Sportboden, Hinsbleek 14 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 132-23 LG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf / Vergabe
E-Mail:
Fax: +49 40427310143
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Sportboden, Hinsbleek 14
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
In einer großflächigen Schulbauoffensive überplant Schulbau Hamburg (SBH) unter anderen den Standort der Grundschule Hinsbleek in der Region Wandsbek Nord. Dabei wird ein Neubau auf einem freien Grundstücksteil sowie an Stelle abgebrochener Pavillongebäude errichtet werden.
Hier: Sportboden
Hinsbleek 14, 22391 Hamburg
Flächenelastischer Sportboden, 205 qm: Trocken-/Ausgleichschüttung, Wärmedämmung, Fußbodenheizung, Elastische Schicht, Lastverteilungsschicht, Oberbelag aus Linoleum.
Sportboden, starre Konstruktion (Geräteräume), 30 qm. Spielfeldmarkierungen. Versiegelung. Nivellierplan, Kontrollprüfung. Holzfußleisten, 80 qm.
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn ca. Januar 2024; Fertigstellung ca. Februar 2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sportboden, Hinsbleek 14
Postanschrift: Sperenberger Straße 5a
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12277
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428403230
Fax: +49 40427940997
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 40427310143