Umsetzung Verkehrskonzept Referenznummer der Bekanntmachung: 270874
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Steinstraße 20
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bereich Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 403288-0000
Fax: +49 403288-0000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung Verkehrskonzept
Für die Herstellung der Haltestelle Barmbek Nord sind großflächige offene Baugruben im öffentlichen Straßenraum erforderlich. Dies hat zur Folge, dass Fahrbeziehungen eingeschränkt oder teilweise gesperrt werden müssen. Dies führt zu Verkehrsverlagerungen auf Alternativrouten im umliegenden Straßennetz. Im Rahmen eines Verkehrskonzeptes wurden diese Auswirkungen untersucht und kapazitätssteigernde Maßnahmen zur Abwicklung der Mehrverkehre an den maßgeblichen Knotenpunkten im Umfeld erarbeitet. An neun Knotenpunkten sind bauliche Maßnahmen umzusetzen, die Fräs- und Markierungsarbeiten, das Setzen und Einbringen von Leitelementen sowie teilweise Asphaltbauweisen zur Folge haben. Die Umsetzung und Herstellung dieser baulichen Maßnahmen sind Inhalt der Ausschreibung.
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Für die Herstellung der Haltestelle Barmbek Nord sind großflächige offene Baugruben im öffentlichen Straßenraum erforderlich. Dies hat zur Folge, dass Fahrbeziehungen eingeschränkt oder teilweise gesperrt werden müssen. Dies führt zu Verkehrsverlagerungen auf Alternativrouten im umliegenden Straßennetz. Im Rahmen eines Verkehrskonzeptes wurden diese Auswirkungen untersucht und kapazitätssteigernde Maßnahmen zur Abwicklung der Mehrverkehre an den maßgeblichen Knotenpunkten im Umfeld erarbeitet. An neun Knotenpunkten sind bauliche Maßnahmen umzusetzen, die Fräs- und Markierungsarbeiten, das Setzen und Einbringen von Leitelementen sowie teilweise Asphaltbauweisen zur Folge haben. Die Umsetzung und Herstellung dieser baulichen Maßnahmen sind Inhalt der Ausschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die Hamburger HOCHBAHN weis daraufhin, dass auf Basis § 51 SektVO grundsätzlich ermöglicht wird, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Für alle Schlüsselgewerke sind Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften.
1. Kopie Auszug Berufsregister oder Handelsregister,
2. Kopie Auszug Gewerbezentralregister, nicht älter als 12 Monate,
3. Bescheinigungen (jeweils nicht älter als 12 Monate) des Finanzamtes, der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft als Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben,
4. Eigenerklärung, das gegen das Unternehmen kein Verfahren gemäß § 123-124 GWB (Insolvenzverfahren, Liquidation) beantragt, eröffnet oder eingeleitet worden ist,
5. Eigenerklärung, dass keine geschäftsführende Person gem. § 123-124 GWB rechtskräftig verurteilt worden ist
6. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio EUR pro Schadensfall,
7. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle deutsch sprechendes Schlüsselpersonal (Projektleiter, Bauleiter und Polier) eingesetzt wird,
3 Referenzen von vergleichbaren Baumaßnahmen aus den letzten 8 Jahren mit einem Auftragsvolumen von > 0,5 Mio EUR netto. Neben den Referenzprojekten einer Bietergemeinschaft, werden ebenfalls Referenzen des gebundenen Nachunternehmers mit in der Wertung berücksichtigt.
Die Angaben und Nachweise entsprechend den Punkten III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind nach o.g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Angebotsprüfung berücksichtigt. Die Angaben und Nachweise entsprechend den Punkten III1.1), III.1.2) und III.1.3) sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft fachlich bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen.
Gemäß Verdingungsunterlagen
Gemäß Verdingungsunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Bietergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnetet Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,
- in der die verbindliche Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht oder ist diese nicht von allen Mitgliedern im Original unterschrieben, ist zwingend die Bewerbung der Bietergemeinschaft auszuschließen.
Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers. Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz Anwendung findet. Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnorm verpflichtet. Der Auftragnehmer hat Deutsch sprechendes Schlüsselpersonal (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter) einzusetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE36116
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4042823-1690
Fax: +49 4042792-3080
Postanschrift: Rue de Loi
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Fußnote (+++ § 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4042823-1690
Fax: +49 4042792-3080