Frankfurt Hbf, Erneuerung der 50Hz Hauptstromversorgungsanlagen, Hbf 3 Provisorium Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48559
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ralf Lindner, Florian Kieswetter
E-Mail:
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Frankfurt Hbf, Erneuerung der 50Hz Hauptstromversorgungsanlagen, Hbf 3 Provisorium
Frankfurt Hauotbahnhof
Im Hauptbahnhof Frankfurt wird im Rahmen der Erneuerung der 50Hz Hauptstromversorgungsanlagen die Station Hbf 3 Provisorium errichtet. Es werden Arbeiten an Mittelspannungsschaltanlagen, Arbeiten an Niederspannungsschaltanlagen, Kabelarbeiten und Rückbau von Altanlagen ausgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Frankfurt Hbf, Erneuerung der 50Hz Hauptstromversorgungsanlagen, Hbf 3 Provisorium
Postanschrift: Steinheimer Straße 117
Ort: Seligenstadt
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63500
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt Hauotbahnhof
Im Hauptbahnhof Frankfurt wird im Rahmen der Erneuerung der 50Hz Hauptstromversorgungsanlagen die Station Hbf 3 Provisorium errichtet. Es werden Arbeiten an Mittelspannungsschaltanlagen, Arbeiten an Niederspannungsschaltanlagen, Kabelarbeiten und Rückbau von Altanlagen ausgeführt.
Postanschrift: Steinheimer Straße 117
Ort: Seligenstadt
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63500
Land: Deutschland
Nachtrag 19: Gitter und Promatierung Vorraum Transformator
Der Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich:
Bei einem Wechsel wäre der Mängelanspruch gegenüber der ANs nicht mehr genau definierbar, da die Wanddurchbrüche damals von AN gemacht wurde, um den Überdruck auszugleichen. Dies war nicht mehr notwendig aufgrund der räumlichen Anpassung.
Ein Wechsel des AN ist mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden:
Das Verschließen der Wandöffnungen ist für eine Erhöhung der Betriebssicherheit und des Brandschutzes des Traforaums notwendig.