Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen in der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000085
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stuffer, Silja
E-Mail:
Telefon: +49 40428231386
Fax: +49 40427310686
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen in der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky
Die ausgeschriebene Leistung umfasst Empfangs- und Sicherheitsdienste in der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky (SUB).
Der gesamte Gebäudekomplex am Standort Von-Melle-Park 3 besteht aus vier Gebäuden, die untereinander, teilweise versetzt in den Etagenebenen, miteinander verbunden sind.
Zu den am Standort Von-Melle- Park 3 befindlichen Gebäuden gehören:
• Der Altbau (AB), erbaut 1885 mit ca. 3.826 m² BGF auf 4 Etagen,
• der Bücherturm (BT), erbaut 1967 mit ca. 6.665 m² auf 17 Etagen verteilt,
• der Verwaltungstrakt (VT), erbaut 1969 mit ca. 2.548 m² auf 4 Etagen verteilt.
• das Hauptgebäude (HG), erbaut 1982 mit ca. 11.552 m² auf 3 Etagen verteilt,
• sowie der Zwischenbau als Verbindungsgang vom HG zum AB.
Der Vertrag umfasst die Objektbewachung des Gebäudekomplexes Von-Melle-Park 3. Hierzu zählen Einsätze an festen Einsatzstellen (Empfang, Eingangskontrolle an den Lesesälen, Ein- und Ausgangskontrolle im Ausleihzentrum) sowie mobile Rund- und Schließgänge.
Die Aufgaben umfassen Aufsichts- und Empfangstätigkeiten, Kontrollgänge und Aufgaben zur Sicherstellung der Gebäudesicherheit (z.B. die Überwachung von technischen Anlagen). Außerdem sind Aufgaben in Notfallsituationen zu erbringen (z.B. bei Erster Hilfe, Aufgaben als Evakuierungshelfer).
Weitere Details ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Bewachung hat im Wesentlichen die Aufgabe, Personen zu schützen, den Benutzungsbetrieb störungsfrei zu halten, Empfangsdienste abzuleisten und Gefahren abzuwehren, die der Einrichtung durch u.a. Feuer, Wasser, Diebstahl und Sachbeschädigung drohen.
Die SUB verfügt auf dem Gelände Von-Melle-Park 3 über folgende Gebäude:
- Hauptgebäude
- Bücherturm
- Altbau
- Verwaltungstrakt
- Zwischenbau
Die Gebäude sind weitgehend auf Stockwerksebene verbunden und als Gebäudekomplex Gegenstand dieser Beschreibung.
Die SUB ist an sieben Tagen in der Woche in folgenden Zeiten für das Publikum geöffnet:
Mo – Fr von 09:00 bis 24:00 Uhr
Sa - So von 10:00 bis 24:00 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen ist die SUB geschlossen, dennoch sind teilweise Bewachungsaufgaben (siehe Ziffer 3.2 Pos A1 und B1) zu leisten.
Die einzelnen Bewachungszeiten entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Beschreibung.
Die Bewachung des Objektes ist in 4 Kategorien eingeteilt:
A) Fester Einsatz
B) Mobile Einsätze
C) Gestellung einer Alarmverfolgung durch Revierdienst
D) Gestellung zusätzlicher Wachkräfte auf Abruf
In den einzelnen Kategorien gelten unterschiedliche Bewachungszeiten sowie unterschiedliche Anforderungen an das einzusetzende Personal. Die Ausgestaltung der Leistungen und die Personalanforderungen werden ab Ziffer 3.2 ff. der Leistungsbeschreibung detailliert beschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen in der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
- Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unterwww.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231448
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.