Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Grünpflege- und Grauflächenreinigungsleistungen für zwanzig Bundesliegenschaften in Karlsruhe Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg und Regionalbereich Süd - VOEK 008-23 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 008-23

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobillienaufgaben
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verdingungsstelle Berlin
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=541636
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=541636
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwaltung und -verwertung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Grünpflege- und Grauflächenreinigungsleistungen für zwanzig Bundesliegenschaften in Karlsruhe Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg und Regionalbereich Süd - VOEK 008-23

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 008-23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
77314000 Grundstückspflege
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Grünpflege- und Grauflächenreinigungsleistungen für zwanzig Bundesliegenschaften in Karlsruhe

Los 1

WE 135944; Wohnen; Freysdorfstr. 3, 5, 7; 76133 Karlsruhe

WE 135945; Wohnen; An der Trift 17; 76129 Karlsruhe

WE 135946; Wohnen; Rintheimer Querallee 9; 76131 Karlsruhe

WE 135959; Wohnen; Viktoriastr. 16; 76133 Karlsruhe

WE 135987; Wohnen; Nancystr. 30; 76187 Karlsruhe

WE 135988; Wohnen; Nancystr. 26/28; 76187 Karlsruhe

WE 135989; Wohnen; Nancystr. 26a/28a; 76187 Karlsruhe

WE 135990; Wohnen; Rhode-Island-Allee 10; 76149 Karlsruhe

WE 135991; Wohnen; Tennessee Allee 21-25; 76149 Karlsruhe

WE 135992; Wohnen; Tennessee Allee 31-35; 76149 Karlsruhe

WE 135993; Wohnen; Tennessee Allee 41-45; 76149 Karlsruhe

WE 135994; Wohnen; Tennessee Allee 51-55; 76149 Karlsruhe

WE 135995; Wohnen; Tennessee Allee 61-55; 76149 Karlsruhe

WE 136016; Wohnen; Eichelbergstr. 2-4; 76646 Bruchsal

Los 2

WE 138024; Hauptzollamt; Rüppurrer Str. 3a; 76137 Karlsruhe

WE 140891; Bundesanstalt für Wasserbau; Moltkestr. 153; 76185 Karlsruhe

WE 142796; Bundesgerichtshof, Bundespolizei (ehem. General-Kammhuber-Kaserne);

Rintheimer Querallee 11; 76131 Karlsruhe

WE 143004; Max-Rubner-Institut; Haid-und-Neu-Str. 9; 76131 Karlsruhe

WE 144550; Bundesnetzagentur; Kanalweg 90; 76149 Karlsruhe

Los 3

WE 136462, Zollamt, Steiner Str. 29; 78337 Öhningen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Graureinigung und Grünpflege auf den Außenanlagen von fünfzehn Wohnliegenschaften im Landkreis Karlsruhe

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77314000 Grundstückspflege
90611000 Straßenreinigung
90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

WE 135944; Wohnen; Freysdorfstr. 3, 5, 7; 76133 Karlsruhe

WE 135945; Wohnen; An der Trift 17; 76129 Karlsruhe

WE 135946; Wohnen; Rintheimer Querallee 9; 76131 Karlsruhe

WE 135959; Wohnen; Viktoriastr. 16; 76133 Karlsruhe

WE 135987; Wohnen; Nancystr. 30; 76187 Karlsruhe

WE 135988; Wohnen; Nancystr. 26/28; 76187 Karlsruhe

WE 135989; Wohnen; Nancystr. 26a/28a; 76187 Karlsruhe

WE 135990; Wohnen; Rhode-Island-Allee 10; 76149 Karlsruhe

WE 135991; Wohnen; Tennessee Allee 21-25; 76149 Karlsruhe

WE 135992; Wohnen; Tennessee Allee 31-35; 76149 Karlsruhe

WE 135993; Wohnen; Tennessee Allee 41-45; 76149 Karlsruhe

WE 135994; Wohnen; Tennessee Allee 51-55; 76149 Karlsruhe

WE 135995; Wohnen; Tennessee Allee 61-55; 76149 Karlsruhe

WE 136016; Wohnen; Eichelbergstr. 2-4; 76646 Bruchsal

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Graureinigung und Grünpflege auf den Außenanlagen von fünfzehn Wohnliegenschaften im Landkreis Karlsruhe Grünpflege:

Grünflächenpflege:

Pflanzflächen ca. 852 qm;

Rückschnitt an Sträuchern ca. 839 qm

Rückschnitt an Hecken ca. 12 qm.

Wiesen-/Rasenflächen ca. 28.890 qm.

Grauflächenreinigung:

Reinigung Lichtschächte 26 Stück

Reinigung Spielplätze 187 qm

Reinigung Entwässerungsrinnen 2 qm

Allgemeiner Leistungsumfang Grünpflege

Die Auftragnehmerin hat die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren, wenn sie aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnisse zu der Einschätzung kommt, dass aufgrund besonderer Witterungsverhältnisse (z.B. länger anhaltender Trockenheit) zum Erhalt eines ordnungsgemäßen Zustandes der vertragsgegenständlichen Grünanlagen vorübergehend oder längerfristig andere Pflegezeiträume bzw. -intervalle geboten erscheinen, als in der Leistungsbeschreibung vorgegeben sind. Sollte der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zwingend erforderlich sein, hat die Auftragnehmerin der Auftraggeberin die Gründe dafür unter Benennung des zu verwendenden Pflanzenschutzmittels schriftlich darzulegen. Mit der Begründung der Notwendigkeit ist der Auftraggeberin von der Auftragnehmerin eine Kopie des von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweises gemäß § 9 Abs. 1 PflSchG vorzulegen. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Grünflächen zu Einsatz kommen, müssen diese per Akku betrieben werden.

Allgemeiner Leistungsumfang Grauflächenreinigung

Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf das regelmäßige Kehren und die Beseitigung von Abfällen, Schmutz, Unkraut, Wildpflanzenwuchs und Laub. Die Reinigung muss ohne chemische Hilfsmittel erfolgen. Der anfallende Kehricht ist unverzüglich zu beseitigen. Er darf nicht in Straßenrinnen, Straßensinkkästen, offene Abzugsgräben, Bäche oder auf Radwege gekehrt oder geschüttet werden. Die Reinigung der Grauflächen ist so auszuführen, dass die Verkehrssicherungspflicht erfüllt und eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen ausgeschlossen ist.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2024
Ende: 28/02/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 28.02.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Grünpflege:

Pflanzflächen zusätzliche Laubaufnahme ca. 852 qm

Gebrauchsrasen nachsäen ca. 120 qm

nach Bedarf.

Anlage C-02 Leistungsbeschreibung Pkt. 0.10 Bedarfspositionen

Die Auftraggeberin informiert die Auftragnehmerin rechtzeitig (5 Arbeitstage vor Ausführung), wenn eine als Bedarfsposition gekennzeichnete Leistung erbracht werden soll.

Wie oft die jeweilige Leistung in der Vergangenheit insgesamt pro Jahr ausgeführt werden musste, ist den entsprechenden Positionen im Preisblatt zu entnehmen. Diese Angaben zur Häufigkeit der Ausführung beruhen auf Erfahrungswerten und dienen lediglich der Preiskalkulation der Auftragnehmerin. Diese Häufigkeiten können variieren. Es besteht seitens der Auftraggeberin keine Abnahmeverpflichtung in Höhe der angegebenen Häufigkeiten. Die Einsätze werden nach der tatsächlich durchgeführten Anzahl vergütet.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Grauflächenreinigung und Grünpflege auf den Außenanlagen von fünf Bundesliegenschaften in Karlsruhe (mit Zuverlässigkeitsüberprüfung)

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77314000 Grundstückspflege
90611000 Straßenreinigung
90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

WE 138024; Hauptzollamt; Rüppurrer Str. 3a; 76137 Karlsruhe

WE 140891; Bundesanstalt für Wasserbau; Moltkestr. 153; 76185 Karlsruhe

WE 142796; Bundesgerichtshof, Bundespolizei (ehem. General-Kammhuber-Kaserne); Rintheimer Querallee 11; 76131 Karlsruhe

WE 143004; Max-Rubner-Institut; Haid-und-Neu-Str. 9; 76131 Karlsruhe

WE 144550; Bundesnetzagentur; Kanalweg 90; 76149 Karlsruhe

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Grünflächenpflege:

Pflanzflächen sonstige Leistungen:

Bäume wässern, ca. 41 Stck.

Wildwuchs/Efeu schneiden, 53lfm., 110 qm

Lonicera schneiden, mähen 720 qm

Erhaltungs- und Pflegeschnitt > 2 m, 20 qm

Pflanzflächen ca. 1.040 qm;

Rückschnitt an Sträuchern, ca. 6 Stck.

Rückschnitt an Hecken ca. 389 lfm. & 100 qm

Rückschnitt an Gehölzen, 140 qm

Wiesen-/Rasenflächen ca. 50.420 qm.

Pflege Gründach, 2.959 qm

Grauflächenreinigung:

Reinigung Traufstreifen 20 qm

Reinigung Lichtschacht 1 Stck.

Allgemeiner Leistungsumfang Grünpflege

Die Auftragnehmerin hat die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren, wenn sie aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnisse zu der Einschätzung kommt, dass aufgrund besonderer Witterungsverhältnisse (z.B. länger anhaltender Trockenheit) zum Erhalt eines ordnungsgemäßen Zustandes der vertragsgegenständlichen Grünanlagen vorübergehend oder längerfristig andere Pflegezeiträume bzw. -intervalle geboten erscheinen, als in der Leistungsbeschreibung vorgegeben sind. Sollte der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zwingend erforderlich sein, hat die Auftragnehmerin der Auftraggeberin die Gründe dafür unter Benennung des zu verwendenden Pflanzenschutzmittels schriftlich darzulegen. Mit der Begründung der Notwendigkeit ist der Auftraggeberin von der Auftragnehmerin eine Kopie des von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweises gemäß § 9 Abs. 1 PflSchG vorzulegen. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Grünflächen zu Einsatz kommen, müssen diese per Akku betrieben werden.

Allgemeiner Leistungsumfang Grauflächenreinigung

Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf das regelmäßige Kehren und die Beseitigung von Abfällen, Schmutz, Unkraut, Wildpflanzenwuchs und Laub. Die Reinigung muss ohne chemische Hilfsmittel erfolgen. Der anfallende Kehricht ist unverzüglich zu beseitigen. Er darf nicht in Straßenrinnen, Straßensinkkästen, offene Abzugsgräben, Bäche oder auf Radwege gekehrt oder geschüttet werden. Die Reinigung der Grauflächen ist so auszuführen, dass die Verkehrssicherungspflicht erfüllt und eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen ausgeschlossen ist.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2024
Ende: 28/02/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 28.02.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Grünpflege:

Pflanzflächen zusätzliche Laubaufnahme ca. 852 qm

Gebrauchsrasen nachsäen ca. 120 qm

nach Bedarf.

Anlage C-02 Leistungsbeschreibung Pkt. 0.10 Bedarfspositionen

Die Auftraggeberin informiert die Auftragnehmerin rechtzeitig (5 Arbeitstage vor Ausführung), wenn eine als Bedarfsposition gekennzeichnete Leistung erbracht werden soll.

Wie oft die jeweilige Leistung in der Vergangenheit insgesamt pro Jahr ausgeführt werden musste, ist den entsprechenden Positionen im Preisblatt zu entnehmen. Diese Angaben zur Häufigkeit der Ausführung beruhen auf Erfahrungswerten und dienen lediglich der Preiskalkulation der Auftragnehmerin. Diese Häufigkeiten können variieren. Es besteht seitens der Auftraggeberin keine Abnahmeverpflichtung in Höhe der angegebenen Häufigkeiten. Die Einsätze werden nach der tatsächlich durchgeführten Anzahl vergütet

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abweichender Leistungsbeginn WE 142796, WE 140891, WE 143004 und WE144550:

01.04.2024

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Grauflächenreinigung und Grünpflege auf den Außenanlagen einer Bundesliegenschaft in Öhningen

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77314000 Grundstückspflege
90611000 Straßenreinigung
90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Hauptort der Ausführung:

WE 136462, Zollamt, Steiner Str. 29; 78337 Öhningen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Grauflächenreinigung und Grünpflege auf den Außenanlagen einer Bundesliegenschaft in Öhningen

Grünpflege:

Rückschnitt an Sträuchern, ca. 65 Stck.

Rückschnitt an Hecken ca. 19 lfm.

Wiesen-/Rasenflächen ca. 736 qm.

Grauflächenreinigung:

Reinigung Gehweg, öffentliche Fläche 50 lfm.

Allgemeiner Leistungsumfang Grünpflege

Die Auftragnehmerin hat die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren, wenn sie aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnisse zu der Einschätzung kommt, dass aufgrund besonderer Witterungsverhältnisse (z.B. länger anhaltender Trockenheit) zum Erhalt eines ordnungsgemäßen Zustandes der vertragsgegenständlichen Grünanlagen vorübergehend oder längerfristig andere Pflegezeiträume bzw. -intervalle geboten erscheinen, als in der Leistungsbeschreibung vorgegeben sind. Sollte der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zwingend erforderlich sein, hat die Auftragnehmerin der Auftraggeberin die Gründe dafür unter Benennung des zu verwendenden Pflanzenschutzmittels schriftlich darzulegen. Mit der Begründung der Notwendigkeit ist der Auftraggeberin von der Auftragnehmerin eine Kopie des von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweises gemäß § 9 Abs. 1 PflSchG vorzulegen. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Grünflächen zu Einsatz kommen, müssen diese per Akku betrieben werden.

Allgemeiner Leistungsumfang Grauflächenreinigung

Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf das regelmäßige Kehren und die Beseitigung von Abfällen, Schmutz, Unkraut, Wildpflanzenwuchs und Laub. Die Reinigung muss ohne chemische Hilfsmittel erfolgen. Der anfallende Kehricht ist unverzüglich zu beseitigen. Er darf nicht in Straßenrinnen, Straßensinkkästen, offene Abzugsgräben, Bäche oder auf Radwege gekehrt oder geschüttet werden. Die Reinigung der Grauflächen ist so auszuführen, dass die Verkehrssicherungspflicht erfüllt und eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen ausgeschlossen ist.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2024
Ende: 28/02/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 28.02.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abweichendes Leistungsende Grauflächenreinigung

30.09.2025

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Los 2, nur WE 143004:

Da es sich bei den durchzuführenden Arbeiten um spezielle Arbeiten zur Grünpflege handelt, muss sich unter dem ausführenden Personal pro Arbeitseinsatz mind. eine Person befinden, die über eine besondere fachliche Eignung (Abschlussprüfung als Gärtner/Gärtnerin Fachrichtung Garten und Landschaftsbau, Forstwirt/Forstwirtin oder eine vergleichbare Qualifikation) verfügt. Diese Qualifikation ist der Auftraggeberin auf Anforderung nachzuweisen.

Los 2 WE142796:

Bundesgerichtshof:

Im Rahmen dieser Leistungsbeschreibung ist ein Zutritt zu der Liegenschaft ohne Begleitung vorgesehen. Da diese Liegenschaft teilweise vom Bundesgerichtshof (BGH) genutzt wird, ergeben sich erhöhte Sicherheitsanforderungen an die Personen, die Zutritt zu dieser Liegenschaft ohne Begleitung benötigen.

Deshalb erfordern Zutrittsberechtigungen für die Auftragnehmerin und die von ihr mit der Ausführung der vereinbarten Leistungen auf dieser Liegenschaft betrauten Personen einschließlich der Objektleitung eine im Vorfeld durchgeführte erfolgreiche Zuverlässigkeitsprüfung. Ohne die Zuverlässigkeitsprüfung bzw. bei Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals kann eine Zusammenarbeit mit dem BGH nicht erfolgen; es wird insoweit keine Zutrittsberechtigung erteilt. Die Auftragnehmerin hat daher unverzüglich nach Zuschlagserteilung von allen auf der Liegenschaft zum Einsatz kommenden Personen jeweils einen vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag auf Zuverlässigkeitsprüfung (siehe Anlage C-03.6) an folgende Anschriften zu richten:

Bundesgerichtshof

Verwaltung - Sachgebiet Sicherheit

Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe

Der Nutzer (BGH) veranlasst die Zuverlässigkeitsprüfung durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (bei einem Wohnsitz in BW; Dauer mind. ca. 2 Wochen) oder durch das zuständige Landeskriminalamt (bei einem Wohnsitz außerhalb von Baden-Württemberg; Dauer mind. 6 Wochen) und informiert die/den betreffende/n Beschäftigte/n sowie (mit deren/dessen Zustimmung) die Auftragnehmerin über das Ergebnis. Kosten für die Zuverlässigkeitsprüfungen fallen für die Auftragnehmerin nicht an. Es wird auf das entsprechende Formular und die weiteren darin enthaltenen Hinweise (Anlage C-03.6) Bezug genommen. Die Auftraggeberin erhält keine personenbezogenen Daten; lediglich die Information, dass gegenüber dem vorgesehene Personal der Auftragnehmerin Bedenken bzw. keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit bestehen. Sollte die Auftragnehmerin bereits entsprechend überprüftes Personal einsetzen wollen, ist der Nachweis der Überprüfung und Freigabe des Personals im Einzelfall vor dem ersten Einsatz zu führen. Ohne die Zuverlässigkeitsprüfung bzw. bei Bedenken gegen die Zuverlässigkeit, hat die Auftraggeberin das Recht, den Einsatz dieser betreffenden Personen auf der fraglichen Liegenschaft abzulehnen. Die Auftragnehmerin hat dann einen Ersatz für diese Personen zu stellen, auf die das vorgenannte Verfahren ebenfalls anzuwenden ist. Auf die Erforderlichkeit der Wiederholung der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach jeweils zwei Jahren sowie bei Vorliegen neuer Erkenntnisse zu einer Person, wird ausdrücklich unter Bezugnahme auf Anlage C-03.6 hingewiesen. Sollten weitere Zuverlässigkeitsprüfungen erforderlich werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin für die kurzfristige Beibringung der dafür notwendigen Anträge ihres Personals Sorge zu tragen.

Die weiteren Vorgaben hinsichtlich der Ausführungbedingungen sind unter Pkt. VI.3) Nr. 4 aufgeführt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/11/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/02/2024
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 28/11/2023
Ortszeit: 00:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter in der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland abzugeben.

2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig für das Los 1 und Los 2 WE 140891, 143004 und 144550 und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren. Objektbesichtigungen können nur im Zeitraum bis 10.11.2023 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 06.11.2023 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.

Für Los 2 WE 138024 und WE 142796 und Los 3 werden keine Ortsbesichtigungen durchgeführt.

3.1) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden bis zum 15.11.2023 erbeten und sind bei der e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Auftraggeberin wird den Bewerbern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bewerbern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.

Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk:

Telefon: +49 (0) 22899-610-1234

E-Mail:

Geschäftszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

4) Weitere Personal- und Leistungsanforderungen (siehe auch Pkt. III.2.2):

Los 2 WE142796:

Bundespolizei

Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/ Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat die Auftragnehmerin ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Ellerstraße 56
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/10/2023