Vergabe zum Betrieb von Notschlafstellen für obdachlose/wohnungslose Jungerwachsene in Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000142

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stuffer, Silja
E-Mail:
Telefon: +49 40428231386
Fax: +49 40427310686
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe zum Betrieb von Notschlafstellen für obdachlose/wohnungslose Jungerwachsene in Hamburg

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000142
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (BAGSFI), als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages zum Betrieb von Notschlafstellen für obdachlose/wohnungslose Jungerwachsene in Hamburg (nachfolgend kurz: Einrichtungen) mit der jeweils erfolgreichen Bieterin bzw. erfolgreichen Bieter als Auftragnehmerin / Auftragnehmer (AN).

Es wird der Betrieb von Notschlafstellen mit 20 beaufsichtigten, gemischtgeschlechtlichen Notschlafplätzen ausgeschrieben. Dabei soll es sich um zwei Einrichtungen mit je max. 10 Notschlafplätzen in zwei unterschiedlichen Bezirken in Hamburg handeln. In den Einrichtungen sollen obdachlose/wohnungslose Jungerwachsene im Alter von 18 – 27 Jahren untergebracht werden.

Die Ausschreibung erfolgt in Losen. Der Auftrag wird in zwei Lose mit jeweils 10 Notschlafplätzen aufgeteilt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 1

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es ist ein Tagessatz pro betreuter Person anzugeben. Dieser wird systemseitig mit der geschätzten Belegungszahl von 10 Personen und den geschätzten Belegungstagen von 365 Tagen zu einem Gesamtpreis p.a. multipliziert.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Betreiberkonzept / Gewichtung: 70%
Kostenkriterium - Name: Tagessatz pro betreuter Person (netto) / Gewichtung: 30%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 2

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es ist ein Tagessatz pro betreuter Person anzugeben. Dieser wird systemseitig mit der geschätzten Belegungszahl von 10 Personen und den geschätzten Belegungstagen von 365 Tagen zu einem Gesamtpreis p.a. multipliziert.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Betreiberkonzept / Gewichtung: 70%
Kostenkriterium - Name: Tagessatz pro betreuter Person (netto) / Gewichtung: 30%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 080-215464
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Los 1

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Los 2

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es sind keine Angebote eingegangen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40427923080
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bietern/Bieterinnen sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/10/2023