Lieferung und Einbau von Videoservern
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf/ Materialwirtschaft, Abteilung Einkauf IT & Dienstleistungen VEM-ITD1 (iPLZ 42300)
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bvg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Einbau von Videoservern
Der Auftrag umfasst die Lieferung und den Einbau von 122 Videoservern, welche Bestandteil des Notruf- und Inforationssystems (NISYS) bei der BVG sind.
Die BVG betreibt auf allen U-Bahnhöfen ein Notruf- und Informationssystem (NISYS) sowie in der Betriebsleitstelle Sicherheit (BLSI) und den SIS-Leitstellen das System NEXUS. Die beiden Systeme bilden die Grundlage für den personalfreien Betrieb der U-Bahnhöfe und gewährleisten die Sicherheit der Fahrgäste.
Auf jedem U-Bahnhof ist mindestens ein Videoserver installiert, der Bestandteil des Notruf- und Informationssystems (NISYS) ist und Videomaterial speichert, welches ggf. zur Auswertung durch die Polizei genutzt wird. Vor etwa 8 Jahren wurde die 1.Generation Videoserver beschafft. Diese fallen nun immer mehr aus und müssen daher dringend ersetzt werden.
Das NISYS ist essenziell für die Erteilung der Betriebserlaubnis für die personalfreie Zugabfertigung auf den U-Bahnhöfen durch die Technische Aufsichtsbehörde (TAB). Fiele das Notruf- und Informationssystem ganz oder in Teilen aus, müssten die betroffenen Bahnhöfe mit Personal besetzt oder der U-Bahnverkehr eingestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Begründung Direktbeauftragung Firma Synectic Systems GmbH:
Nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 c SektVO können die Lieferungen/Dienstleistungen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer, nämlich Fa. Synectic Systems GmbH, ausgeführt werden, aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten, einschließlich Rechten des geistigen Eigentums.
Die BVG betreibt seit 1996 ein Notruf- und Informationssystem (NISYS) in der U-Bahn. Die Einführung war damals ein wichtiger Baustein für die personalfreie Zugabfertigung auf den U-Bahnhöfen. In der Straßenbahn- Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) ist die Verfügbarkeit eines Notrufrufsystems unter §23 Nachrichtentechnische Anlagen festgelegt. Das NISYS ist essenziell für die Erteilung der Betriebserlaubnis der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB). Fiele das Notruf- und Informationssystem ganz oder in Teilen aus, müssten die betroffenen Bahnhöfe mit Personal besetzt werden oder der U-Bahnverkehr eingestellt werden. Das System wird seit der Einführung vor 25 Jahren so erfolgreich betrieben, dass es während der gesamten Betriebszeit keinen Fall gab, in dem der U-Bahnverkehr aufgrund eines ungeplanten Ausfalls des Systems eingestellt oder unterbrochen werden musste. Ein Grund hierfür ist, dass das Gesamtsystem bzw. seine zugehörigen Software- und Hardware-Bestandteile regelmäßig an den neuesten Stand der Technik angeglichen wurden. Das Notruf- und Informationssystem hat folgende Grundfunktionen:
➢ Notrufbearbeitung in der BLSI (Betriebsleitstelle Sicherheit) und den SIS Leitstellen (Sicherheits-, Informations- und Service Zentrale) mit umfangreichen Vermittlungs-, Redundanz- und Dokumentationsfunktionen und Direktverbindung zur Polizei und Feuerwehr
➢ Videobeobachtung der Bahnhöfe mit dezentraler 48h Speicherung und umfassenden Beobachtungs-, Recherche- und Ausspielmöglichkeiten
➢ Fahrgastinformation über die Inforuftaste der Notrufsäulen
➢ Fahrgastinformation über die DAISY Anzeiger
➢ Zentrale Beschallung der U-Bahnhöfe aus den Leitstellen
➢ Übertragung der Standortdaten der Züge, ZLÜ Funktionen (Zuglaufüberwachung) für Schreiblesegeräte (SLG) im Gleisbereich
➢ Schalten der Nothaltsignale aus den Leitstellen im Gefahrenfall
➢ Einsatzleitsystem (ELS) für die Koordination der Sicherheitspersonale der BVG mit unterstützender Geosoftware (GIS)
➢ Spezielle Benutzeroberflächen, die von den Bereichen BU und VB-SI erarbeitet wurden, um im Krisenfall eine sinnvolle und einfache Bedienung aller Funktionen zu gewährleisten.
Synectics (AN) ist seit über 20 Jahren der Lieferant der Lösung, die bei der BVG im Einsatz ist. Das Gesamtsystem war eine individuelle Auftragsentwicklung, die direkt auf die Bedürfnisse und BVG-Vorgaben programmiert wurde, bestehend aus Hard- und Software. Dies bedeutet, dass das gesamte installierte System aus der Hand dieser Firma ist, die Rechte dort liegen und es deren geistiges Eigentum ist. Keine andere Firma ist somit in der Lage am System etwas zu verändern, da die Quellcodes nur beim Hersteller liegen. Dies beinhaltet, dass auch die benötigte Hardware eine Eigenentwicklung des AN ist, da diese nur im unmittelbaren Zusammenspiel mit der Software lauffähig ist. Es handelt sich nicht um Standard-Industrie-Hardware. Ein Einbringen von Fremd-Hardware oder -Software wäre zudem über den aktuellen Wartungsvertrag mit der Synectics ausgeschlossen und der Support für diese Systembestandteile dann nicht abgedeckt. Die extrem kurzen Reaktions- und Herstellungszeiten im Rahmen des Vertrages erfordern die kombinierte Kompetenz und Handlungsverantwortung über die Hardwarelandschaft und alle Softwareanteile, um im Störungsfall die schnellstmögliche Wiederinstandsetzung garantieren zu können.
Um eine Rückwirkungsfreiheit der Gesamtfunktionalität und Verfügbarkeit garantieren zu können, muss sowohl die Lieferung der Hardware als auch die Individualsoftware von einem Lieferanten erfolgen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Lieferung und Einbau von Videoservern
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-90138316
Fax: +49 30-90137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10096
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2 hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-90138316
Fax: +49 30-90137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer