Rahmenvereinbarung - Umweltgeologische und geotechnische Untersuchungen Referenznummer der Bekanntmachung: RI-3020-23-O-EU

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hamburg Port Authority AöR
Postanschrift: Neuer Wandrahm 4
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428473919/2544
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/127055
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/127055
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/127055
I.6)Haupttätigkeit(en)
Hafeneinrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung - Umweltgeologische und geotechnische Untersuchungen

Referenznummer der Bekanntmachung: RI-3020-23-O-EU
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Umweltgeologische und geotechnische Untersuchungen sollen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung vergeben werden.

Die Leistungen beinhalten im Einzelnen:

- Entnahme von Schotter- und Bodenproben zur Bestimmung und Klassifizierung der umweltgeologischen Belastung

- Baugrunduntersuchungen

- Abfalltechnische und geotechnische Begleitung von Baumaßnahmen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es soll eine Rahmenvereinbarung für umweltgeologische und geotechnische Untersuchungen geschlossen werden. Der Auftraggeber geht nach seiner Auftragswertschätzung davon aus, dass auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung pro Jahr und über alle Lose durchschnittlich Einzelaufträge in einer Gesamthöhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR (netto) in ca. 50 Einzelaufträgen abgerufen werden (geschätzter Auftragswert).

Der Auftragnehmer ist verpflichtet auch kleinste Aufträge kurzfristig zu übernehmen. Der Auftragnehmer gewährleistet mit Angebotsabgabe innerhalb von 24 Stunden bei

„Havarieunfällen“ auf dem Baufeld innerhalb des Streckennetzes der HPA-Hafenbahn anwesend

zu sein.

Die Höhe eines Einzelauftrages wird höchstens [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen. Der Auftraggeber

ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines

gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies, z.B. bei umfangreicheren

Bauvorhaben, als zweckmäßig ansieht.

Der Auftraggeber geht weiter davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen wird (Höchstgrenze).

Der geschätzte Auftragswert sowie die Höchstgrenze sind nicht abschließend und verpflichten den

Auftraggeber nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge abzuschließen. Der Auftragnehmer

hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch

hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen.

Im Normalfall muss ein Einsatz innerhalb von 21 Tagen nach Beauftragung durch den AN

sichergestellt sein. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle ihm übertragenen Arbeiten - auch

kleinere Aufträge - innerhalb der für die Einzelaufträge festgelegten Ausführungszeiten

auszuführen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit beträgt zunächst ein Jahr, mit Option auf siebenmalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragsdauer beträgt insgesamt acht Jahre.

Die Preise sind für die Laufzeit von einem Jahr fest zu kalkulieren. Preisanpassungen sind zu den Verlängerungen möglich, müssen aber begründet werden und bedürfen der Zustimmung des Auftragsgebers. Eine Anpassung der Einheitspreise zur Vertragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Erzeugerpreisindex für Dienstleistungen (von Architektur- und) Ingenieurbüros".

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

siehe II.2.7)

Die Preise sind für die Laufzeit von einem Jahr fest zu kalkulieren. Preisanpassungen sind zu den Verlängerungen möglich, müssen aber begründet werden und bedürfen der Zustimmung des Auftragsgebers. Eine Anpassung der Einheitspreise zur Vertragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Erzeugerpreisindex für Dienstleistungen (von Architektur- und) Ingenieurbüros". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1. Der Einheitspreis wird maximal gem. folgender Formel angepasst: neuer Einheitspreis = aktueller Einheitspreis + aktueller Einheitspreis * (I2/I1*100-100)/100

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1.) Eintragung in das Berufsregister/Handelsregister/Vereinsregister/Partnerschaftsregister/ Berufskammer ihres Sitzes oder Wohnsitzes

2.) Angaben, ob und auf welche Art die Bewerberinnen und Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind oder ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen.

3.) Berufshaftpflichtversicherung

4.) Erklärung EU-Sanktionen

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1.) Darstellung der Organisationsstruktur des Unternehmens, der Standorte und der Niederlassungen. Sofern die Ausführung durch eine Niederlassung erfolgen soll, sind die abgefragten Daten für die Niederlassung zu erstellen.

2.) Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre.

3.) Umsatz des Unternehmens während der letzten drei Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Soweit die Umsätze von dem Bewerber zusammen mit anderen (z.B. Ingenieurgemeinschaft) erbracht wurden, sind diese gesondert unter Angabe des prozentualen Anteils am Gesamtumsatz des betreffenden Projektes auszuweisen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1.) Referenzliste der wesentlichen in den letzten fünf Geschäftsjahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber.

2.) Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten fünf Geschäftsjahren fest angestellten Beschäftigten ersichtlich ist.

3.) Erklärung über die Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung für die Dienstleistung zur Verfügung steht).

4.) Beschreibung zur Gewährleistung der Qualität und Untersuchungs- sowie Forschungsmöglichkeiten).

5.) Nachweise/Qualifikationen seiner Mitarbeiter und Nachunternehmer

(Mindestanforderungen):

- Nachweis der Sachkunde, Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten

in kontaminierten Bereichen, gem. TRGS 524 (ehem. BGR 128)

- „Abfallbeauftragter“, Nachweis der Fachkunde, Betriebsbeauftragter für Abfall nach EfbV

und KrW-/AbfG i.Vm. BlmSchV

- Fachkundenachweis des Probennehmers zur Probennahme von mineralischen Abfällen

auf Grundlage der LAGA PN 98

- Nachweis der Sachkunde für Geotechnik gemäß RIL 836.0200 oder glw. Nachweis der

Fachkunde (Referenzen)

- Die zu beauftragenden Labore müssen eine Akkreditierung und Zertifizierung für den

geforderten Bereich nachweisen. Die Akkreditierungsurkunde eines Labors kann einmal

jährlich durch den AG abgefordert werden.

- Nachweis über Erfahrungen mit dem eANV-Verfahren.

6.) Die HPA als Abfallerzeuger nutzt das System „Zedal“-Providerlösung. Ein Nachweis zur Nutzung einer entsprechenden Providerlösung ist bei Angebotsabgabe anzugeben.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 5.) Nachweise/Qualifikationen seiner Mitarbeiter und Nachunternehmer

(Mindestanforderungen):

- Nachweis der Sachkunde, Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten

in kontaminierten Bereichen, gem. TRGS 524 (ehem. BGR 128)

- „Abfallbeauftragter“, Nachweis der Fachkunde, Betriebsbeauftragter für Abfall nach EfbV

und KrW-/AbfG i.Vm. BlmSchV

- Fachkundenachweis des Probennehmers zur Probennahme von mineralischen Abfällen

auf Grundlage der LAGA PN 98

- Nachweis der Sachkunde für Geotechnik gemäß RIL 836.0200 oder glw. Nachweis der

Fachkunde (Referenzen)

- Die zu beauftragenden Labore müssen eine Akkreditierung und Zertifizierung für den

geforderten Bereich nachweisen. Die Akkreditierungsurkunde eines Labors kann einmal

jährlich durch den AG abgefordert werden.

- Nachweis über Erfahrungen mit dem eANV-Verfahren.

zu 6.) Die HPA als Abfallerzeuger nutzt das System „Zedal“-Providerlösung. Ein Nachweis zur Nutzung einer entsprechenden Providerlösung ist bei Angebotsabgabe anzugeben.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Die genannten Mindestanforderungen zur 1.) Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und zur 2.)Technische Leistungsfähigkeit müssen zwingend erfüllt sein.

Wenn Mindestanforderungen nicht erreicht werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

siehe Vergabeunterlagen

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

siehe Vergabeunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/11/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/11/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:

Ausschreibungsstelle

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die HPA führt die Eröffnungstermine ohne Bieterbeteiligung durch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

2031

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1.) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der SektVO.

2.) Die Unterlagen stehen ab sofort nur noch digital unter folgender Adresse zur Verfügung: www.vergabe.rib.de. Die Ausschreibung befindet sich unter der Maßnahme Rahmenvereinbarung Hafenbahn; Vergabenummer RI-3020-23-O-EU.

3.) Bietergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bietergemeinschaft zu begründen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind im Angebot vollständig zu benennen (Vordruck). Im Angebot ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft zu vertreten. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die Nachweise (gem. Pkt. III.1.1 + III.1.2) einzureichen. Die Nachweise zu III.1.3 sind in Summe von einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter /Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (gem. Pkt. III.1) einzureichen.

4.) Die Übermittlung von Angeboten und allen einzureichenden Unterlagen/Anlagen und Nachweisen muss ausschließlich auf elektronischem Weg (digital) erfolgen. Hierzu ist bei den Vergaben der HPA und ihren Tochterunternehmen zwingend die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zu nutzen.

5.) Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese über die Vergabeplattform zu stellen.

6.) Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Vergabeunterlagen werden in der nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 SektVO vorgesehenen Frist vor Eingang der Angebote erteilt.

7.) Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sowie Informationen über ggf. Änderungspakete sind unter www.vergabe.rib.de veröffentlicht. Der Bieter hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.

8.) Die Bewertung der Angebote erfolgt über die Zuschlagskriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen detailliert aufgeführt sind. Für die Bewertung der Zuschlagskriterien einzureichende Unterlagen sind in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt. Fehlende Unterlagen, die für die Bewertung der Zuschlagskriterien erforderlich sind, werden nicht nachgefordert. Das Angebot ist somit unvollständig und wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelderstraße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Hamburg Port Authority AöR
Postanschrift: Brooktorkai 1
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Telefon: +49 40428473919
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/10/2023