für Sonder-HW Kat. 4 Referenznummer der Bekanntmachung: 1577-JR- Dynamisches Beschaffungssystem für Sonder-HW Kat. 4
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rudower Chaussee 13
Ort: Berlin
NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
1577-JR- Dynamisches Beschaffungssystem für Sonder-HW Kat. 4
Die BWI GmbH plant die Beschaffung von mobilen Workstation (z. Bsp. HP ZBook Studio 16" G9 Mobile Workstation PC), Appleprodukten, PC-Zubehör und Komponenten sowie Sonderhardware mittels eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS) in vier Kategorien. Es ist eine Grundlaufzeit von 4 Jahren und 1 Monat und mindestens eine optionale Verlängerung von 48 Monaten vorgesehen.
Der Auftragsgegenstand umfasst folgende Leistungen:
Kategorie 1: mobile Workstations
Kategorie 2: Appleprodukte (Mac-OS Produkte und Zubehör)
Kategorie 3: PC-Zubehör und Komponenten
Kategorie 4: Sonderhardware.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung.
Vorliegendes DBS betrifft die Kategorie 4.
Siehe auch Vergabenummern:
1577-JR- Dynamisches Beschaffungssystem für Sonder-HW Kat. 1
1577-JR- Dynamisches Beschaffungssystem für Sonder-HW Kat. 2
1577-JR- Dynamisches Beschaffungssystem für Sonder-HW Kat. 3
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Die BWI GmbH plant mittels eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS) in der Kategorie 4 die Beschaffung von Sonderhardware mit einem geschätzten Auftragswert in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR. Es ist eine Grundlaufzeit von 4 Jahren und 1 Monat und mindestens eine optionale Verlängerung von 48 Monaten vorgesehen.
Der Auftragsgegenstand umfasst folgende Leistungen:
Kategorie 4: Sonderhardware.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung.
Vorliegendes DBS betrifft die Kategorie 4.
Siehe auch Vergabenummern:
1577-JR- Dynamisches Beschaffungssystem für Sonder-HW Kat. 1
1577-JR- Dynamisches Beschaffungssystem für Sonder-HW Kat. 2
1577-JR- Dynamisches Beschaffungssystem für Sonder-HW Kat. 3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18a843ca87f-4b65a29d6d9772b8
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18a843ca87f-4b65a29d6d9772b8
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18a843ca87f-4b65a29d6d9772b8
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.