Technische Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung eines europaweiten ÖPP-Vergabeverfahrens sowie zur Begleitung der Bauphase und der Inbetriebnahme für den Abriss des Bestandsgebäudes und Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Münster
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrichstr. 149
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): n.n.
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pd-g.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung eines europaweiten ÖPP-Vergabeverfahrens sowie zur Begleitung der Bauphase und der Inbetriebnahme für den Abriss des Bestandsgebäudes und Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Münster
Die Unfallkasse NRW strebt den Neubau eines Bürogebäudes auf einem in ihrem Eigentum stehenden Grundstück in 48159 Münster an der Salzmannstraße 156/158, im Rahmen einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft, an. Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde vorab durchgeführt. Im Ergebnis der Untersuchung wurde die ÖPP-Realisierung als wirtschaftlichste Variante ermittelt und deren Umsetzung durch die Gremien der Unfallkasse NRW festgelegt. Ein Bestandsgebäude des Kunden in Düsseldorf aus dem Jahr 2019 soll als Referenzobjekt dienen. Zugehörige Unterlagen werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt.
Auf den Flurstücken 245 und 282 der Salzmannstraße 156/158 wird der Neubau für ein Bürogebäude realisiert. Der Abriss des Bestandsgebäudes Salzmannstraße 156/158 sowie die Planung, der Bau, die erforderliche Interimsunterbringung und der Betrieb des Neubaus (ca. 6.764 m² BGF) soll an einen ÖPP-Partner übertragen werden. Über die Zukunft des zweiten Bestandsgebäudes ist zu gegebener Zeit zu entscheiden.
Planungs- und Baukosten werden aus Eigenmitteln der Unfallkasse NRW getragen. Die Betriebslaufzeit wird mit 25 Jahren angesetzt.
Für die Organisation der Vergabe der ÖPP-Leistung „Standortentwicklung Münster“ möchte sich die Unfallkasse NRW ein externes Team für die Verfahrensbegleitung zusammenstellen. In einer ersten Phase wurde die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH (“PD“) für Projektmanagement-leistungen beauftragt. In der zweiten Phase soll dieses Team neben der PD für die grundsätzliche Verfahrenssteuerung um einen technischen sowie einen juristischen Verfahrensbegleiter für die Vorbereitung und Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens zur Ausschreibung und Vergabe der ÖPP-Leistung erweitert werden. Dabei steht die Phase 2 in unmittelbarer Abhängigkeit zur Phase 1.
Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen leistungsfähigen Partner zu finden, der sowohl die technische Beratung für die Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens übernimmt als auch das anschließende Baucontrolling. Die PD bindet den obsiegenden technischen Berater als Nachunternehmer in das Gesamtprojekt ein und ist damit Auftraggeber des technischen Beraters.
Die Leistungsbeschreibung ist dem Abschnitt 3 zu entnehmen.
Sie werden hiermit gebeten, ein Angebotskonzept inkl. Honorar für die unter Abschnitt 3 beschriebenen Leistungen entsprechend der formalen Vorgaben aus Abschnitt 5 einzureichen.
Münster
Standardlos
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung eines europaweiten ÖPP-Vergabeverfahrens sowie zur Begleitung der Bauphase und der Inbetriebnahme für den Abriss des Bestandsgebäudes und Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Münster
Postanschrift: Behringstraße 45
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01159
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.henkel-pm.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Von einer Veröffentlichung der Auftragswertschätzungen und Gesamtwerte der Aufträge/Lose wird entsprechend gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 bzw. Nr. 3 VgV abgesehen. Die jeweils angegebenen 1,00 € sind nur aus technischen Gründen eingetragen.
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 3090137613
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.