Lebensmittel Referenznummer der Bekanntmachung: 2023005655
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Martinistr. 52
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Purschke, Nina
E-Mail:
Telefon: +49 40741057745
Fax: +49 40741057412
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lebensmittel
Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen für die Lieferung von Lebensmitteln an die Anlieferstellen der Klinik Gastronomie Eppendorf GmbH (KGE). Sie umfasst folgende Lose:
Los 1 Handelsware
Los 2 Molkereiprodukte
Los 3 TK Backwaren
Los 4 Aufschnitt
Los 5 Obst und Gemüse
Handelsware
Martinistraße 52, 20251 Hamburg
Das Los Handelsware beinhaltet die Warenkörbe:
- Nährmittel
- TK Produkte
- Convenience
- Soßen
- Marinaden
- Impulsware
Molkereiprodukte
Martinistraße 52, 20251 Hamburg
Sämtliche Molkereiprodukte sowie entsprechende Vorprodukte dürfen keine Schweinegelantine enthalten
TK Backwaren
Brötchen und Kuchen
Aufschnitt
Wurst und Käse
Obst, Gemüse, Salat
Obst, Gemüse, Salat
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen können den Eignungsnachweis durch ihren Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (sog. Präqualifikationsverzeichnis) oder über eine Zertifizierung, ergänzt durch geforderte auftragsbezogene Einzelnachweise, erbringen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben in jedem Fall die folgenden Nachweise auszufüllen:
Unternehmensangaben Einzelbieter; Unternehmensangaben Bietergemeinschaft; Unternehmensbeschreibung/Firmenprofil; Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ggf. zur Selbstreinigung/Zusicherung der Einhaltung von Ausführungsbedingungen; Eigenerklärung des Bieters/ der Bietergemeinschaft, ob er/sie sich privilegierter Nachunternehmer bedienen will. Falls ja, die genaue Angabe der privilegierten Nachunternehmer und deren Verpflichtungserklärung für den Auftragsfall.
Vordruck Eigenerklärung zum Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie zusätzlich den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung.
Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von 2,0 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden sowie 1,0 Mio. EUR für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Maximierung.
Erfahrungsnachweis in Form einer vom Bieter gefertigten Referenzliste über mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbare erbrachte Leistungen.
Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Qualitätsmanagement. Verfügt der Bieter über ein QM-Zertifikat, ist dieses beizufügen. Hat der Bieter allgemeine QM-Maßnahmen für alle Geschäftsabläufe in seinem Unternehmen implementiert, sind diese zu beschreiben. Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Umweltmanagement des Bieters. Verfügt der Bieter über ein Umweltmanagements-Zertifikat, ist dieses in Kopie beizufügen.
Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen (Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen)
Mindestanforderung ist, dass mindestens drei Referenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare, erbrachte Leistungen vorgelegt werden. Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein.
Die gesetzlichen Hygienebestimmungen sowie die Lebensmittel-Hygiene-Verordnung i.d.g.F. und das Bundesseuchengesetz sind vom AN zu beachten und Bestandteil dieser Ausschreibung. Insbesondere das europäische Hygienegesetz, welches seit 2006 als Bundesgesetz Verbindlichkeit für alle lebensmittelverarbeitenden und le-bensmittelliefern- den Firmen erlangt hat. Daher finden in allen EU-Mitgliedsstaaten die EU Verordnungen EG 852/2004 i.d.g.F. (Lebensmittelhygiene); EG 853/2004 i.d.g.F. (Besondere Vorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs); EG 854/2004 i.d.g.F. (Amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs) zur Lebensmittelhygiene direkte Anwendung. Der AN muss nach dem HACCP Konzept (Hazard Analysis and Critical Control Points) zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit, das auf den HACCP-Grundsätzen beruht, arbeiten. Ein Nachweis darüber ist durch den Bieter durch die Vorlage einer Zertifizierung einer akkreditierten Stelle oder die Vorlage des konkret umgesetzten Konzeptes zu erbringen.
Der AN hat darauf zu achten, dass alle Lebensmittelkontaktgegenstände, also Verpackungen in denen Lebens-mittel geliefert werden, grundsätzlich den grundlegenden Anforderungen und Materialien und Gegenständen die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind (synonym: Lebensmittelkontaktmaterialien) der Verordnung (EG) 1935/2004 i.d.g.F. zu entsprechen. Sie sind vom Hersteller und/oder dem AN nach „guter Herstellungspraxis“ so herzustellen bzw. zu verwenden, dass sie unter den normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Bestandteile auf Lebensmittel in Mengen abgeben, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit gefährden oder eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung oder eine Beeinträchtigung der organoleptischen Eigenschaften der Lebensmittel herbeizuführen. Sofern gemäß o.g. EU Verordnung für Einzelmaßnahmen spezifische Vorschriften und Beschaffungsvorgaben für einzelne Maßnahmen vorgesehen sind und diese als separate EU Richtlinie / EU Verordnung (als Beispiel: Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die mit Lebensmittel in Berührung kommen (EG) 10/2011 i.d.g.F) existent sind, sind zu beachten und anzuwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch auf der Vergabeplattform Deutsche e-Vergabe
Bieter können nicht teilnehmen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2027
Der genaue Auftragswert wird aus Gründen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht. Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von EUR 215.000,- wird in dieser Ausschreibung erreicht bzw. überschritten.
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 404282323080
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.