Baureinigung, Brehmweg 62 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 102-23 CR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf / Vergabe
E-Mail:
Fax: +49 40427310143
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Baureinigung, Brehmweg 62
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
Für die Grundschule ist ein dreigeschossiger Neubau geplant, der zukünftig Platz für eine Ganztagsfläche mit Mensa und 8 Klassen inkl. Differenzierungs- und Lernfläche bieten soll. Er ist in Massivbauweise als Stahlbetonbau mit Stahlbetondecken, vorgehängter Holzfassade und begrünten Flachdächern vorgesehen. Das Gebäude hat die Abmessungen ca. 19,33m x 29,92m und hat einen Gebäudeausschnitt im Eingangsbereich im EG. Die Brutto-Grundfläche beträgt 1.701,8m² (EG 555,5m² bzw. 1.-2. Obergeschoss jeweils 573,15m²).
Die Baustelle ist über die Högenstraße anfahrbar.
Hier: Baureinigung
Brehmweg 62, 22527 Hamburg
Bauendreinigung
- Zwischenreinigung
- Bauendreinigung
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn ca. Mai 2025; Fertigstellung ca. Juni 2025
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baureinigung, Brehmweg 62
Postanschrift: Papenreye 20
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22453
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428403230
Fax: +49 40427940997
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 40427310143