Innenausbau - Bodenbelagarbeiten, Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: B17013-3003100-001-353-03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Alexanderstraße 3
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30901661993
Fax: +49 30901661668
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Innenausbau - Bodenbelagarbeiten, Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten
Die Gesamtmaßnahme beinhaltet die Teilsanierung eines unter Denkmalschutz stehenden Verwaltungsgebäudes in der Bismarckstraße 48 in 10627 Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf.
Ausgeschrieben werden hier die Innenausbauarbeiten -(Bodenbelagarbeiten, Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten)
Bismarckstr. 48, 10627 Berlin
Bodenbelagsarbeiten, Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten
Ca. 900m2 - Trockenestrichsystem (Perliteschüttung und Gipsfaser- Trockenestrich)
Ca. 320m2 - Trockenhohlbodensystem
Insg. Ca. 1.600m2 Linoleumbelag verlegen (inkl. neuer Sockelleisten)
Ca. 8.500m2 - Vorbereiten der Wände und Decken mit anschließendem Neuanstrich, Verschließen und Ausbessern von Öffnungen und Wandschlitzen.
Überholungsbeschichtung von Türen, Zargen und Heizkörpern im Bestand.
Herstellen von Schächten, Abkofferungen und einzelnen Wänden aus Trockenbau, teilweise mit Brandschutzanforderungen.
Erneuerung von Rasterdeckenplatten und Anarbeitung der bestehenden Rasterdeckenkonstruktionen an neu zu erstellende Trockenbauabkofferungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Innenausbau - Bodenbelagarbeiten, Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten
Postanschrift: Am alten Flugplatz 100
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10318
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Pkt I): Wir weisen darauf hin, dass die BIM - Berliner Immobilienmanagement GmbH auch geschäftsbesorgend für andere Auftraggeber des Landes Berlin tätig wird.
Zu Pkt I.3): Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login erfolgen. Die Registrierung sowie die Vergabe-/Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: URL siehe I.3). Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich über der Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform des Landes Berlin hochgeladen wurden. Bei der elektronischen Abgabe in Textform ist die zu erklärende Person zu benennen. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
Zu Pkt IV): Fragen zum Verfahren sind spätestens bis zum 23.08.2023 um 12:00 Uhr unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzusehen ist.
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist eine Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht mehr zulässig.
Ort: Berlin
Land: Deutschland