Durchführung des Monitoring-Programms für den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer und Lieferung von Datenbank- und GIS-Daten für das Fachinformationssystem des Nationalparks Hamburgisches Wattenmeer - Arbeitsphase 2022-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000095
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stuffer, Silja
E-Mail:
Telefon: +49 40428231386
Fax: +49 40427310686
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung des Monitoring-Programms für den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer und Lieferung von Datenbank- und GIS-Daten für das Fachinformationssystem des Nationalparks Hamburgisches Wattenmeer - Arbeitsphase 2022-2025
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Durchführung des Monitoring-Programms für den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer und Lieferung von Datenbank- und GIS-Daten für das Fachinformationssystem des Nationalparks Hamburgisches Wattenmeer für die Zeit vom 15.01.2022 bis zum 28.02.2026.
Seit dem Jahr 2000 finden die jährlichen Untersuchungen im Rahmen des Monitoring-Programms für den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer statt. Die Ergebnisse werden in die Daten- und GIS-Strukturen der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Hamburg eingespeist.
Es steht nun die Fortführung der Arbeiten in direkter Anknüpfung an diejenigen der Vorjahre an. Ausgeschrieben ist der Zeitraum 2022-2025, wobei vorgesehen ist, den Auftrag basierend auf den Vergabeunterlagen zu vergeben.
Es erfolgt eine Gesamtvergabe der ausgeschriebenen Leistung. Diese erfasst das Monitoring, sowie die Datenlieferung und –haltung, sowie sonstige Arbeiten für die in der Leistungsbeschreibung erfassten Aufgaben, Flächen und Arten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung des Monitoring-Programms für den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer und Lieferung von Datenbank- und GIS-Daten für das Fachinformationssystem des Nationalparks Hamburgisches Wattenmeer - Arbeitsphase 2022-2025
Ort: Wurster Nordseeküste
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die
erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
- Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unterwww.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231448
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.