Bauüberwachung Friedrichshafen Stadt Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI68886
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Volenter, Christian
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachung Friedrichshafen Stadt
Bauüberwachung Friedrichshafen Stadt
Bauüberwachung Friedrichshafen Stadt
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Es handelt sich um eine Ersatzmaßnahme aufgrund der drohenden Insolvenz der bis dato mit der
Bauüberwachung Friedrichshafen beauftragten Firma.
Es handelt sich um eine Ersatzvornahme.
Auf Grund der drohenden Insolvenz des aktuellen AN BÜW ist eine kurzfristige Neuvergabe erforderlich.
Zuschlagsdatum und Leistungsbeginn wurden daher möglichst früh terminiert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauüberwachung Friedrichshafen Stadt
Postanschrift: Hohenzollernstraße 18
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Postanschrift: Buttlarstraße 2B
Ort: Eichenzell
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36124
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.