Rahmenvertrag Systemkonfiguration und Lieferleistung Videotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI61244
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Philip Schütz, Andrea Beiderbeck
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Systemkonfiguration und Lieferleistung Videotechnik
Rahmenvertrag über den Kauf, Lieferung, Konfiguration und Systemintegration von Videoanlagen an Bahnhöfen
der DB Station&Service AG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Rahmenvertrag Systemkonfiguration und Lieferleistung Videotechnik
Postanschrift: Siemensstraße 6
Ort: Neu-Isenburg
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin
Rahmenvertrag über den Kauf, Lieferung, Konfiguration und Systemintegration von Videoanlagen an Bahnhöfen
der DB Station&Service AG
Postanschrift: Siemensstraße 6
Ort: Neu-Isenburg
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland
NT1: Aufnahme von Software Maintenance Agreement (SMA) zur Erweiterung der bestehenden VMS unter Einhaltung der Anforderungen an die IT-Sicherheit
Zu Pos. 1 und Pos. 2: Die SMA sind zwingend erforderlich, um die betrieblichen und sicherheitstechnischen Anforderungen interner und externer Stakeholder mit Sicherheitsaufgaben zu erfüllen. Die Notwendigkeit ergibt sich aus den stetig wachsenden Anforderungen an die IT-Sicherheit, um den sicheren Betrieb sowie der Erweiterung von Bestandsanlagen nach Stand der Technik bis zum End-of-Life zu gewährleisten. Durch zusätzliche Anforderungen der externer Sicherheitsbehörden ist eine die Verlängerung des SMA im Bestand notwendig, da diese Anforderungen technisch nicht bzw. nur zu höheren Kosten umgesetzt werden können.