Fahrdienste für die Vertretung der persönlichen Fahrer der Senatorinnen und Senatoren, der Staatsrätinnen und Staatsräte sowie der Bezirksamtsleiterinnen und Bezirksamtsleiter der Freien und Hansestadt Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2023001672

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Benchikhi, Siham
E-Mail:
Telefon: +49 40428231386
Fax: +49 40427310686
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/921a4edb-2a6c-432a-b2b9-bcf5b37dc3c2
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fahrdienste für die Vertretung der persönlichen Fahrer der Senatorinnen und Senatoren, der Staatsrätinnen und Staatsräte sowie der Bezirksamtsleiterinnen und Bezirksamtsleiter der Freien und Hansestadt Hamburg

Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2023001672
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Finanzbehörde - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Fahrdienste für die Vertretung der persönlichen Fahrer der Senatorinnen und Senatoren, der Staatsrätinnen und Staatsräte sowie der Fraktionsvorsitzenden, der Präsidentin der Bürgerschaft der FHH sowie der Bezirksamtsleiterinnen und Bezirksamtsleiter.

Der Auftragnehmer (AN) sorgt für die Bereitstellung von Fahrerinnen und Fahrern als kurzfristige Vertretung für die persönlichen Fahrerinnen und Fahrer der Senatorinnen bzw. Senatoren, der Staatsrätinnen bzw. Staatsräte sowie der Bezirksamtsleiterinnen und Bezirksamtsleiter und der Fraktionsvorsitzenden der in der hamburgischen Bürgerschaft vertretenen Parteien und der Präsidentin der Bürgerschaft der FHH. Die Bereitstellung von Fahrerinnen und Fahrern erfolgt jeweils im Wege einer Arbeitnehmerüberlassung i.S.d. Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Finanzbehörde - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Fahrdienste für die Vertretung der persönlichen Fahrerinnen und Fahrer der Senatorinnen und Senatoren, der Staatsrätinnen und Staatsräte, der Fraktionsvorsitzenden und der Präsidentin der Bürgerschaft der FHH sowie der Bezirksamtsleiterinnen und Bezirksamtsleiter für den Zeitraum vom 01.02.2024 bis 31.01.2026. Darüber hinaus bestehen die zweimaligen Optionen zur Verlängerung des Vertrages um jeweils ein Jahr bis 31.01.2028 bzw. bis zum Erreichen des Höchstwertes.

Abrufberechtigt aus diesem Vertrag sind die Senatskanzlei und alle Behörden sowie die Bürgerschaft und die Bezirksämter der Freien und Hansestadt Hamburg.

Die Bereitstellung von Fahrerinnen und Fahrern erfolgt jeweils im Wege einer Arbeitnehmerüberlassung i.S.d. Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Es wird eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen nach § 21, Abs. 4 und Abs. 5 VgV geschlossen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept für die Leistungsdurchführung / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/01/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich zweimalig um je ein weiteres Jahr bis zum 31.01.2028, wenn nicht einer der Vertragspartner 8 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Für das vorliegende Verfahren wird der Höchstwert auf 340.000 € (netto) festgelegt. Bei Erreichen des Höchstwertes erlischt der Vertrag automatisch. Vgl. Ziffer 2.5 dieser Leistungsbeschreibung.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen oder während der elektronischen Angebotsabgabe anzugeben. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.

Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.

Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.2) und 3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.

1) Eignungsvordruck (Vergabevordruck 04) – der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck ist dem Angebot vollständig ausgefüllt beizufügen. Die Vergabestelle wird für den Bieter einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern; von in anderen Staaten niedergelassen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Die Ausfüllhinweise auf der ersten Seite des Vordruckes sind zwingend zu beachten.

2) Angaben für Registerabfragen (innerhalb des Eignungsvordruckes, Vergabevordruck 04): Es sind sämtliche geforderte Angaben für Registerabfragen an den vorgesehenen Stellen im Eignungsvordruck zu hinterlegen. Dazu zählen

- die vollständige Angabe des Unternehmens, des Sitzes und der Rechtsform,

- die vollständigen Daten der Geschäftsführung bzw. der verantwortlich handelnden Personen,

- Angabe des Registergerichts oder Genehmigungsbehörde,

- die Handelsregisternummer oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde,

- sowie die zutreffenden Steuernummern.

3) Unter Ziffer 3 des Eignungsvordrucks sind Angaben zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB zwingend zu machen.

4) Unter Ziffer 4 des Eignungsvordruckes sind folgende Angaben zu den Ausführungsbedingungen nach den §§ 3, 3a, 3b und 7 des Hamburgischen Vergabegesetzes zwingend zu hinterlegen:

- Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG: Es ist zu erklären, dass im Fall der Auftragserteilung das Tarifvertragsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und andere gesetzlichen Bestimmungen über Mindestentgelte beachtet werden. Des Weiteren ist die Entlohnung der Beschäftigten anhand der ggf. gültigen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifverträge oder spezifischen Tarifverträgen aufzuschlüsseln. Es ist zu erklären, ob bei Einsatz (auch falls bei Angebotsabgabe noch nicht vorgesehen) von Leiharbeitern und Unterauftragnehmern die vorgenannten Mindestentgelte und Tarifentgelte ebenfalls Beachtung erfahren. Es ist zu erklären, dass prüffähige Entgeltabrechnungen bereitgehalten und auf Verlangen vorgelegt werden, sowie dass die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen wurden.

- Sonstige Angabe nach § 7 HmbVgG: Die Erklärungen zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen, die Erklärung zur alleinigen Übertragung von Leistungen an Unterauftragnehmer, welche sich zur Einhaltung der §§3, 3a, 5 und 10 HmbVgG (auch falls bei Angebotsabgabe noch kein Einsatz vorgesehen ist), sowie die übrigen Erklärungen sind vollständig bei Angebotsabgabe vorzunehmen.

5) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Unter Ziffer 1. Im Eignungsvordruck (Vordruck 04) sind Angaben zur Eintragung ins Handelsregister bzw. Angaben dazu, ob eine Eintragung im Handelsregister nicht verpflichtend ist, zu hinterlegen.

6) Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige/Unternehmen/Lieferanten“ auszufüllen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

7) Es sind die unter Ziffer 2. des Eignungsvordrucks (Vordruck 04) aufgeführten Angaben zu machen:

- Erklärung, dass der Bieter über die zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um den Auftrag in der geforderten Qualität auszuführen,

- Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

8) Es sind die unter Ziffer 2. des Eignungsvordrucks (Vordruck 04) aufgeführten Angaben zu machen:

- Erklärung, dass der Bieter über die erforderlichen personellen und technische Mittel sowie ausreichend Erfahrung verfügt, um den Auftrag in der geforderten Qualität durchzuführen.

- Bestätigung, dass der Bieter in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen durchgeführt hat.

9) Zum Nachweis Ihrer Eignung sind drei Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre vorzulegen. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.

10) Verleiherlaubnis gem. AÜG der Bundesagentur für Arbeit

11) Konzept für die Leistungsdurchführung

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.

Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach diesen Vergabeunterlagen übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten. Eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung ist abzuschließen, soweit diese nicht schon vorhanden ist. Die Haftungssummen ergeben sich aus Ziffer 2.9 der Leistungsbeschreibung

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/11/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/02/2024
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/11/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:

Hamburg

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

- Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.

- Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.

- Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.

- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es ist zwingend die Erklärung der Bietergemeinschaft (Vergabevordruck Nr. 12) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.

- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer. Mit Angebotsabgabe ist im Vordruck 05 – Angebotsvordruck – anzugeben, welche Teilleitung an einen Unterauftragnehmer vergeben wird.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40427923080
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/10/2023