Intercomsystem, Brepark Referenznummer der Bekanntmachung: V0592/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ansgaritorstr. 16
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://immobilien.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 14
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://immobilien.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Intercomsystem, Brepark
Lieferung und Installation von Intercom-Hardware inkl. Lizenzen, Wartung/Instandsetzung vorhandener Hardware
Bremen
3-Jahres-Rahmenvertrag zur Wartung, Instandsetzung, Beschaffung und Installation von Intercom-Hardware
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über Handelsregisterauszug
Angabe der mittleren Jahresumsätze der letzten 3 Jahre
Nachweis bestehender Berufshaftpflichtversicherung
Bankauskunft
Referenzen aus früheren Aufträgen der letzten 2 Jahre mit Angabe des Leistungsempfängers
Angabe der Anzahl der technischen Fachkräfte, die im Unternehmen angestellt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Postanschrift: Contrescarpe 72
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 42136159796
Fax: +49 42149632311
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff GWB bei der unter IV.4.1. genannte Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
• der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften in dem Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Anagebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.