Herstellung und Lieferung von 4 Dipolmagneten TDI Referenznummer der Bekanntmachung: 4200764
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE118714904
Postanschrift: Notkestraße 85
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22607
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): V4
E-Mail:
Telefon: +49 408998-3304
Fax: +49 408998-2864
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.desy.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung von 4 Dipolmagneten TDI
Herstellung und Lieferung von 4 Dipolmagneten TDI für die Aufrüstung des FLASH-Beschleunigers nach DESY-Spezifikation. Eine elektromagnetische Auslegung der Dipolmagnete wurde bei DESY durchgeführt und ist der Ausschreibung beigefügt.
Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY
Notkestraße 85
22607 Hamburg
Deutschland
4 Dipolmagneten TDI für die Aufrüstung des FLASH-Beschleunigers
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Auszug (nicht älter als 12 Monate) aus dem Berufs- oder Handelsregisterauszug. Bieter, die Ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)
- Eigenerklärung aufgrund bestehender Sanktionen gegen die Russische Föderation
- Selbstauskunft über die Wahl der Zahlungsmodalitäten
- Referenzen der letzten 3 Jahre über bereits erbrachte Leistungen der geforderten Art (mindestens 1). Es gelten lediglich die Eintragungen im Vordruck der Vergabeunterlagen
- Technische Beschreibung des angebotenen Magneten
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare in den Angebotsunterlagen) können unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Auftraggeberinnen erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 21.November 2023 über die Vergabeplattform gestellt werden. DESY behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3 benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass die Auftraggeberinnen keinen Zugriff auf sie haben. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4) DESY behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
5) Durch die Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. DESY seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 22894990
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ort: Hamburg
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
a) Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die geplante Auftragsvergabe an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
b) § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Notkestraße 85
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 22607
Land: Deutschland
Fax: +49 408998-2864
Internet-Adresse: www.desy.de