Modernisierung Vst Schlüchtern Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43870
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Alexander Ad Roth, Christian Hohmann
E-Mail: obm-team-mitte@deutschebahn.com
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung Vst Schlüchtern
Vst. Schlüchtern
Modernisierung Vst Schlüchtern:
- Rück- und Neubau Bahnsteig 1 (Hausbahnsteig) mit Bahnsteigkantenfertigteilen auf 76 cm ü. SO, Bahnsteiglänge = 280.00 m, Bahnsteigbreite ≥ 2.50 m
- Rück- und Neubau Bahnsteig 2 (Mittelbahnsteig) mit Bahnsteigkantenfertigteilen auf 76 cm ü. SO, Bahnsteiglänge = 280.00 m, Bahnsteigbreite ≥ 3.30 m
- Neubau und Anpassung Zugangstreppe Bahnsteig 2
- Neubau Treppeneinhausung und Überdachung Aufzug
- Neubau barrierefreier Bahnsteigzugang am EG, Breite zw. Handlauf = 2.05 m, Gehweglänge = 6.00 m, Gehwegneigung = 6 %
- Neubau Aufzugsanlage (Zulader) mit Vordach am Bahnsteig 1 und Bahnsteig 2, Fahrkorb = 1100x2100 mm
- Neubau Bahnsteigdach am Bahnsteig 2, Dachlänge 12,50 m, Dachbreite 5,50 m
- Sanierung Überbauabdichtung (PU) in Gleis 201 und Gleis 202 zusammen mit erf. Gleis- und Tiefbaubauarbeiten
- Gleisumbau, Gradientanhebung
- Herstellung der Soll-Gleislagen und der Soll-Gradienten entsprechend des gepruften und freigegebenen Trassierungsentwurfes
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Modernisierung Vst Schlüchtern
Postanschrift: Am Waldschlößchen 1
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Vst. Schlüchtern
Modernisierung Vst Schlüchtern:
- Rück- und Neubau Bahnsteig 1 (Hausbahnsteig) mit Bahnsteigkantenfertigteilen auf 76 cm ü. SO, Bahnsteiglänge = 280.00 m, Bahnsteigbreite ≥ 2.50 m
- Rück- und Neubau Bahnsteig 2 (Mittelbahnsteig) mit Bahnsteigkantenfertigteilen auf 76 cm ü. SO, Bahnsteiglänge = 280.00 m, Bahnsteigbreite ≥ 3.30 m
- Neubau und Anpassung Zugangstreppe Bahnsteig 2
- Neubau Treppeneinhausung und Überdachung Aufzug
- Neubau barrierefreier Bahnsteigzugang am EG, Breite zw. Handlauf = 2.05 m, Gehweglänge = 6.00 m, Gehwegneigung = 6 %
- Neubau Aufzugsanlage (Zulader) mit Vordach am Bahnsteig 1 und Bahnsteig 2, Fahrkorb = 1100x2100 mm
- Neubau Bahnsteigdach am Bahnsteig 2, Dachlänge 12,50 m, Dachbreite 5,50 m
- Sanierung Überbauabdichtung (PU) in Gleis 201 und Gleis 202 zusammen mit erf. Gleis- und Tiefbaubauarbeiten
- Gleisumbau, Gradientanhebung
- Herstellung der Soll-Gleislagen und der Soll-Gradienten entsprechend des gepruften und freigegebenen Trassierungsentwurfes
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
NT25: zus. Leistungen / Tiefbau Bahnsteig 2-4
Der Nachtrag 25 enthält zusätzliche Leistungen / Erdbau am EG. Diese Leistungen (zusätzlicher und tieferer Mehraushub unterhalb der Bahnsteigfundamente) waren im urusprungliche Leistungssoll nicht vereinbart und konnten auch nicht vorhergesehen werden. Es wurden zusätzliche Untersuchungen durchgeführt, die ergaben, dass entsprechender Bodenaustausch inkl. Lieferung sowie ein fachmännischer Einbau des zusätzlichen Materials vorzunehmen ist, was auch in Absprache mit der BÜW durchgeführt worden ist. Es machte keinen Sinn aus technischen und wirtschaftliche Gründen, diese Leistung durch einen zweiten AN ausführen zu lassen. Zudem wäre es zu weiteren Schnittstellen gekommen, die weitere zusätzliche Kosten verursachen hätten.