München Hbf, Neubau Querbahnsteig Gleis 27 – 36 und Winkelstützwand, 1. Bauabschnitt Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50911
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bringmann, Karin
E-Mail:
Telefon: +49 89130872584
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
München Hbf, Neubau Querbahnsteig Gleis 27 – 36 und Winkelstützwand, 1. Bauabschnitt
Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
München Hbf, Neubau Querbahnsteig Gleis 27 – 36 und Winkelstützwand, 1. Bauabschnitt
Ort: Saaldorf-Surheim
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
12 - Entsorgung Abdichtung:
Auf Grund der ergänzenden Beprobung der Abdichtungsbahnen der Zwischendächer am 29.11.2022 bzw. der Untersuchungsberichte vom 02.12.2022 (Nicht-Vorliegen von Asbest) und 12.12.2022 (positive Analyse auf PAK) ist eine entsprechende Entsorgung erforderlich.
Eine entsprechende Leistungsposition – Entsorgung von PAK-haltigen Baustoffen – sieht der Bauvertrag nicht vor.
Ort: Saaldorf-Surheim
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Land: Deutschland
12 - Entsorgung Abdichtung:
Auf Grund der ergänzenden Beprobung der Abdichtungsbahnen der Zwischendächer am 29.11.2022 bzw. der Untersuchungsberichte vom 02.12.2022 (Nicht-Vorliegen von Asbest) und 12.12.2022 (positive Analyse auf PAK) ist eine entsprechende Entsorgung erforderlich.
Eine entsprechende Leistungsposition – Entsorgung von PAK-haltigen Baustoffen – sieht der Bauvertrag nicht vor.
Der zusätzliche erforderliche Leistungsumfang ist im Vergleich zu dem organisatorische Aufwand für den Wechsel des AN nicht vertretbar, zumal die zusätzlich erforderlichen Leistungen eng mit den bereits im beauftragten Leistungsoll des AN verknüpft sind bzw. ähnliche Leistungen bereits beim AN beauftragt sind. Die für die Baustelleneinrichtung am Hbf München nutzbaren Flächen sind sehr knapp und aktuell alle belegt. Die zusätzlich erforderliche Leistung muss ohne Eingriff in den Straßen-, den Personen- und Eisenbahnverkehr durchgeführt werden. Parallel zur zusätzlichen Leistung muss der AN die Hauptvertragsleistung zeitgleich durchführen.