Notrufsäulen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-10130
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Die Autobahn GmbH des Bundes - Vergabestelle
E-Mail:
Fax: +49 30-403680810
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Notrufsäulen
Materialbeschaffung für das Notrufsäulenequipment entsprechend des Leistungsverzeichnisses
Berlin
Materialbeschaffung für das Notrufsäulenequipment entsprechend des
Leistungsverzeichnisses für die Jahre 2021-2023
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Notrufsäulen
Nationale Identifikationsnummer: x
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE2 Bayern
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499561
Fax: +49 2289499163
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.1 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
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§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß §134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nichtberücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Materialbeschaffung für das Notrufsäulenequipment entsprechend des
Leistungsverzeichnisses
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE2 Bayern
Land: Deutschland
Materialbeschaffung für das Notrufsäulenequipment entsprechend des
Leistungsverzeichnisses für die Jahre 2023-2025
Die deutlich geringeren Abrufmengen als ursprünglich veranschlagt, sind insbesondere darauf hinzuführen, dass in Folge der Coronapandemie eine geringere Streckenauslastung mit Fahrzeugen zu verzeichnen war, wodurch es zu weniger Unfällen mit Beschädigungen von Notrufsäulen kam. Zudem wurden ursachlich der Ukrainekrise bei der Siemens AG Verzögerungen in den Lieferketten verzeichnet, die teilweise zu Produktionseinschränkungen und somit zu Lieferengpässen des Notrufsäulenequipments an die Autobahn GmbH des Bundes führte. Dies wurde durch einen internen Ersatzteilaustausch der Fachcenter für Informationstechnik und -sicherheit aus vorgehaltenen Lagerkapazitäten kompensiert. Darüber hinaus hatte der milde Winter deutlich weniger Ausfälle des Notrufsäulenequipments als angedacht zur Folge.