Hybride Hebammenversorgung Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: 23-07194
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DZ EM, Ü32.02.10
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Hybride Hebammenversorgung Berlin
Im Rahmen einer besonderen Versorgung gem. § 140a SGB V soll TK-versicherten Frauen – zunächst mit Wohnsitz in den Berliner Innenstadtbezirken – während der Schwangerschaft und nach der Geburt zu der von der Kinderheldin GmbH bereits angebotenen digitalen Hebammensprechstunde erweiternd die Möglichkeit einer Präsenzbetreuung im Wochenbett ermöglicht werden.
Berlin
Im Rahmen einer besonderen Versorgung gem. § 140a SGB V soll TK-versicherten Frauen – zunächst mit Wohnsitz in den Berliner Innenstadtbezirken – während der Schwangerschaft und nach der Geburt zu der von der Kinderheldin GmbH bereits angebotenen digitalen Hebammensprechstunde erweiternd die Möglichkeit einer Präsenzbetreuung im Wochenbett ermöglicht werden. Das gibt den Familien Sicherheit in einer sensiblen Lebensphase: Bei Fragen und Problemen ist über die digitale Sprechstunde via Chat oder Telefon täglich von 7-22 Uhr eine examinierte Hebamme ohne Terminvereinbarung erreichbar, individuelle Hausbesuche einer Hebamme können im Rahmen dieser besonderen Versorgung gezielt geplant werden.
Gerade im Berliner Innenstadtbereich herrschen Hebammen-Versorgungsprobleme. Nicht jeder Schwangeren steht eine Hebamme als feste Begleiterin zur Seite. Dieser Versorgungsengpass soll durch eine „hybride Hebammenversorgung“ gemildert werden, indem denjenigen Frauen, welchen keine feste Schwangerschafts- und Wochenbettbegleitung zur Seite steht, eine ad-hoc-Betreuung und Beratung angeboten werden kann.
Die besondere Versorgung hat eine Verbesserung der Kommunikation zwischen Patientin und Hebamme sowie die Ermöglichung einer Begleitung während und nach der Schwangerschaft für TK-Versicherte, die keine feste Hebamme haben, zum Ziel.
Die besondere Versorgung umfasst:
•Sicherung der Hebammenversorgung in wichtiger Lebensphase
•individuelle und kompetente Vor-Ort-Betreuung nach Bedarf – auch ohne feste Nachsorgehebamme
•ineinandergreifende digitaler und ambulanter Services aus einer Hand
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Die Dienstleistungen können aus den folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
• nicht vorhandener Wettbewerb, u. a. aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, weil der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann, vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV.
Die Leistung – hybride Hebammenversorgung in den Berliner Innenstadtbezirken - kann nur durch die Kinderheldin GmbH erbracht werden, da diese die einzige Anbieterin in Berlin ist, die digitale Angebote (Chat/Telefon) um die Möglichkeit der Präsenzbetreuung für Frauen im Wochenbett durch angestellte Hebammen erweitert. So kann ein durchgängiges Betreuungskonzept ermöglicht werden, das analoge und digitale Prozesse effizient miteinander vereint. Die geforderten Leistungen werden in personeller Hinsicht (Vorhandensein ausreichend qualifizierter wohnortnaher Hebammen) sowie in technischer Hinsicht (Betreiben einer Plattform für den Austausch zwischen den Beteiligten) vollumfänglich angeboten. Die Bereitstellung einer digitalen und persönlichen Hebammenbetreuung "aus einer Hand", basierend auf einer gemeinsamen Dokumentation (sowohl für Präsenz- als auch für digitale Betreuung), entspricht den datenschutzrechtlichen und IT-sicherheitstechnischen Anforderungen. Bei großer Nachfrage besteht zudem die Möglichkeit, verhältnismäßig schnell zu reagieren und das Angebot zu skalieren. Dies können beispielsweise kleinere Hebammenpraxen (die möglicherweise zusätzlich zur ambulanten Betreuung auch digitale ergänzende Beratung anbieten) nicht leisten.
Da die besondere hybride Versorgung zudem häufig einen wiederholten persönlichen Kontakt zu den Patientinnen erfordert, kommt - zusätzlich zu den personellen und technischen Anforderungen - nur der Anbieter Kinderheldin GmbH in Betracht, welche eine in räumlicher Hinsicht adäquate Erreichbarkeit durch regionale Hebammen bietet.
Für die Erreichung der angestrebten Ziele (digitale und persönliche Begleitung während und nach der Schwangerschaft für TK-Versicherte, die keine feste Hebamme haben) gibt es weder eine vernünftige Alternative noch eine adäquate Ersatzlösung.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: c/o WeWork Kemperplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://kinderheldin.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu Ziffer V.2.1): Das genannte Datum ist den Vorgaben des Formulars geschuldet und hat vorliegend
keine Bedeutung.
Es handelt sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3
GWB. Der Vertrag wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen.
Hinweis zum Wert des Auftrags:
Von einer Veröffentlichung der Auftragswerte wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV abgesehen.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.