Leichtmetall-Fassadenarbeiten / Fenster u. Türen V0602/2023 Bremer Bäder Referenznummer der Bekanntmachung: V0602/2023
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wilhelm-Herbst-Str. 7
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 421-361-0000000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leichtmetall-Fassadenarbeiten / Fenster u. Türen V0602/2023 Bremer Bäder
Leichtmetall-Fassadenarbeiten, Fenster u. Türen (V0602/2023) Die Bremer Bäder GmbH beabsichtigt auf dem Gelände des Westbades in Bremen a. d. Waller Heerstr. 293 einen Ersatzneubau zu errichten. Die direkt angrenzende Eissporthalle bleibt in Betrieb.
Bremen
90 m2 Leichtmetall-Aussenelemente mit dreifach Verglasung
350 m2 Leichtmetall-Pfosten-Riegelelemente mit dreifach Verglasung
160 m2 Leichtmetall-Innenelemente mit zweifach Verglasung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A 2019)
2. Erklärung, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A 2019 vorliegen und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A 2019.
3. Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit er der Pflicht zur Betragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle verpflichtet, eine Unbedenklichkeits-bescheinigung der tariflichen Sozialkasse (nur: soweit der Betrieb des Bieters beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (nur: soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. Wenn der Bieter nicht in den Anwendungsbereich eines Sozialkassentarifvertrages fällt, ist das durch formlose Eigenerklärung mitzuteilen.
4. Erklärung, dass der Bieter Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle verpflichtet, eine Unbedenklichkeits-bescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
5. Ausländische Unternehmen haben zu Ziff. 1, 3 und 4 vergleichbare Erklärungen/ Nachweise zu erbringen.
6. Wegen der Erklärungen und Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A 2019.
7. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei.
Erklärungen (und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Nachweise) über
a) Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen (§ 6a EU Nr. 2c VOB/A 2019)
Mindeststandard: Mindestumsatz [Betrag gelöscht] EUR in jedem Geschäftsjahr
b) Nachweis der Haftpflichtversicherung (§6a EU Nr. 2a VOB/A 2019)
Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A 2019.
Erklärungen (und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Nachweise) über:
a) Die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe der Auftragswerte, sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers.
Geforderter Mindeststandart:
3 Referenzen, die nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
b) Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Mindeststandard: mindestens 20 Arbeitskräfte in jedem Geschäftsjahr
c) Soweit Nachunternehmer zum Einsatz gebracht werden sollen, wird deren Eignung und technische Leistungsfähigkeit ebenfalls geprüft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für den Nachunternehmer Erklärungen des Nachunternehmers wir folgt vorzulegen:
- Angaben nach § 6e EU VOB/A 2019 und ggf. zu § 6f EU VOB/A 2019
- Nachweis des NU über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit den (vom Bieter an den NU) zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, mit Angabe des Auftragswertes sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers.
Hierzu geforderter Mindeststandard:
3 vergleichbare Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Hinweis:
Die fehlende Eignung oder die fehlende technische Leistungsfähigkeit eines benannten NU kann zum Ausschluss des Angebots führen.
Der Bieter ist berechtigt, einen benannten NU auszutauschen, wenn dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht erbringt und die Vergabestelle das Angebot deshalb ausschließen will. Der neue NU ist unter Vorlage der Nachweise/Erklärungen innerhalb von 6 Werktagen nach Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Alternativ kann der Bieter innerhalb dieser Frist erklären, dass er die Leistung im eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass der den NU für Bereich benannt hat, für die besonderer Qualifikation oder Referenzen des NU verlangt werden, entsprechend (den Anforderungen an den NU) nachweisen, dass er die Qualifikation oder Referenzen im eigenen Betrieb erfüllt.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten NU Erklärungen/Nachweise entsprechend Ziff. III.1.1 und zur Haftpflichtversicherung entsprechend Ziff. III.1.2 (dort zu b)) vorzulegen.
Ergänzend gilt § 6d EU VOB/A 2019
Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A 2019.
Abschnitt IV: Verfahren
Immobilien Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, Theodor-Heuss-Allee 14, 28215 Bremen
Bei nationalen Verfahren gem. § 14(1) VOB / A 2019 dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigen am Öffnungstermin teilnehmen. Bei europaweiten Verfahren sind gem. § 14(1) EU VOB / A 2019 keine Bieter und deren Bevollmächtige zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Contrescarpe 72
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 421 / 361-59796
Fax: +49 421 / 496-32311
Internet-Adresse: https://bau.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529
Entsprechend der Regelungen in §160 GWB
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfverfahren gemäß der §§ 160 ff GWB bei der unter VI.4.1. genannte Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften in dem Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Satz 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.