Rahmenvereinbarung: Wissenschaftliche Beratung zu Data-Science Projekten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-I-100
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrichstr. 149
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): n.n.
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pd-g.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung: Wissenschaftliche Beratung zu Data-Science Projekten
Die Bundesregierung hat im November 2018 die „Strategie Künstliche Intelligenz der Bundesregierung“ beschlossen und 2020 in einer neuen Fassung fortgeschrieben. Das Ziel dieser Strategie ist es, zu einem der führenden Länder für Anwendungen Künstlicher Intelligenz (im Folgenden: „KI“) zu werden. Die Nutzung von KI für hoheitliche Aufgaben ist ein zentrales Element der KI-Strategie (Stand November 2018, Abs. 3.7). Zu diesem Zweck wurde eine Reihe von Maßnahmen aufgestellt, die im „Gesamtkonzept zur Verstärkung von Maßnahmen zur Förderung Künstlicher Intelligenz“ aufgelistet sind.
In den letzten Jahren hat die Entwicklung im Bereich Data Science, insbesondere in Verbindung mit der Teildisziplin der KI, sowie den benachbarten Feldern IT-Architektur und Datenbankmanagement, eine enorm gesteigerte Geschwindigkeit erfahren. Fast täglich gibt es neue Berichte über KI-Anwendungen, die vor kurzen noch undenkbar erschienen. Prominentes Beispiel ist hier sicher ChatGPT. Durch die Integration von KI, Datenbankmanagement und IT-Architektur schafft Data Science die Grundlage für eine umfassende Analyse von Daten und die Generierung von wertvollen Erkenntnissen, die die öffentliche Hand dabei unterstützen, fundierte Entscheidungen zu treffen, Prozesse zu optimieren und Innovationen voranzutreiben.
Die vorliegende Ausschreibung zielt darauf ab, einen leistungsfähigen Bieter oder eine leistungsfähige Bieterin zu finden, der oder die die PD in Projekten mit Data-Science Bedarf wissenschaftlich unterstützen kann. Der Auftraggeber versteht sich als „Generalist“ in seinen Beratungsfeldern. Er strebt an, die seitens seiner Kunden nachgefragten Beratungsleistungen in dem Bereich Data-Science „wie aus einer Hand“ anbieten und realisieren zu können. Fokus liegt auf der Erbringung eines ganzheitlichen, interoperablen Leistungsangebots zwischen den genannten Teildisziplinen des Bereichs Data-Science. Angesichts der dynamischen Entwicklungen in diesen Bereichen ist es von entscheidender Bedeutung, einen Partner zu finden, der in den genannten Bereichen über tiefe Kenntnisse zum aktuellen Stand der Technik und Trends verfügt. Der Bieter oder die Bieterin muss in der Lage sein, wissenschaftliche Fortschritte in dem geforderten Leistungsbereich zu bewerten und nahtlos in die Praxis umzusetzen. Es wird erwartet, dass der/die Bieter/in entlang der gesamten Wertschöpfungskette unterstützt, angefangen bei der Ableitung strategischer Implikationen bis hin zur Implementierung von einzelnen Pilotlösungen und der Umsetzungsvorbereitung. Darüber hinaus ist eine nach-gewiesene Erfahrung mit Projekten im öffentlichen Sektor eine wesentliche Voraussetzung.
Der Leistungsbedarf sowie die Leistungsbeschreibung im Einzelnen sind der VG-Nr. 6 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Rahmenvereinbarungspartner abgeschlossen. Für den Abruf aus der Rahmenvereinbarung steht ein Budget von insgesamt 9.000.000 € (netto) zur Verfügung.
Bundesweit
Standardlos
Der Auftraggeber und Auftragnehmer hat das Recht, die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung um einmalig weitere 12 Monate zu verlängern. Der Auftraggeber hat von diesem Recht spätestens vier Wochen (Absendung der Erklärung durch den Auftraggeber und Annahme durch den Auftragnehmer) vor Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gebrauch zu machen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angaben zum Unternehmen
2. Unternehmensdarstellung: Möglichst unter Angabe von Gründungsjahr, wissenschaftlichen Verbindungen mit anderen Unternehmen (insbes. Beteiligungen), Sitz, Standorten, Anzahl Mitarbeiter, wesentlichen Tätigkeiten, Geschäftsbereichen, Organisation und allgemeinen Referenzen.
3. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 - 125 GWB
4. Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen)
5. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und ILO-Kernarbeitsnormen
6. Nachweis oder Verpflichtung zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
7. Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen
zu Eignungskriterium 6: 5 Mio. Deckungssumme je Einzelabruf, zweifach maximiert
zu Eignungskriterium 7: Gesamtumsatz: mindestens 14 Mio. EUR netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftjahren
8. Durchschnittliche Anzahl der für den Leistungsgegenstand qualifizierten Mitarbeitenden
9. Angabe/Nachweis von Projektreferenzen
zu Eignungskriterium 8: Für den Bereich Data-Science und die drei Teildisziplinen Datenmanagement, künstliche Intelligenz und IT-Infrastruktur müssen für die jeweilige Teildisziplin jeweils mindestens 50 Personen durch den Bieter via Eigenerklärung bestätigt werden; Mitarbeiter dürfen für die Erfüllung der Kompetenzen mehrfach berücksichtigt werden.
Es muss eine Mindestanzahl von 100 Personen vorhanden sein. Von diesen 100 Personen müssen gemäß nachfolgender Tabelle folgende Qualifikationen bestätigt werden:
Grade Principle Investigator / Prof. / Gruppenleitung oder mindestens 10 Jahre Berufs- und Projekterfahrung - Mindestanzahl 5
Post-Doc oder mind. 5 Jahre Berufs-und Projekterfahrung - Mindestanzahl 25
Doktorand:in oder mindestens 1 Jahr Berufs- und Projekterfahrung - Mindestanzahl 70
Eine Auswahl von für den Leistungsgegenstand qualifizierten Mitarbeitenden wird durch die Einreichung von Profilen nachgewiesen.
Die Bieter reichen als Nachweis mindestens für 30 Personen Beraterprofile ein. Pro Teildisziplin sind 10 anonymisierte Profile gemäß folgender Verteilung nach Grade einzureichen:
Grade Principle Investigator / Prof. / Gruppenleitung oder mindestens 10 Jahre Berufs- und Projekterfahrung - Mindestanzahl 2
Post-Doc oder mind. 5 Jahre Berufs-und Projekterfahrung - Mindestanzahl 3
Doktorand:in oder mindestens 1 Jahr Berufs- und Projekterfahrung - Mindestanzahl 5
Die Beraterprofile sind unter Beachtung folgender Formvorgaben als eigene Anlage einzureichen:
• Max. 1 Din-A4 Seite pro Beraterprofil
• Angabe von Name, Qualifikationsgrad (Grade), relevante Berufs- und Projekterfahrung, Expertise
zu Eignungskriterium 9: Sechs Projektreferenzen (Leistungsbeginn ab 1.1.2019) mit vergleichbaren Leistungen mit mindestens jeweils 50 Personentagen (mindestens 40 PT Eigenanteil) sowie jeweils einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten für öffentliche Auftraggeber. Vergleichbar sind Leistungen über die wissenschaftliche Begleitung von Projekten im Bereich Data-Science.
Dabei müssen drei Projektreferenzen übergreifend alle 3 genannten Teildisziplinen (Datenmanagement, künstliche Intelligenz und IT-Infrastruktur) nachvollziehbar beinhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform über den Icon Fragezeichen zu übermitteln.
Die Nachweise zu den Eignungskriterien sind für die Teilnehmer einer Bewerbergemeinschaft für jeden Teilnehmer separat einzureichen. Die Umsatzangaben werden bei einer Bewerbergemeinschaft aber addiert gewertet. Der Nachweis und die Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt für eine Bewerbergemeinschaft als solche und nicht für jeden Teilnehmer einer Bietergemeinschaft einzeln.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-9499/0
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.