Frankfurt Hbf, Neustrukturierung Nordbau/B-Ebene, Elektroprovisorien und Elektroarbeiten B-Ebene Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI46973
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Tobias Krick, Chadi Chehab
E-Mail:
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Frankfurt Hbf, Neustrukturierung Nordbau/B-Ebene, Elektroprovisorien und Elektroarbeiten B-Ebene
Frankfurt Hauptbahnhof
Es sind Elektroprovisorien, Beleuchtung, Stromversorgung und weitere Elektroanlagen zu errichten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Frankfurt Hbf, Neustrukturierung Nordbau/B-Ebene, Elektroprovisorien und Elektroarbeiten B-Ebene
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt Hauptbahnhof
Es sind Elektroprovisorien, Beleuchtung, Stromversorgung und weitere Elektroanlagen zu errichten.
Nachtrag 21: Hbf- FFM - Demontage Bestandsinstallation Sprinklerzentrale Ost sowie Sondierung und Rückbau in der NUV 50.4
Erhebliche Schwierigkeiten oder Zusatzkosten: Aufgrund der engen Terminschiene ist ein Wechsel des AN nicht möglich
Technische Gründe: Die planerischen Anpassungen / Änderungen zur Sicherstellung der bauzeitlicher Anforderungen etc. sind zur Erfüllung der Hauptvertragsleistung erforderlich.