Heizungsanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 23HLS14-02
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Alt-Friedrichsfelde 60
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10315
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30902967923
Fax: +49 30902967919
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Heizungsanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen
liefern und montieren von:
1 St. Fernwärmeübergabestation 291 kW
ca. 1.400 m Stahlrohr schwarz einschl. Form- und Verbindungsstücke DN 15 - 80
ca. 125 St. Stahlröhrenradiatoren einschl. Zubehör
Schulze-Boysen-Straße 12-20, 10365 Berlin, Haus 1
KG420: Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen
Liefern und montieren von:
• 1 St. Fernwärmeübergabestation 291 kW
• 1 St. Konpaktverteiler, 10 Flansch-Stutzen, 6 bar, 110°C
• 7 St. Hocheffizienzpumpen
• ca. 1.400 m Stahlrohr, schwarz, geschweizt, einschl. Form- und Verbindungsstücke DN 15 bis DN80
• ca. 125 St. Stahlröhrenradiatoren, 2-3 säulig, einschl. Zubehör
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen in Euro netto (vgl. Formblatt V 124.H F).
2. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares, gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt
wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (vgl. Formblatt V 124.H F). Falls
zutreffend Angabe, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und Erklärung, dass der
Insolvenzplan auf Verlangen vorgelegt wird (vgl. Formblatt V 124.H F).
3. Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (vgl.
Formblatt V 124.H F).
Anstelle der Eigenerklärung V 124.HF kann die Eignung zu den Punkten 1 bis 2 durch die Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) oder gleichwertige Bescheinigungen oder durch eine auf den
Auftragsgegenstand bezogene gültige Präqualifizierung/Eintragung in ein ULV nachgewiesen werden.
Der Auftraggeber wird im Falle einer Eigenerklärung die erforderlichen Nachweise von den Bietern der engeren
Wahl anfordern.
Soweit Unteraufträge erteilt werden sollen, der Bieter keine auftragsbezogene gültige Präqualifizierung/ULV-
Eintragung nachweist, gelten die Eignungsanforderungen auch für Unterauftragnehmer.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen oder dass bei
Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung nachweislich durchgeführt
wurde (vgl. Formblatt Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124
GWB).
2. Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (vgl. Formblatt V 124.H F).
3. Eigenerklärung, dass in den letzten 5 Jahren bereits bereits drei vergleichbare Leistungen ausgeführt
wurden.
4. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung
stehen (vgl. Formblatt V 124.H F). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, Angabe der Zahl der
in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leistungsperson
Anstelle der Eigenerklärung V 124.HF kann die Eignung zu den Punkten 1 bis 4 durch die Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) oder gleichwertige Bescheinigungen oder durch eine auf den
Auftragsgegenstand bezogene gültige Präqualifizierung/Eintragung in ein ULV nachgewiesen werden.
Der Auftraggeber wird im Falle einer Eigenerklärung die erforderlichen Nachweise von den Bietern der engeren Wahl anfordern.
Soweit Unteraufträge erteilt werden sollen, der Bieter keine auftragsbezogene gültige Präqualifizierung/ULV-
Eintragung nachweist, gelten die Eignungsanforderungen auch für Unterauftragnehmer.
5. Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister und bei der Finanzsanktionsliste vornehmen. Die erforderlichen Angaben sind durch den Bieter auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Gegenstand des Vertrages (Auftrages) werden Besondere Vertragsbedingungen (V 214 HF), BVB zum
Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (V 231 F, zum Umweltschutz (248 F), zur Frauenförderung (V 246 F), zur Verhinderung von Benachteiligungen (V 250 F), zur Kontrolle von Sanktionen nach dem BerlAVG (V255 F) sowie zur Datenverarbeitung (V 244 F).
Bieter haben zu beachten, dass auf diesen Auftrag Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands anzuwenden ist.
Abschnitt IV: Verfahren
BA Lichtenberg, ZVS
Vertreter des Auftraggebers, Bieter
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur elektronisch zugelassen. Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Alt-Friedrichsfelde 60
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10315
Land: Deutschland
Telefon: +49 30902967923
Fax: +49 30902967919